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Ich bin 20 darf ich mit einer 13 jährigen zusammen sein

gefragt von MaltiSpalti am 07.12.2007 um 14:44 Uhr

Ich bin 20 darf ich mit einer 13 jährigen zusammen sein wenn die eltern das wissen und was ist wenn man dann ne anzeige von jemanden anderes bekommt


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Lieber MaltiSpalti,

ich denke, die Antworten sind eindeutig. Damit die Emotionen nicht weiter hochkochen, werden wir die Frage sperren.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support

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Hieronymus Wandpilz
beantwortet von Hieronymus Wandpilz am 7. Dezember 2007 14:47
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Hmmm...du 20, sie 13...damit bist du pädophil. Und diese nette Bevölkerungsgruppe landet in der Regel im Knast.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 7. Dezember 2007 14:47

Du sagst was ich meine - nur deutlicher! DH


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 7. Dezember 2007 14:45
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Nein - und überhaupt: Warum willst Du das - die Kleine ist ein KIND und das nicht nur nach dem Gesetz!

Kommentar von MaltiSpalti am 7. Dezember 2007 14:47

weil ich mit ihr zusammen bin und die eltern das wissen und das ok ist aber ich möchte wissen wenn eine dritte person anzeigt ob ich den bestraft werde

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 7. Dezember 2007 14:48

Was suchst Du bei der Kleinen, was Du bei einer jungen Frau Deines Alters nicht findest?

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 7. Dezember 2007 14:53

Wow, die Eltern wissen Bescheid, Klasse, ich hätte als dritter kein Problem dich anzuzeigen und die Eltern gleich mit.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 7. Dezember 2007 14:54

DH Sheela!

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 7. Dezember 2007 15:05

Alleine der Spruch "und die eltern das wissen und das ok ist" ist schon der Hammer. Übrigens machst nicht nur du dich strafbar, sondern die Eltern auch

Kommentar von MaltiSpalti am 7. Dezember 2007 14:51

weil ich mit ihr zusammen bin und die eltern das wissen und das ok ist aber ich möchte wissen wenn eine dritte person anzeigt ob ich den bestraft werde

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 7. Dezember 2007 14:52

...hatten wir schon. Die Frage lautet: WARUM suchst Du Dir kein Mädchen in Deiner Altersgruppe???!

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallHieronymus Wandpilz am 7. Dezember 2007 14:55

Wenn du dich an ihr vergangen hast - egal, ob du die "darfste machen, Kleiner"-Freikarte von den Eltern hast - wirst du bestraft. Frage beantwortet?

Kommentar von Simple_avatar10smallMarabello am 7. Dezember 2007 14:58

Wenn die Eltern das wissen und erlauben, ist das ebenfalls strafbar. (Vorrausgesetzt es besteht ein sexuelles Verhältnis). Das heißt Du bist dadurch nicht abgesichert. Das ganze nennt man sexuelle Mißhandlung Schutzbefohlener! Lass dem Mädchen seine Kindheit und Dir Deine Freiheit!


Bellator
beantwortet von Bellator am 7. Dezember 2007 14:47
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Zusammen sein ja ... sexuelle Handlungen Nein! Die 13 jährige zählt als Kind und du bist junger Erwachsener ...

(1) Im Sinne dieses Buches ist 1. Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, soweit nicht die Absätze 2 bis 4 etwas anderes bestimmen, 2. Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, 3. junger Volljähriger, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist, 4. junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist, 5. Personensorgeberechtigter, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht, 6. Erziehungsberechtigter, der Personensorgeberechtigte und jede sonstige Person über 18 Jahre, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten nicht nur vorübergehend und nicht nur für einzelne Verrichtungen Aufgaben der Personensorge wahrnimmt. (2) Kind im Sinne des § 1 Abs. 2 ist, wer noch nicht 18 Jahre alt ist. (3) (weggefallen) (4) Die Bestimmungen dieses Buches, die sich auf die Annahme als Kind beziehen, gelten nur für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Kommentar von 9b0bdf9e6c821dc988441a4290cce1b2smallBellator am 7. Dezember 2007 14:50

§ 176 StGB

Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 7. Dezember 2007 14:51

AMEN! DH

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 7. Dezember 2007 15:08

6 Monate ist in meinen Augen aber ein Witz. Das Strafmaß sollte bei 6 Jahre beinnen und bei Lebenslang enden


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 7. Dezember 2007 14:48
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solange ihr freundschaftlich/platonisch zusammen seid spricht nichts dagegen. alles andere ist tabu. wenn es eine anzeige gibt muss der staat dem nachgehen und du wirst auch auf jedenfall verurteilt werden.

die richter kennen da keine gnade und das ist auch gut so.


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 7. Dezember 2007 14:49
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Kennst Du das Jugendschutzgesetz?? Was glaubst Du wohl warum Marco in der Türkei einsitzt?? Hier wird es zwar nicht so krass werden, aber angeklagt und verurteilt kannst Du trozdem werden wegen Verführung Minderjähriger. Was willst Du von einer 13jährigen? Die ist doch noch ein Kind, wenn ich ihre Mutter wäre, würde ich sie zu Hause einsperren und Dich anzeigen.





Blacky2006
beantwortet von Blacky2006 am 7. Dezember 2007 14:46
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Dürfen tust su alles, nur wenn du die rechtlichen Folgen sehen willst, dann lass lieber die Finger davon. Du kennst mit Sicherheit den Fall "Marco", der in der Türkei wegen angeblicher Vergewaltigung (Verführung Minderjähriger)sitzt.


Vollstrecker
beantwortet von Vollstrecker am 7. Dezember 2007 14:50
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Vllt. solltet ihr euch in 4-5 Jahren wieder treffen, bis dahin lass ihr ihre Kindheit.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 7. Dezember 2007 14:51
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Eindeutig NEIN, denn eine 13jährige ist nach dem Gesetz noch ein Kind!


Lola60
beantwortet von Lola60 am 7. Dezember 2007 15:01
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Vom Gesetzgeber her darfst du mit ihr zusammen sein.

Du darfst aber keine sexuellen Handlungen mit bzw. an ihr durchführen, egal ob es die Eltern wissen oder nicht. Ob ein Kuss schon eine sexuelle Handlung ist müßte im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.

Wenn ich wüßte, das du eine Straftat begehst, würde ich dich, schon um das Kind zu schützen, sofort anzeigen. Also Hände weg und such dir was anderes in deinem Alter


♥ Sender
beantwortet von ♥ Sender am 7. Dezember 2007 14:46
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Nein.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. Dezember 2007 14:48
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unabhängig von elterlicher Zustimmung, würde ich dir raten, trennt euch im gegenseitigen Einvernehmen, denn in diesem Akter ist 1. die Áltersspanne viel zu groß 2. solte was schiefgehen in der Beziehung, dann kannst du unter Umständen ein riesiges problem bekommen, wenn das Mädchen, dir einen auswischen will bzw. die Eltern 3. denke mal dran, wie das schon alleine ist bei Besuch von Gaststätten, Diskos, Clubs und anderen Treffpunkten ist. Eine 13-jährige muss um 21 Uhr zu Hause sein


Minax
beantwortet von Minax am 7. Dezember 2007 14:49
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Was möchtest du mit einer 13-Jährigen? Ich fasse mir gerade an den Kopf...

Freundschaft okay, aber keinerlei sexuelle Verführungen bitte! Selbst wenn sie sich naiverweise darauf einlässt (weil die Gesellschaft/ Medien heutzutage ein verkehrtes Bild der Frau übermitteln), ist es unverantwortlich.

Ich möchte mal wissen, was andere Leute dazu sagen, wenn eine 20-jährige Frau einen 13-Jährigen verführt bzw. eine "Beziehung" mit ihm eingeht. Oha, es würde einen Aufstand geben. "Der arme, kleine Junge"...

Und eine Anzeige kann dir in diesem Fall sehr gut passieren!

Kommentar von 9b0bdf9e6c821dc988441a4290cce1b2smallBellator am 7. Dezember 2007 14:51

Ein Kind kann sich NICHT EINLASSEN... da es noch ganicht weiß, was Missbrauch ist!

Kommentar von 4ea81da45faf16ff21374dafe79f8409smallMinax am 7. Dezember 2007 15:00

Na ja, ein 13-jähriger Mensch (vor allem weiblichen Geschlechts) kann sich schon auf so einiges "einlassen". Nur die feinen Nuancen eines Missbrauchs erkennt es in seiner romantischen Naivität nicht.

Wenn sie sehr frühreif ist und sich auch schon entsprechend kleidet, schminkt etc., wird sie sicher mehr Verstand und Selbstsicherheit als ein kleines Mädel von 9 Jahren haben.

DENNOCH ist es falsch, aber daran hat auch die Gesellschaft schuld, die - wo man nur hinschaut - junge Frauen und Mädchen als schöne Vorzeigeobjekte (ob nun Zeitschriften, TV, Internet, allg. Medien) darstellt, als gäbe es nichts wichtigeres auf der Welt, als dem Mann zu gefallen (und somit wird die Assoziation "vom Mann geliebt werden" geschaffen).


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 7. Dezember 2007 14:51
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Definitiv Nein !!!!!!!


HappyOhneEnde
beantwortet von HappyOhneEnde am 7. Dezember 2007 14:58
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Zusammen aber nicht drinne...... Such dir was passendes zu deinem Alter. Junge Frauen sind eh viel zu anstrengend ;-)


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 7. Dezember 2007 15:00
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sowas überhaubt zu fragen ist für alle hier empörend


79tanja
beantwortet von 79tanja am 7. Dezember 2007 15:01
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Nein...du machst dich damit Strafbar...und ich würde dir auch raten trenn dich von ihr, so hart es auch für dich sein mag...SORRY =(


anonym
beantwortet von mommieche am 7. Dezember 2007 15:01
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Normal ist das nicht. Was denkst Du Dir eigentlich? Lass dem Kind seine Kindheit. Ich habe eine 13 jaehrige Enkelin. Meine Guete! Wenn Du das Wort "zusammen sein" benuetzt meinst Du ohne weiters Sex, andernfalls haettest Du Das Wort "BEFREUNDET sein" benutzt. Mir duerftest Du nicht ueber den Weg laufen, ich wuerde Dir mal ganz schoen sagen wo es lang geht. Du faellst in dem Fall unter die Kategorie "Petifile" (englisch) Bitte sieh' Dich nach nach einer jungen FRAU von 18 ab an. Ich werde fuer Dich beten

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 7. Dezember 2007 15:08

war dir das Wort in deutsch zu schwer?


ladiana
beantwortet von ladiana am 7. Dezember 2007 15:12
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Was soll eine 20Jährige mit eine 13Jahrige!Wie dass Gesetzlich ist weiss ich nicht aber,Moralisch finde ich es nicht verantwort.




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