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ich bekomme 1mal im jahr eine miete, diese wurde mir doppelt gezahlt(3x),wie muß ich zurück zahlen?

gefragt von ferarie am 17.07.2009 um 15:39 Uhr

bekomme für 1 gebäuteteil jahresmiete, da vertrag geändert wurde ,wurden 3 jahre lang für alten und neuen vertrag gezahlt. jetzt´kommt die rückforderung. wie kann ich mich verhalten? es ist sehr viel geld, welches ich nicht sofort zur verfügung habe.


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miete (3188)
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ichweissnichts
beantwortet von ichweissnichts am 17. Juli 2009 15:44
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Es ist schon unerhört von Dir, dass Du die zuviel gezahlte Miete nicht gleich zurück gezahlt hattest. Schlimmer noch, dass Du das Geld sogar ausgegeben hattest. Versuch mit dem Gläubiger einen Ratenvertrag abzuschließen und biete einen reellen Zinsatz an.


hell11
beantwortet von hell11 am 17. Juli 2009 15:44
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Doppelte Zahlungen und du hast das nicht bemerkt ?? Das könnte auch als Unterschlagung gewertet werden. Da würde ich aber ganz schnell eine Lösung suchen.


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 17. Juli 2009 15:41
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wie kann man so unehrlich sein und das geld nicht gleich zurückgeben....unfassbar!!


anonym
beantwortet von judofrosch am 17. Juli 2009 15:44
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was du nicht hast, kannst du nicht geben, also ratenzahlung, obwohl ich dir sagen muss, selber schuld, niemand schenkt einem geld! es is doch bekannt dass man zu unrecht erhaltenes geld zurückzahlen muss? harz4-empfängern wird zuviel gezahltes harz4 sogar vom monatlichen geld abgezogen!


Meiti23
beantwortet von Meiti23 am 17. Juli 2009 15:42
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Ist doch klar ,zurückzahlen!du hättest schon bei der ersten doppeltzahlung darauf hinweisen müssen!und schon garnicht verbrauchen!Wie dumm ist das denn??


Sascher
beantwortet von Sascher am 17. Juli 2009 15:42
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Wenn ich Geld bekomme, was mir nicht zusteht, dann gebe ich das nicht mit vollen Händen aus. Da musst Du wohl einen Kredit für aufnehmen, wenn der Mieter das Geld haben will. Oder Du erlässt ihm für die nächsten drei Jahre die Miete, wenn er sich drauf einlässt...


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 17. Juli 2009 15:41
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ratenzahlung aushandeln


mentecaptum
beantwortet von mentecaptum am 17. Juli 2009 15:42
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Sprich mit dem Gläubiger wegen der Fristen, oder gibts da ne Verjährung?


anonym
beantwortet von rotogais am 17. Juli 2009 15:42
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hast es doch bekommen und gedacht die merken nix und nun sind die doch dahinter gestiegen, tja hättest es gleich beanstanden sollen und zurückzahlen sollen als Du es noch hattest.


anonym
beantwortet von colinchen am 17. Juli 2009 15:42
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..und das fällt dir jetzt erst auf?..irgendwie merkwürdig


Isabel88
beantwortet von Isabel88 am 17. Juli 2009 15:43
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Wenn 3 Jahresmieten zuviel gezahlt wurden kann es ja auch als Vorzahlung für die kommenden 3 Jahre gesehen werden...

Kommentar von D7faab60f923187f6668d878a44e49b6smallKlausInge am 17. Juli 2009 15:53

Würdest Du Deine Miete 3 Jahre im voraus bezahlen? (Nur wenn Dein Bankkonto überläuft!)

Kommentar von Simple_avatar8smallIsabel88 am 17. Juli 2009 16:30

Ich würde es natürlich nicht machen, wäre aber eine Möglichkeit auf die man sich evtl. einigen könnte da der Vermieter ja momentan offensichtlich nicht zurückzahlen kann.


anonym
beantwortet von myDecember am 17. Juli 2009 15:44
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ich glaube diese frage sollten sie ihren anwalt stellen.

der kennt sich da bestimmt besser aus, als wir.

liebe grüße

Kommentar von Ce98f9ee9543f71cfcc9aefd0be2a726smallvincero am 17. Juli 2009 19:53

dafür braucht man keinen anwalt. die sachlage ist sowas von klar.


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