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Ich bin 60 Jahre alt, weiblich, kann ich 3-Schichtsystem ablehnen?

gefragt von heidig1 am 16.11.2008 um 1:01 Uhr

Ich arbeite als MA seit 19 Jahren in dieser Firma und soll jetzt, da unser Bereich erweitert wird durch einen Teil, bei dem rund um die Uhr gearbeitet werden muß, auch diesen Arbeitsplatz mit absichern.


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wolle59
beantwortet von wolle59 am 16. November 2008 01:03
1x
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Das würde ich mal den Betriebsrat fragen.lg

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 16. November 2008 01:03

kommt ja auch auf den Vertrag an

Kommentar von maxelputzeI am 16. November 2008 01:03

Jap, ein "Recht" darauf giebt es sicher nicht, aber fragen kanste ja mal.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 16. November 2008 01:03
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kannst das nicht ablehnen, außer es gibt spezielle Gründe, die bei dir dafür sprechen, z.B. schwere Krankheit, Schwangerschaft (was ich bei dir aber eher nicht vermute)... Evtl. kannst du durch ein spezielles Arbeitsverhälts wie Altersteilzeit, in die Sitiuation kommen, daß du ein anderes Schichtsystem hast. Aber ansonsten hat der Betrieb das 3 schichtsystem eingerichet und der Betriebsrat hat vermutlich auch zugestimmt. Und dann mußt du damit leben (und so schlimm ist das doch auch wieder nicht)


Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 16. November 2008 01:03
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Sprich mit der Mitarbeitervertretung / dem Betriebsrat.


bitmap
beantwortet von bitmap am 16. November 2008 01:04
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Mit dem Alter hat das nichts zu tun. Es kommt drauf an, was arbeits- oder evtl. tarifvertraglich zur Lage der Arbeitszeit vereinbart ist.

Ansonsten siehe http://kuerzer.de/NSy9NJ6Ka


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 16. November 2008 08:25
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NEIN.Du musst laut Arbeitsgesetz nur keine Nachtarbeit mehr leisten.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. November 2008 18:03

Hä? Laut welchem Arbeitsgesetz?


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 17. November 2008 10:20
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Es heist Arbeitszeitschutzgesetz und gilt zumindest im Gesundheitswesen!!


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