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Ich als Mieter soll Graffiti-Entfernung bezahlen??

gefragt von Fantastica am 28.11.2007 um 9:34 Uhr

Das Haus, in dem ich wohne, wird wieder und wieder beschmiert, das ist ja hier schon fast eine Epidemie. Nun kündigte der Hauswirt an, er werde uns für die Entfernung eine jeweils anteilige Rechnung zukommen lassen. Ich fass es nicht. Wir wollen uns erst Mal informieren, bevor wir was tun- was meint Ihr dazu?


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tradaix
beantwortet von tradaix am 28. November 2007 09:45
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(...) Die Aufklärungsquote bei Graffitisprühereien sind äusserst gering, denn - wieder einmal dank unserer Justiz - werden Täter in der Regel nur dann zu Rechenschaft gezogen, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden. Wer nicht dieses Glück hat und trotzdem Anzeige erstattet, bekommt kurz darauf den Brief der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren gegen Unbekannt eingestellt wurde. Die Kosten für die Graffitientfernung aber hat der Eigentümer zu tragen. (...)

(koelner-hausundgrund.de - Hervorhebungen von mir)

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 28. November 2007 11:37

Das klingt logisch, die Beseitigungskosten trägt m. E. tatsächlich der Eigentümer.

Aber wie sieht es aus, wenn der Eigentümer vorsorglich einen Anti-Graffiti-Lack auftragen lässt, kann er diese Kosten auf den Mieter übertragen?

So ein Lack hält etwa 5 Jahre, also könnte er 5 Jahre die Kosten umlegen,oder es zumindest versuchen?

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 28. November 2007 12:59

@bommel65: Da ich kein Anwalt bin, kann ich Dir diese Frage leider nicht beantworten.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 28. November 2007 21:02

@bommel: Der Auftrag von Schutzlack scheint mir vergleichbar mit der Anbringung eines Gartenzauns, um ungewünschte Besucher vom Grundstück zu halten. Da käme auch keiner auf die Idee, die Kosten des Zauns auf die Mieter umzulegen. Das gehört nicht zu den Modernisierungsmaßnahmen, die nach Gesetz eine Mieterhöhung zulassen. Und Betriebskosten (Nebenkosten) sind es auch nicht.

Kommentar von Eddy21 am 28. November 2007 16:20

Es handelt sich um eine strafbare Handlung, und auf Rechtswidrigkeit kann kein Recht abgeleitet Werden !

Was hat der Mieter mit dem Außenputz zu tun ?

Kommentar von Teddine am 29. November 2007 18:08

@ tradaix Also ich sehe in deinem Zitat überhaupt nichts was sich mit der Frage beschäftigt, ob der Mieter oder der Eigentümer/Vermieter die Kosten trägt. Es ist automatisch so, dass grundsätzlich erstmal der Eigentümer die Kosten trägt. Eine ganz andere Frage ist aber, ob er die Kosten dann von jemand anderem wie, z.B. dem Sprayer oder dem Mieter ersetzt bekommt. Hierüber steht in dem Zitat nichts drin.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 28. November 2007 09:53
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Reparaturen am Gebäude, zu denen auch die Beseitigung von Schmierereien gehört, hat der Vermieter zu tragen. Eine Umlage auf die Mieter ist nicht zulässig.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 28. November 2007 10:01

Unglaublich, aber wahr: Casum sentit dominus.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 28. November 2007 10:17

Rechtlich korrekt. Der Vermieter ist umgekehrt auch nicht für Graffties aufm Auto des Mieters auf einer privaten Anwohnerparkfläche haftbar.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. November 2007 10:46

warum unglaublich? Wenn jemand das Haus in die Luft sprengt müssen doch auch nicht die Mieter den Wiederaufbau bezahlen!


anjanni
beantwortet von anjanni am 28. November 2007 09:38
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Nun, für die Fassade des Gebäudes ist natürlich der Hausbesitzer zuständig. Die Kosten der Renovierung/Reinigung kann er nicht auf die Mieter umlegen.

Hat er eventuell die Vermutung, daß irgendjemand im Haus den Verursacher kennt und möchte den auf diese Weise ermitteln...?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 28. November 2007 09:43
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Generell kann der Vermieter diese Kosten nicht direkt auf die Mieter abwälzen. Er kann dies jedoch mit der Nächsten Mietanpassung berücksichtigen, ohne sich drauf zu berufen. Wenn der Vermieter jedoch bestimmte Mieter unter Verdacht hat, dann muss er dies schon beweisen. Hat er damit Erfolg, so kann er Schadensersatz verlangen!

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 28. November 2007 10:21

Eben. Und ob eine Umlage jetzt direkt erfolgt oder mit der nächsten Mieterhöhung dürfte wohl ziemlich egal sein.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 28. November 2007 10:27

Der Verbot einer direkten Umlage derlei Kosten hat sich jurageschichtlich entwickelt. Daher wäre eine direkte Umlage nicht Gesetzeskonform.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 28. November 2007 15:35
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Mieter müssen Beseitigung von Graffiti bezahlen Für Mieter in Wohnhäusern, deren Fassaden häufig von Farbschmierern verunstaltet werden, kann es künftig teuer werden. Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte ist es zulässig, wenn der Eigentümer die Ausgaben für Reinigung der Wände auf die Mieter umlegt. So entschieden im November 2007. http://www.welt.de/berlin/article1385854/MietermuessenBeseitigungvonGraffiti_bezahlen.html




Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 28. November 2007 21:13

Was es alles gibt. Ob das Urteil einer Berufung standhält, sofern zulässig und von der Mieterin dann auch geführt, muss sich noch zeigen. Das Urteil eines Amtsrichters entfaltet aber auch so für andere Gerichte keine Bindungswirkung. Erstaunlich ist die im Link zitierte Argumentation, wonach bei häufig wiederholten Schmierereien die Beseitigungskosten Betriebskosten seien. Die Unterscheidung zwischen einmaliger und wiederholter Schmiererei scheint mir juristisch nicht tragfähig. Und wo beginnt die Umwandlung in Betriebskosten? zwei Schmierereien in einem Jahr? bei einer bestimmten Quadratmeterzahl beschmierter Fläche pro Zeiteinheit? Betriebskosten, wenn in einem Jahr 3 Tags und im nächsten Jahr nur eines?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 28. November 2007 21:26

Das hält hoffentlich keiner Berufung stand. Für mein Rechtsempfinden ist das nicht tragbar.

Kommentar von Rolfe am 28. November 2007 23:19

Das Urteil wird mit Sicherheit keinen Bestand haben!

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 29. November 2007 22:14

Es ist keineswegs sicher, dass das Landgericht Berlin dieses Urteil des AG Mitte kassiert. Das einzelnen Mietrechts-Kammern des LG Berlin entscheiden oft unterschiedlich und oft auch anders, als die Gerichte in anderen Bundesländern. Man spricht zuweilen auch vom Berliner Mietrecht.

Also ruhig Blut, wenn die Wohnung nicht in Berlin liegt. Es gilt immernoch: Der Eigentümer zahlt die Instandsetzung, der Mieter nur die regelmäßige Reinigung.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 28. November 2007 15:28
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Das ist wohl ein schlechter Witz. Kosten der Fassade sind immer sache des Eigentümers.


anonym
beantwortet von wedemeyer am 20. Juli 2008 19:54
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Diese Kosten können über ein Clean-conzept als Reinigungkosten absetzen und sind umlage fähig.Wenden sie sich einmal an einen Fachbtieb für Graffitientfernungen und lassen sich beraten.




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Graffiti als laufender Posten. Gericht: Mieter müssen für Beseitigung zahlen
Kosten für die Beseitigung von Graffiti sind Betriebskosten und können damit vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden – zumindest dann, wenn so häufig geschmiert wird, dass die Arbeiten regelmäßig erledigt werden müssen.

Zu diesem Urteil kam in dieser Woche das Amtsgericht Mitte. Im verhandelten Fall hatte eine Mieterin ihren Anteil an den Beseitigungskosten nicht zahlen wollen, da sie ihrer Ansicht nach unter Instandsetzung zu buchen seien – und damit Sache des Vermieters. Das Gericht urteilte allerdings: Seien keine Verursacher der Grafitis zu ermitteln und haftbar zu machen und müssten Reinigungen oder Anstriche laufend beziehungsweise regelmäßig erledigt werden, dann seien die Rechnungen dafür Teil der Betriebskosten.




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