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Ich bin bei Ebay an einen Typen geraten, der sich als seine verstorbene Oma ausgibt und auf ihren

gefragt von Zweistein83 am 05.03.2009 um 10:23 Uhr

Namen Sachen dort kauft! Ist das nicht Strafbare Handlung?


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Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 5. März 2009 10:24
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Wenn du das wirklich beweisen kannst, dann würde ich das bei ebay melden.

Kommentar von Zweistein83 am 5. März 2009 10:25

Beweisen kann ich das!


JackBauerCTU
beantwortet von JackBauerCTU am 5. März 2009 10:24
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Nur aus Interesse: benutzt er ihren Account oder verkauft er als "verstorbene Oma" die Sachen?

Fall a) wäre strafbar, Fall b) ein Fall für den Psychiater.

Kommentar von Zweistein83 am 5. März 2009 10:26

Fall a :)


anonym
beantwortet von rebertho am 5. März 2009 10:24
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Ja - würde ich bei ebay melden

Komisch, dass sich in letzter Zeit die Klagen über ebay enorm mehren....


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. März 2009 10:24
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das ist Amtsanmaßung...was willst du dagegen tun..

ignoriere ihn und gut ist es..mache Ebay noch eine Meldung..

Kommentar von rebertho am 5. März 2009 10:25

Amtsanmaßung? Seit wann ist Omasein ein AMT?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 5. März 2009 11:02

war mehr oder weniger ironisch gemeint...

Kommentar von Aa72ccd5682c03a4b5e658a73d77c666smallJackBauerCTU am 5. März 2009 10:25

Amtsanmaßung? Ist das wirklich der richtige Begriff? Das Oma-Amt?

Sorry, aber ich muss schmunzeln.


anonym
beantwortet von Janni1979 am 5. März 2009 10:25
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ich frag mich zwar nun wie du das wissen willst aber egal ;) Ich würde doch meinen das es eine Strafbare Handlung ist.

Kommentar von Zweistein83 am 5. März 2009 10:27

Komplizierte geschichte... Willst es wirklich wissen?


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 5. März 2009 10:25
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Woher hast du denn die Information, dass dieser sich als seine verstorbene Oma ausgibt?

Kommentar von Zweistein83 am 5. März 2009 10:38

Ist wie gesagt eine komplizierte Geschichte! Wie normal bei Ebay als ich das Geld erhalten hatte, habe ich die Ware an die hinterlegte Adresse bei Ebay geschickt! Das war der Name und die Anschrift der verstorbenen.( Was ich zu diesem Zeitpunkt nicht wuste) Kurz nach dem Versan bekamm ich noch eine Email das ich die Ware bitte an eine andere Adresse schicken soll.... Nach ein paar Tagen bekam ich einen Anruf von einer Frau die meinte das ich an ihre verstorbene Mutter etwas geschickt hätte und das sie dies nie bestellt habe... Dann habe ich bei Ebay nochmal nachgeschaut wie genau die Adresse war und siehe da es war eine andere Hinterlegt. Ich nannten den nun hinterlegten Namen es war der Freund ihres Sohnes.... Total empört wollte sie nun die Polizei einschalten. Ich habe den Ebayer eine Email geschickt, weil er sich nun beschwerte das ich die Ware an eine Falsche adresse geschicht habe... Ich sagte ihm was ich erfahren hatte. Im verlauf des "Gespräches" fand ich nun auch herraus das er nicht ein Freund des Sohnes der Frau war, sonder der Sohn selbst..... Am ende habe ich 2 negative Bewertungen bekommene, weil ich die Ware an die bei Ebay hinterlegte Adresse geschickt hatte.

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 5. März 2009 10:44

Verworrene Geschichte. Du hast das Geld bekommen, die Ware hin geschickt. Dass du 2 neg. Bewertungen erhalten hast, ist doch nicht ganz glaubwürdig. Aber du hast das Geld. Lass das Ganze auf sich beruhen und mach nicht noch mehr Wirbel. Lohnt sich nicht.

Kommentar von Zweistein83 am 5. März 2009 10:55

Ja ich sagte ja "komplizierte" Geschichte so etwas habe ich auch noch nicht erlebt bei Ebay.... Weil er sagte er hätte mir eine Email geschickt in der ich Aufgefordert wurde die 2 Cds an eine andere Adresse zuschicken. Die waren aber nun schon weg! Da die Oma im gleichen Haus wohnte hat die Mutter die Ware bekommen. So ist halt aufgefallen das der Sohn auf den Namen der Oma bestellt und ich glaub das will keine Mutter herrausfinden... Gibt stress und deshalb aus "Rache" habe ich 2 negative Bewertungen bekommen!


PatrickSaar
beantwortet von PatrickSaar am 5. März 2009 10:25
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Würde ihn bei ebay anzeigen, die schieben dem schnell nen Riegel vor. Falls du mit ihm/ihr ein Geschäft am laufen hast, würde ich versuchen, das ganz normal abzuwickeln.


anonym
beantwortet von Ruzic am 5. März 2009 10:26
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Hallo, wenn du sicher weißt, dass derjenige betrügt und du ihn ärgern willst, dann steigere halt alle Sachen und zahle nicht. Ist nicht OK aber Betrüger muss man mit den eigenen Waffen schlagen.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 5. März 2009 10:37
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Woher willst Du das wissen ?

Kommentar von Zweistein83 am 5. März 2009 10:39

Siehe oben!


anonym
beantwortet von omeriko am 5. März 2009 10:37
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er wird doch sowieso erwicht. wenn er seine adresse gibt für die ware dann wird er doch erwicht


anonym
beantwortet von Antonius22 am 5. März 2009 10:51
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Melde das auf jeden Fall eBay, wenn Du ganz sicher bist und das auch beweisen kannst, sonst fallen vielleicht auch noch andere darauf rein.


ttempelhueter
beantwortet von ttempelhueter am 5. März 2009 11:32
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solange er das nicht professionel macht, d.h. viele neue sachen über den account der oma verkauft, ist es nicht strafbar. es verstösst jedoch ganz klar gegen die ebay richtlinien. ebay verständigen, dann wird der account gesperrt.


pepe33
beantwortet von pepe33 am 6. März 2009 07:36
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Sofort Ebay melden, denn solche Betrüger gehören nicht in diese Plattform Vielleicht kann Dir Ebay selbst auch die ungerechtfertigten, negativen Bewertungen löschen lassen?


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