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Ich bin schwanger! Kann ich während der Probezeit gekündigt werden??

gefragt von motzkopf am 04.12.2008 um 15:44 Uhr

Ich habe einen Jahresvertrag der bis zum 31.08.09 läuft, Probezeit habe ich noch bis 29.02.09. Klar der Jahresvertrag würde nicht verlängert werden aber besteht die Gefahr das mein Chef mich noch innerhalb der Probezeit kündigen kann??? Bin mir da nicht so sicher. Schließlich muss man ja beiderseits während der Probezeit keine Gründe dafür angeben. Danke im voraus für eure Antworten! Sarah


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 4. Dezember 2008 15:45
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Als Schwangere hast Du einen besonderen Kündigungsschutz. Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt auch in der Probezeit. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.http://www.frag-einen-anwalt.de

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 4. Dezember 2008 15:46

In der Probezeit auch?

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 4. Dezember 2008 15:47

ja

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 4. Dezember 2008 15:49

NEIN: Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse").
http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=7087&ccheck=1

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 4. Dezember 2008 15:50

Ich glaube nicht, dass sich $ 9 damit aushebeln lässt. :-)

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 4. Dezember 2008 15:51

Wenn nach der probezeit ein neuer Vertrag fällig wird, dann ja.
.
Ist beispielsweise für die Dauer der Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitsvertrag wird ungeachtet der Schwangerschaft aufgrund der Befristung beendet.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 4. Dezember 2008 15:52

Ja, habe gerade alles gelesen. Hast Recht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Dezember 2008 18:03

Ein befristeter Arbeitsvertrag, der zu Probezwecken befristet wurde, endet aber einfach. Der muss nicht gekündigt werden. Und mit der Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis hat das nichts zu tun.

Kommentar von motzkopf am 4. Dezember 2008 15:52

okay also ich habe einen ganz normalen jahresvertrag, sprich 1 jahr. also keine sogenannten endbefristeten probearbeitsverhältnisse. d.h. ich brauche mir keine sorgen machen. danke!

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 4. Dezember 2008 15:53

Aber er wird einen Weg finden. Ich will da ja nichts schön reden, verlass dich da nicht drauf. Wenn er dir kündigen will, findet er was. Viel Glück trotzdem und herzlichen Glückwunsch.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 4. Dezember 2008 16:03
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Für Schwangere besteht auch in der Probezeit ein besonderer Kündigungsschutz.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 4. Dezember 2008 15:45
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Ja kann er (immer noch, da ändert sich in 7 Minuten auch nichts dran)

Kommentar von Simple_avatar4smallSascher am 4. Dezember 2008 15:46

Doch, jetzt ist Sie ja schon in der Frage schwanger... ;-)

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 4. Dezember 2008 15:46

Probezeit ist Probezeit (denke ich)

Kommentar von motzkopf am 4. Dezember 2008 15:48

entschuldigung! habe vergessen zu erwähnen das es sich um eine schwangerschaft handelt... man! also es gibt doch kündigungsschutz für schwangere oder nicht?

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 4. Dezember 2008 15:50

NEIN: Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse").
http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=7087&ccheck=1

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Dezember 2008 18:05

@Mariposa68 Du verwechselst hier offensichtlich ein zu Probezwecken befristetes Arbeitsverhältnis (Siehe § 14 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) mit der Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.


malli
beantwortet von malli am 4. Dezember 2008 15:45
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ja klar!

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 4. Dezember 2008 15:47

falsch


Scarecrow69
beantwortet von Scarecrow69 am 4. Dezember 2008 15:45
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Probezeit ist Probezeit. Da ist es egal, ob du schwanger bist oder nicht. Er kann dich trotzdem kündigen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Dezember 2008 18:06

Falsch.


Baiana
beantwortet von Baiana am 4. Dezember 2008 15:45
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Wenn ich richtig informiert bin, dann musst Du Deinen Chef nicht über Deine Schwangerschaft informieren (auch wenn es sehr freundlich von Dir wäre, wenn Du das machst).

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Dezember 2008 09:15

Also irgendwann sollte sie es dem Chef schon mitteilen http://kuerzer.de/u381w26Ni

Bei Schwangerschaft gibt es ja auch Beschäftigungsverbote zum Schutz für Mutter und Kind. Nur kann die der Chef ihr nicht gewähren, wenn er gar nichts von der Schwangerschaft weiß (und wenn er nicht blind ist, sieht ers früher oder später eh). So ne Taktik (Nichtmitteilung) kann man erwägen, wenn man kurz vor Ende eines befristeten Vertrages steht und bei Schwangerschaft die Befürchtung besteht, dass der Arbeitgeber es sich mit dem unbefristeten Vertrag nochmal überlegen könnte, aber das trifft ja im obigen Fall nicht zu.


eisbluemchen
beantwortet von eisbluemchen am 4. Dezember 2008 15:46
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du kannst während der probezeit IMMER geküngikt werden !

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 4. Dezember 2008 15:47

falsch

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 4. Dezember 2008 15:50

Nein, richtig

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 4. Dezember 2008 16:26

Nein falsch ;-) Du kannst nicht immer gekündigt werden.


Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 4. Dezember 2008 15:49
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2008????? Ostrichfan


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 5. Dezember 2008 22:45
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Schwangere haben einen besonderen Kündigungsschutz. Frage bei der Gewerkschaft nach.

www.wohnung.com


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