Ich bin Deutsche und habe letzte Woche einen Nigerianer in Dänemark geheiratet. Sozialhilfe?

3 Antworten

Verstehe zwar dein Problem. Denke aber, dass man solche Dinge im Vorfeld klären sollte. Die Ausländerbehörde wird dir sicher Auskunft geben,, welche Anträge zu stellen sind, um eine Abschiebung zu vermeiden. Die geschlossene Ehe heisst nicht, dass ein Bleiberecht daraus abgeleitet werden kann. Oftmals werden Schenehen in der Annahme geschlossen, dass der Partner dann automatisch ein Bleiberecht hat.

Einmal nen link:http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080429144327AAPwdWe... und wenn er kein politisches Asyl hat( Freundin von mir ist mit einen Nigerianer.. mit dem Status..anerkannter Asylant..mit /in Arbeit/ 2 Kinder.. verheiratet) mußt Du/er hier mit Abschiebung rechnen.Sollte er politisches Asyl beantragen, zählt Eure Ehe erstmal nicht( eine Ehe ist kein Grund für ein Bleiberecht) und schützt nicht vor Ablehnung.Er hat vorläufig mit pol. Asylantrag..dann nur den Anspruch auf die Unterbringung in einem Asylantenheim & die Versorgung dort.....Kannst Du ihn nicht bis zum Antrag..nachweislich versorgen Visum 6 Monate ???.inclv. Krankenkasse kann er auch sofort aus Deutschland abgeschoben werden...l.G. h.

§ 28 (1) AufenthG ist eine KANN-Bestimmung, dass heißt, die Ausländebehörde kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, muss sie aber nicht. In eurem Fall hängt das sehr von der jeweiligen Ausländerbehörde ab. Sie kann darauf bestehen, dass dein Mann ausreist, das Visa-Verfahren zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft in Nigeria beantragt, dann nuss er auch Deutschkenntnisse nachweisen. Oder die Ausländerbehörde heilt die Umgehung des Visas nachträglich. Nehmt eure Heiratsurkunde, en SGB II Bescheid und den Pass mit und geht zur zuständigen Ausländerbehörde, nur so werdet ihr Klarheit bekommen.

Vielen Dank für deine Antwort :-)