Kessko am 03.01.2009 um 17:10 Uhr
weil ich so eine Wut hatte. Dabei mußten 2 Leute zur Seite springen, die ich nicht gesehen habe, weil es Stockfinster war und sie dunkel angezogen waren. Sie haben mich angezeigt. Was kommt auf mich zu? Wird mir der Führerschein genommen werden?
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War denn auf dem Feldweg eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Was haben die Leute den angezeigt? ABER vor allen Dingen, man darf nicht aus "blinder Wut" rasen. Das ist nicht verantwortungsvoll. Aber zum Thema, denke da passiert nichts.
Wenn du wütend bist,sollst du nicht Autofahren,....stell dir vor du hättest die beiden überfahren,....sei froh das du ,"nur" eine Geldstrafe,bekommst,...ob dir der Schein entzogen wird weiß ich nicht,aber alles ist besser,als wenn man zwei Menschen auf den Gewissen hat,nur weil man einmal wütend war....

Die 80km/h wird dir niemand nachweisen können
Wenn er aber allein im Auto war,..und da sind zwei Menschen,die sagen,das er schnell gefahren ist,...und sie mit müh und not,auf die Seite springen konnten,..weil er sie sonst überfahren hätte,interesiert es keinen ob 80,..70...oder 100kmh
Bergbaer am 3. Januar 2009 17:19 eine Geschwindigkeit, die geahndet wird, muß nachgewiesen werden. Oder stand auf dem feldweg ein Radar?
emjay am 3. Januar 2009 17:20 Die Frage ist halt, ob er die Geschwindigkeit den Verhältnissen angepasst hat und ob den dunkel gekleideten Fußgängern eine Mitschuld nachgewiesen werden kann.

das wird wohl nicht nachweisbar sein... wut ist für mich kein grund zu rasen...man junge werde erwachsen!

Nennt sich gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und wird mit Geldstrafe und Punkten geahndet. Event. gibts ein Fahrverbot...

Verkehrsrechtliche Fragen würde ich nur hier http://forum.jurathek.de/ stellen. Der Betreiber ist Anwalt für Verkehrsrecht.
So was kann als Fahrerflucht / als vermeidbare Gefährdung angesehen werden... jop - nur wie lang er weg sein kann, weiß ich nich

Fahrlässige KV, Unfallflucht.....das kostet den Lappen!
emjay am 3. Januar 2009 17:15 Körperverletzung ohne, daß er die Leute berührt hat? Wohl kaum.
Zwiebelbrot am 3. Januar 2009 17:18 Na klar!
Wenn ich dich erschrecke und du fällst von einer Leiter ist das auch fahrlässige KV.
kann man so nicht sagen. Wenn keine Schilder da waren, ist ja theoretisch 100 km/h erlaubt. Allerdings muß man seine Geschwindigkeit immer so anpassen, daß man rechtzeitig bremsen könnte.
Mit Sicherheit sind da keine 100 km/h erlaubt. Ein Feldweg darf eigentlich überhaupt nicht befahren werden wenn man da nichts zu tun hat, da steht typischerweise ein Schild "Land und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" alle anderen haben da mit ihrem Fahrzeug nichts verloren. Als Fußgänger muss ich dort gerade nicht mit schnellen Fahrzeugen rechnen.