beantwortet von coroner am 21. November 2007 15:34
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Du meinst sicherlich als Selbständiger...
ein Freiberufler ist nochmal was anderes... ja, warum nicht ? Solltest du sogar, wenn du damit gewerbsmässig handelst.
Ich bin Freiberufler und erhalte oft Rechnungen die Mehrwertsteuer enthalten obwohl ich diese Laut Kleinunternehmerregelung §19 selbst nicht ausweisen darf.
Wo kann ich mir diese Mehrwertste...
Ich war im Jahr 2006 Freiberufler habe aber nebenbei einen Minijob ausgeführt. Muss der in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden oder nicht? und wenn ja, wo?
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Ich dachte, ob es geht, diese touristische Dienstleistung als freiberufliche Nebentätigkeit anzumelden?
als freiberufliche wiegesagt sicherlich nicht. als selbständige sicherlich. da kannste doch alles eintragen lassen.