Ich arbeite als MA seit 19 Jahren in dieser Firma und soll jetzt, da unser Bereich erweitert wird durch einen Teil, bei dem rund um die Uhr gearbeitet werden muß, auch diesen Arbeitsplatz mit absichern.

kannst das nicht ablehnen, außer es gibt spezielle Gründe, die bei dir dafür sprechen, z.B. schwere Krankheit, Schwangerschaft (was ich bei dir aber eher nicht vermute)... Evtl. kannst du durch ein spezielles Arbeitsverhälts wie Altersteilzeit, in die Sitiuation kommen, daß du ein anderes Schichtsystem hast. Aber ansonsten hat der Betrieb das 3 schichtsystem eingerichet und der Betriebsrat hat vermutlich auch zugestimmt. Und dann mußt du damit leben (und so schlimm ist das doch auch wieder nicht)

Sprich mit der Mitarbeitervertretung / dem Betriebsrat.

Mit dem Alter hat das nichts zu tun. Es kommt drauf an, was arbeits- oder evtl. tarifvertraglich zur Lage der Arbeitszeit vereinbart ist.
Ansonsten siehe http://kuerzer.de/NSy9NJ6Ka

NEIN.Du musst laut Arbeitsgesetz nur keine Nachtarbeit mehr leisten.
bitmap am 16. November 2008 18:03 Hä? Laut welchem Arbeitsgesetz?

Es heist Arbeitszeitschutzgesetz und gilt zumindest im Gesundheitswesen!!
kommt ja auch auf den Vertrag an
Jap, ein "Recht" darauf giebt es sicher nicht, aber fragen kanste ja mal.