bekomme für 1 gebäuteteil jahresmiete, da vertrag geändert wurde ,wurden 3 jahre lang für alten und neuen vertrag gezahlt. jetzt´kommt die rückforderung. wie kann ich mich verhalten? es ist sehr viel geld, welches ich nicht sofort zur verfügung habe.

Es ist schon unerhört von Dir, dass Du die zuviel gezahlte Miete nicht gleich zurück gezahlt hattest. Schlimmer noch, dass Du das Geld sogar ausgegeben hattest. Versuch mit dem Gläubiger einen Ratenvertrag abzuschließen und biete einen reellen Zinsatz an.

Doppelte Zahlungen und du hast das nicht bemerkt ?? Das könnte auch als Unterschlagung gewertet werden. Da würde ich aber ganz schnell eine Lösung suchen.

wie kann man so unehrlich sein und das geld nicht gleich zurückgeben....unfassbar!!
was du nicht hast, kannst du nicht geben, also ratenzahlung, obwohl ich dir sagen muss, selber schuld, niemand schenkt einem geld! es is doch bekannt dass man zu unrecht erhaltenes geld zurückzahlen muss? harz4-empfängern wird zuviel gezahltes harz4 sogar vom monatlichen geld abgezogen!

Ist doch klar ,zurückzahlen!du hättest schon bei der ersten doppeltzahlung darauf hinweisen müssen!und schon garnicht verbrauchen!Wie dumm ist das denn??
Wenn ich Geld bekomme, was mir nicht zusteht, dann gebe ich das nicht mit vollen Händen aus. Da musst Du wohl einen Kredit für aufnehmen, wenn der Mieter das Geld haben will. Oder Du erlässt ihm für die nächsten drei Jahre die Miete, wenn er sich drauf einlässt...

Sprich mit dem Gläubiger wegen der Fristen, oder gibts da ne Verjährung?
hast es doch bekommen und gedacht die merken nix und nun sind die doch dahinter gestiegen, tja hättest es gleich beanstanden sollen und zurückzahlen sollen als Du es noch hattest.
..und das fällt dir jetzt erst auf?..irgendwie merkwürdig
Wenn 3 Jahresmieten zuviel gezahlt wurden kann es ja auch als Vorzahlung für die kommenden 3 Jahre gesehen werden...
KlausInge am 17. Juli 2009 15:53 Würdest Du Deine Miete 3 Jahre im voraus bezahlen? (Nur wenn Dein Bankkonto überläuft!)
Ich würde es natürlich nicht machen, wäre aber eine Möglichkeit auf die man sich evtl. einigen könnte da der Vermieter ja momentan offensichtlich nicht zurückzahlen kann.
ich glaube diese frage sollten sie ihren anwalt stellen.
der kennt sich da bestimmt besser aus, als wir.
liebe grüße
vincero am 17. Juli 2009 19:53 dafür braucht man keinen anwalt. die sachlage ist sowas von klar.