ich beziehe ALG II, führe ich seit paar wochen ein minijob ca 200 € Mtl. wird der Arbeitsgeber über meine Insolvenz erfahren?Dande

Im Normalfall nicht wenn keine Lohnpfändung besteht und du es ihm nicht unter die Nase reibst.
Sie müssen jeden Jobwechsel und jede Jobaufnahme dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder mitteilen. Das gehört zu den Obliegenheiten im Restschuldbefreiungsverfahren (§ 295 InsO) . Ob der Treuhänder aktiv wird, sei mal dahingestellt. Passieren kann das schon.
Der Minijob muss dem Insolvenzverwalter gemldet werden, aber das hat keinen wirklichen Einfluss auf die pfändbaren Einkünfte, die dann immer noch deutlich unerreichbar sind.