Ich habe einen Jahresvertrag der bis zum 31.08.09 läuft, Probezeit habe ich noch bis 29.02.09. Klar der Jahresvertrag würde nicht verlängert werden aber besteht die Gefahr das mein Chef mich noch innerhalb der Probezeit kündigen kann??? Bin mir da nicht so sicher. Schließlich muss man ja beiderseits während der Probezeit keine Gründe dafür angeben. Danke im voraus für eure Antworten! Sarah
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Als Schwangere hast Du einen besonderen Kündigungsschutz. Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt auch in der Probezeit. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.http://www.frag-einen-anwalt.de

Für Schwangere besteht auch in der Probezeit ein besonderer Kündigungsschutz.

Ja kann er (immer noch, da ändert sich in 7 Minuten auch nichts dran)
Doch, jetzt ist Sie ja schon in der Frage schwanger... ;-)
Mariposa68 am 4. Dezember 2008 15:46 Probezeit ist Probezeit (denke ich)
entschuldigung! habe vergessen zu erwähnen das es sich um eine schwangerschaft handelt... man! also es gibt doch kündigungsschutz für schwangere oder nicht?
Mariposa68 am 4. Dezember 2008 15:50 NEIN: Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse").
http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=7087&ccheck=1
bitmap am 4. Dezember 2008 18:05 @Mariposa68 Du verwechselst hier offensichtlich ein zu Probezwecken befristetes Arbeitsverhältnis (Siehe § 14 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) mit der Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

ja klar!
GerdaG am 4. Dezember 2008 15:47 falsch

Probezeit ist Probezeit. Da ist es egal, ob du schwanger bist oder nicht. Er kann dich trotzdem kündigen.
bitmap am 4. Dezember 2008 18:06 Falsch.

Wenn ich richtig informiert bin, dann musst Du Deinen Chef nicht über Deine Schwangerschaft informieren (auch wenn es sehr freundlich von Dir wäre, wenn Du das machst).
bitmap am 5. Dezember 2008 09:15 Also irgendwann sollte sie es dem Chef schon mitteilen http://kuerzer.de/u381w26Ni
Bei Schwangerschaft gibt es ja auch Beschäftigungsverbote zum Schutz für Mutter und Kind. Nur kann die der Chef ihr nicht gewähren, wenn er gar nichts von der Schwangerschaft weiß (und wenn er nicht blind ist, sieht ers früher oder später eh). So ne Taktik (Nichtmitteilung) kann man erwägen, wenn man kurz vor Ende eines befristeten Vertrages steht und bei Schwangerschaft die Befürchtung besteht, dass der Arbeitgeber es sich mit dem unbefristeten Vertrag nochmal überlegen könnte, aber das trifft ja im obigen Fall nicht zu.
du kannst während der probezeit IMMER geküngikt werden !
GerdaG am 4. Dezember 2008 15:47 falsch
Mariposa68 am 4. Dezember 2008 15:50 Nein, richtig
GerdaG am 4. Dezember 2008 16:26 Nein falsch ;-) Du kannst nicht immer gekündigt werden.

Schwangere haben einen besonderen Kündigungsschutz. Frage bei der Gewerkschaft nach.
www.wohnung.com
In der Probezeit auch?
ja
NEIN: Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse").
http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=7087&ccheck=1
Ich glaube nicht, dass sich $ 9 damit aushebeln lässt. :-)
Wenn nach der probezeit ein neuer Vertrag fällig wird, dann ja.
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Ist beispielsweise für die Dauer der Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitsvertrag wird ungeachtet der Schwangerschaft aufgrund der Befristung beendet.
Ja, habe gerade alles gelesen. Hast Recht.
Ein befristeter Arbeitsvertrag, der zu Probezwecken befristet wurde, endet aber einfach. Der muss nicht gekündigt werden. Und mit der Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis hat das nichts zu tun.
okay also ich habe einen ganz normalen jahresvertrag, sprich 1 jahr. also keine sogenannten endbefristeten probearbeitsverhältnisse. d.h. ich brauche mir keine sorgen machen. danke!
Aber er wird einen Weg finden. Ich will da ja nichts schön reden, verlass dich da nicht drauf. Wenn er dir kündigen will, findet er was. Viel Glück trotzdem und herzlichen Glückwunsch.