kirstenberg am 24.11.2007 um 20:08 Uhr
Ich habe meinen Perso. verlegt oder verloren, deshalb habe ich mich noch nicht ab- und angemeldet...

Frist ist 1 Woche, sonst gibt es evtl. eine Geldbuße. Hier kannst Du Dich online ummelden: http://www.duesseldorf.de/formular/pdf/33_439.pdf
Zum An. und Abmelden hat man sich innerhalb einer Woche. Kann sonst sehr teuer werden..
wenn die streng sind musst du nach ner woche schon bußgeld zahlen...alles schon erlebt...laut gesetzt hast du eine woche so hat man es mir damals auf dem amt gesagt....

Diese Frage stellt sich eigentlich nicht, weil Du einen provisorischen Ausweis beantragen kannst. Das kostet zwar Geld, aber dafür gehörst Du dann auch ruckzuck wieder zum 'Personal der BRD' ;-)
sender am 24. November 2007 20:18 Vielleicht rufst Du mal einfach beim Amt an?
Keine Angst, habe etwa 3 Monate für meine Ummeldung gebraucht und keine grösseren Probleme gehabt.
schau mal undter stadt düsseldorf im internet nach, was da steht.... eine woche....
Ich hatte mich vor Jahren auch erst nach knapp zwei Monaten umgemeldet. Das kostete mich 75 DM, ist halt schon ca. 7 Jahre her...Weiß ja nicht, wie das heut ist.
lol. ich wurde aus erfahrung klug---- habe immerhin für drei monate knapp 175 € bezahlt.. ;-)
Die Sache ist natürlich zwischen Ab- und Anmeldung keine 3 Monate verstreichen zu lassen. Bei mir war es sozusagen zwischen Umzug und Anmeldung

Ich hab mal kürzlich gehört, das es keine Meldepflicht mehr gibt, und dadurch konnten viele unseriöse Briefkasten-Adressen entstehen.Um diese zu verhindern, soll die Anmeldepflicht wieder kommen. Oder bin ich da falsch informiert.?
beim ummelden brauchst du dann die geburtsturkunde wenn du keinen perso mehr hast, vergiß die energieversorgung nicht, und du mußt dich innerhalb von sieben werktagen umgemeldet haben.dann viel erfolg
Sobald als, Vergesse Dein Auto nicht. Habe letzte Woche die aufforderung bekommen meinen Wagen An die neue Adresse Uumzumelden. Das waren nur par Stassen weiter. Mir wurde Mitgeteilt, das ich sogar unverzüglich mich umzumelden habe, wenn die gemeinde die Hausmummern ändert.

Die Ummeldung hat sofort zu erfolgen, d.h. so schnell wie möglich, jedoch darf eine Frist von drei-Monaten nicht überschritten werden !