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Ich arbeite 20 Std in der Woche wieviel Urlaub steht mir wirklich zu? Es ist recht kompliziert!

gefragt von CorinnaM am 18.06.2008 um 13:01 Uhr

Ich habe jetzt 2 Jahre 20 Std. die Woche verteilt auf 4 Tage (Vormittags)gearbeitet. Nun wird es kompliziert: Ich habe 26 Urlaubstage wobei ich dann je Woche,die ich Urlaub habe 5 Tage rechnen muß also auch den eh schon freien Tag mit. Soweit so gut.Nun habe ich eine neue Cheffin. Die meint ich arbeite nun auch nur die Hälfte wie die anderen - so das ich jetzt auch nur noch 13 Tage Urlaub bekommen soll. Ich sehe das so- für mich sind das ja 26 Vormittage keine vollen Urlaubstage, somit ist es doch eigentlich schon die Hälfte, denn nachmittags brauche ich ja keinen Urlaub nemen, da habe ich ja eh frei.Es ist nicht vertraglich geregelt worden. Kann sie das einfach ändern? Wer kann mir helfen


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TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 18. Juni 2008 13:08
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Deine neue Cheffin sollte mal in das Bundesurlaubgesetz schauen. Du kannst nur für die Tage Ulraub angerechnet bekommen, die Du auch arbeitest. Wenn die Kollegen, die 5 Tage die Woche arbeiten 26 Urlaubstage im Jahr haben, so steht Dir ein Jahresurlaub von 4/5 zu. Diese Urlaubstage werden mit 5 Stunden pro Tag bezahlt. 26:5= 5,2 X 4 = 20,8 Tg. aufgerundet = 21 Tage. Diese Tage werden mit 5 Stunden bezahlt. Ab 0,5 Urlaubstage wird nach dem Bundesurlaubgesetz aufgerundet. Ich hoffe ich konnte Dir damit helfen. LG TawaGirl

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 18. Juni 2008 13:10

DH!!!!

Dann brauch ich mich ja nicht mehr zu äußern, wollte das Gleiche schreiben ;)

LG

Wieselchen

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 18. Juni 2008 13:15

Mit der Berechnung muss ich mich jeden Tag auseinander setzen Wieselchen. Wo kämen wir denn hin, wenn die Kollegin, die 4 Stunden am Tag arbeitet, das 5 Tage die Woche, nur 2,5 Tage Urlaub in der Woche bekommen würde? Gelle. LG TawaGirl

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 18. Juni 2008 13:14

Genauso ist es, und es ist völlig unerheblich, ob man mit 40 oder 20 Stunden in der Woche beschäftigt ist. Der Grundurlaub bleibt der gleiche. Lediglich ergibt sich die o. g. Kürzung durch die verkürzte Wochenarbeitszeit.

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 18. Juni 2008 13:20

So ist es. Wenn ich mich mit vielen Gesetzen auch nicht auskenne, das Bundesurlaubsgesetz kenne ich schon. Da hast Du mit Deinem Kommentar völlig recht. LG TawaGirl


anonym
beantwortet von Mietnormade am 18. Juni 2008 13:05
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Du hast Anspruch auf 26 Tage Urlaub egal wann und wie oft Du in der Woche arbeitest. Wie Du schon richtig beschrieben hast ist Dein Urlaub auch nur einen halben Tag lang. Von daher kann sie das nicht auf 13 Tage reduzieren.


critter
beantwortet von critter am 18. Juni 2008 13:07
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Owei, immer dasselbe Problem mit manchen Arbeitgebern! Du hast definitiv 26 Tage Urlaub. Eine Urlaubswoche besteht aus 5 Tagen. Also alles genau so, wie Du bisher hattest. Du bekommst ja auch nur die Stunden bezahlt während Deines Urlaubs, an denen Du sonst gearbeitet hättest. Lass Dir ja nichts anderes einreden!


moon73
beantwortet von moon73 am 18. Juni 2008 13:27
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Dir steht genauso viel Urlaub zu wie einer Vollzeitkraft. Sie kann dir den Urlaub nicht einfach halbieren. Würdest du Teilzeit an 5 Tage die Woche arbeiten. Dann bekämst du genausoviel Arbeitstage Urlaub, wie die Vollzeitbeschäftigen auch.Da du ja eine 4 Tage Woche hast, errechnet sich ein Anteil, da du ja sowieso schon 1 freien Tag hast: Die Formel ist ganz einfach : 26 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche. Du hast eine 4 Tage Woche: Also: 25:5x4=20,8 Also 21 Tage Urlaub. Das ist dein Anspruch!

http://kuerzer.de/ydZSharou

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 18. Juni 2008 13:29

Genau so ist es moon73 und nicht anders. DH LG TawaGirl


98spike
beantwortet von 98spike am 18. Juni 2008 13:05
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Was steht in Deinem Vertrag das ist bindend.

Kommentar von Mietnormade am 18. Juni 2008 13:16

Du meinst nicht zufällig das das Bundesurlaubsgesetz welches 24 Tage vorschreibt unterboten werden kann? Ich denke da liegst Du deutlich daneben. Im obigen Fall 5Tage Woche würde die mindeste gesetzliche Regelung 20 Tage ausmachen. Alles andere verstößt gegen die geltende Rechtssprechung.

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 18. Juni 2008 13:26

Irrtum, wenn die Urlaubstage im Betrieb für die Kollegen 26 Tage bei einer 5 Tagewoche betragen, dann hat ein Mitarbeiter einen anteiligen Anspruch. In diesem Fall 4 Tage in der Woche mit je 5 Stunden. Das nennt sich auch das Prinzip der Gleichbehandlung. Alles andere muss Vertraglich ausgeschlossen werden. Gruß TawaGirl

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 18. Juni 2008 13:29

Also ich arbeite auf Wunsch meiner Firma seit Jahren nur noch 25 Stunden die Woche. Das hat aber nichts mit dem restlichen Arbeitsvertrag zu tun habe trotzdem den vollen Anspruch.

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 18. Juni 2008 13:41

Hab ich doch geschrieben. Wenn sie einen Arbeitsvertrag über eine Arbeitszeit von 5 Stunden tägl. an 4 Tagen die Woche hat, dann steht ihr ein anteiliger Urlaub von 4 Tagen die Woche zu. Bei Dir hat sich nur die Wochenarbeitszeit reduziert, Deinen Urlaubsanspruch hat die Firma vertraglich nicht reduziert. Somit bleibt Dir der Urlaub in der alten Form erhalten. Jeder Arbeitgeber hat das Recht vertraglich eine bessere Regelung als im Gesetz festzulegen. Nur schlechter darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht stellen.LG TawaGirl

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 18. Juni 2008 13:47

Sorry TawaGirl meinte auch nicht Dich. LG


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 18. Juni 2008 13:06
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Ich denke Chef ist Chef, und Chef sagt an was Sache ist! Solange du nichts schriftlich hast kann das wohl schon geändert werden. 26 Tage sind sowieso ABARTIG viel für ne halbtagskraft?!?!?

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 18. Juni 2008 13:07

Also bitte, nur weil man Teilzeit arbeitet heißt das noch lange nicht das man weniger Urlaubsanspruch hat.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 18. Juni 2008 13:07

Was soll das jetzt?

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 18. Juni 2008 13:11

Völlig unverständliche Antwort.

LG

Wieselchen

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 18. Juni 2008 13:12

Na da bist Du aber im Irrtum. Diese Dinge sind im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Auch ein Chef kann geltende Gesetze nicht ausser Kraft setzen. Gruß TawaGirl

Kommentar von Mietnormade am 18. Juni 2008 13:10

So ein blödsinn als Halbtagskraft hat sie genau den rechtlichen Erholungsurlaubsanspruch wie eine 40/Std Kraft. Schließlich bezieht sich der Urlaub auf die Arbeitstage und nicht 26 Tage a/8 Std Urlaub. Sie bekommt ja auch nur 4/Tage 5/Std Urlaub für 5 Urlaubstage obwohl die Vollzeitkraft 5 Tage/8 Std Urlaub für die Anzahl von 5 Urlaubstagen hat. Und der Chef sagt nicht an sondern der Gesetzgeber macht da ne klare Ansage und die hat der Chef umzusetzen.

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 18. Juni 2008 13:16

das ist ja wohl ein scherz, einer halbtagskraft steht tagemäßig genauso viel zu wie einer vollzeitkraft, sind ja nicht nur halbe arbeits- sondern dann auch nur halbe urlaubstage!!!!


anonym
beantwortet von CorinnaM am 19. Juni 2008 08:06
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Vielen Dank für Eure Antworten, ihr habt mir sehr geholfen.Da ich an den 26 Urlaubstagen (ca. 5 Wochen)5 Dienstage mitrechnen muß, komme ich genau auf die 21 Tage die das Gesetz vorgibt. Na mal sehen, was meine Chefin dazu sagt.


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