du hast im jahr 3 wochen urlaub, einschließlich der samstage.
du musst dich bei der arge abmelden und auch wieder anmelden.
bei einer reise in die türkei musst du zur rückmeldung persönlich erscheinen.

Das führt sicher zu einer Kürzung Deiner Bezüge. Wenn Du auf die Frage, wovon Du denn bei dem Bezug des niedrigen ALG II den Urlaub finanzierst, angibst, dass Du bei Verwandschaft wohnst und isst, wird argumentiert, dass Du ja dann weniger Regelunterhalt benötigst, da Du ja für Verpflegung nichts brauchst. Bekommst Du den Flug oder die Autofahrt von Verwandten bezahlt bzw nehmen diese Dich im Auto mit, wird das als geldwerte Zuwendung behandelt. Der Wert wird als Einkommen im Leistungsmonat behandelt und um diesen Betrag der Unterhaltsbedarf gekürzt. Wenn Du sagst, dass Du Flug und Unterkunft aus eigener Tasche bezahlst, wist Du gefragt, ob Du nicht Vermögen hast, das Du statt für eine Reise für Deinen Unterhalt einsetzen kannst. Urlaub und ungekürzte Leistungen von der ARGE sind schwer unter einen Hut zu bekommen (zumindest in dem Bezirk, in dem ich lebe).
engel19620 am 11. März 2008 22:19 sehe Ich genauso DH von mir

danzu musst du doch mal deine ARGE befragen, denn du hast dem Arbeitsmarkt sofort zur Verfügung zustehen..mal sehen, was die sagen..

ja, dann musst du, so komisch es sich auch anhört, urlaub bei deinem zuständigen jobcenter anmelden.