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Ich bin auszubildener und hab kein Geld die Gerichtskosten zu bezahlen!!hilfe

gefragt von royaltanha am 18.05.2009 um 17:24 Uhr

Ich hab in einem Rechtsstreit vom Gericht verloren und jetzt muss ich die kosten fürs Gericht und 1200 euro an der gegenerische seite bezahlen.ich bin in der Ausbildung und verdiene netto 730 euro und wohne auch alleine.also ich muss für alles selber aufkommen.Ich hab ein auto und bin auf das Auto angewiesen.Meine frage ist ob ich ein antrag stellen konnte damit ich von Gerichtskosten befreit werde?kann ich das Geld 1200 euro an der gegenerische seite in Raten zahlen???was ist wenn der gläubiger das Geld auf einmal haben möchte?Kriege ich ein vollstreckungsbescheid falls er das Geld auf einmal haben möchte?nehemen die mein auto auch weg bein eine vollstreckung oder Pfändung oder dürfen sie nicht? bitte hilfen sie mir jemand!!Danke.


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anonym
beantwortet von jofischi am 18. Mai 2009 17:27
2x
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Rechtsberatung ist in öffentlichen Foren nicht erlaubt.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 19. Mai 2009 07:58

Was soll der Quark.
Das ist keine Rechtsberatung, hier braucht jemand Hilfe sich im Dschungel der Gesetze durchzuwurschteln.
Ausserdem gibt es auch öffentliche Rechtsberatung, z.B. bei 123recht.net.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 18. Mai 2009 17:26
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Ratenzahlung vereinbaren klingt gut. Normalerweise wird das aktzeptiert.

Und da dein Geld für eine Pfändung eh nicht ausreicht, ist es für die gegnerische Seite sowieso die einzige Möglichkeit.


Pinki1986
beantwortet von Pinki1986 am 18. Mai 2009 17:31
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da bleibt nur ratenzahlung,lassen die sich drauf ein,denn sonst würden sie garnichts kriegen


tuppergirl
beantwortet von tuppergirl am 18. Mai 2009 17:32
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Ich befürchte, wenn du rechtskräftig verurteilt bist, kommst du um die Zahlung deiner Schulden nicht herum, egal ob Gerichtskosten oder Zahlungen an die gegnerische Seite. Einen Antrag auf Befreiung zu stellen ist aber nie verkehrt, vielleicht erfüllst du ja die Voraussetzngen dafür! Mit der gegnerischen Seite Ratenzahlungen vereinbaren, finde ich völlig ok, da du dich ja dadurch zahlungswillig zeigst. Pfänden wird nicht möglich sein, da du unter der Pfändungsgrenze liegst. Wenn du aber genaue Informationen haben möchtest, geh doch mal zu einer Schuldnerberatungsstelle, die wissen sicher sehr viel mehr dazu und können dir reichlich Tips und Adressen geben. Ok, da muß jetzt noch sein: Ich hoffe du merkst dir das damit das, egal was, nicht mehr wieder passiert. Viel Glück!


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 19. Mai 2009 07:50
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Mit dem Urteil hat die gegnerische Seite bereits den Pfändungstitel, da bekommst Du ncht mehr Bescheid. Wenn du nicht von selbst zahlst wird irgendwann der Gerichtsvollzieher auftauchen.
Setz Dich also mit der gegnerischen Seite in Verbindung, schildere Deine Situation und biete Ratenzahlung an, Raten in Höhe die Du Dir leisten kannst.
Für die Gerichtskosten hättest Du am besten vorher Prozeßkostenhilfe beantragen sollen. Ob es jetzt noch geht weiß ich nicht. Geh zum Gericht und sprich mit einem Rechtspfleger, der kann/wird Dir weiterhelfen.
Auf jeden Fall kannst Du aber die Gerichtskosten in Raten bezahlen, da ist Vatter Staat (noch) großzügig.


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