gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Ich bin an Silvester mit 80 Km/h über einen Feldweg gefahren......

gefragt von KesskoKessko am 03.01.2009 um 17:10 Uhr

weil ich so eine Wut hatte. Dabei mußten 2 Leute zur Seite springen, die ich nicht gesehen habe, weil es Stockfinster war und sie dunkel angezogen waren. Sie haben mich angezeigt. Was kommt auf mich zu? Wird mir der Führerschein genommen werden?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Anzeige (676)
Überhöhte Geschwindigkeit (3)
Gefährdung des Straßenverkehrs (2)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 3. Januar 2009 17:11
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Je nach Anzeige, sogar versuchte Körperverletzung.


evelote
beantwortet von evelote am 3. Januar 2009 17:12
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

War denn auf dem Feldweg eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Was haben die Leute den angezeigt? ABER vor allen Dingen, man darf nicht aus "blinder Wut" rasen. Das ist nicht verantwortungsvoll. Aber zum Thema, denke da passiert nichts.


anonym
beantwortet von doris11 am 3. Januar 2009 17:12
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du wütend bist,sollst du nicht Autofahren,....stell dir vor du hättest die beiden überfahren,....sei froh das du ,"nur" eine Geldstrafe,bekommst,...ob dir der Schein entzogen wird weiß ich nicht,aber alles ist besser,als wenn man zwei Menschen auf den Gewissen hat,nur weil man einmal wütend war....


emjay
beantwortet von emjay am 3. Januar 2009 17:13
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die 80km/h wird dir niemand nachweisen können

Kommentar von doris11 am 3. Januar 2009 17:15

Wenn er aber allein im Auto war,..und da sind zwei Menschen,die sagen,das er schnell gefahren ist,...und sie mit müh und not,auf die Seite springen konnten,..weil er sie sonst überfahren hätte,interesiert es keinen ob 80,..70...oder 100kmh

Kommentar von 82b7d662351cd69f4284ad004a77bf93smallBergbaer am 3. Januar 2009 17:19

eine Geschwindigkeit, die geahndet wird, muß nachgewiesen werden. Oder stand auf dem feldweg ein Radar?

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 3. Januar 2009 17:20

Die Frage ist halt, ob er die Geschwindigkeit den Verhältnissen angepasst hat und ob den dunkel gekleideten Fußgängern eine Mitschuld nachgewiesen werden kann.

Kommentar von 231846f0a265b842e6363032c78a1969smallParanoid am 3. Januar 2009 17:19

stell dir vor die lesen gutefrage.net

dann wissen sies jetzt x)

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 3. Januar 2009 17:23

Wer denn, die? Wieviel Fälle dieser Art gibts denn in Deutschland. Das hier spielt doch gar keine Rolle


holsch
beantwortet von holsch am 3. Januar 2009 17:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das wird wohl nicht nachweisbar sein... wut ist für mich kein grund zu rasen...man junge werde erwachsen!



rainerle6
beantwortet von rainerle6 am 3. Januar 2009 17:14
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nennt sich gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und wird mit Geldstrafe und Punkten geahndet. Event. gibts ein Fahrverbot...


bitmap
beantwortet von bitmap am 3. Januar 2009 17:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Verkehrsrechtliche Fragen würde ich nur hier http://forum.jurathek.de/ stellen. Der Betreiber ist Anwalt für Verkehrsrecht.


anonym
beantwortet von Donee am 3. Januar 2009 17:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

So was kann als Fahrerflucht / als vermeidbare Gefährdung angesehen werden... jop - nur wie lang er weg sein kann, weiß ich nich


Zwiebelbrot
beantwortet von Zwiebelbrot am 3. Januar 2009 17:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Fahrlässige KV, Unfallflucht.....das kostet den Lappen!

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 3. Januar 2009 17:15

Körperverletzung ohne, daß er die Leute berührt hat? Wohl kaum.

Kommentar von 4a36cbc32a62856ffb80f6205f1d80b1smallZwiebelbrot am 3. Januar 2009 17:18

Na klar!

Wenn ich dich erschrecke und du fällst von einer Leiter ist das auch fahrlässige KV.


Mismid
beantwortet von Mismid am 3. Januar 2009 17:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kann man so nicht sagen. Wenn keine Schilder da waren, ist ja theoretisch 100 km/h erlaubt. Allerdings muß man seine Geschwindigkeit immer so anpassen, daß man rechtzeitig bremsen könnte.

Kommentar von Drachentoeter am 19. Januar 2009 09:03

Mit Sicherheit sind da keine 100 km/h erlaubt. Ein Feldweg darf eigentlich überhaupt nicht befahren werden wenn man da nichts zu tun hat, da steht typischerweise ein Schild "Land und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" alle anderen haben da mit ihrem Fahrzeug nichts verloren. Als Fußgänger muss ich dort gerade nicht mit schnellen Fahrzeugen rechnen.


anonym
beantwortet von problem09 am 16. August 2009 16:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wie endete das ganze jetzt?

Kommentar von A481f435f8f65cd964baa441d3207574smallKessko am 16. August 2009 19:19

Die Verhandlung war noch nicht.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.