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Zu diesem Urteil kam in dieser Woche das Amtsgericht Mitte. Im verhandelten Fall hatte eine Mieterin ihren Anteil an den Beseitigungskosten nicht zahlen wollen, da sie ihrer Ansicht nach unter Instandsetzung zu buchen seien – und damit Sache des Vermieters. Das Gericht urteilte allerdings: Seien keine Verursacher der Grafitis zu ermitteln und haftbar zu machen und müssten Reinigungen oder Anstriche laufend beziehungsweise regelmäßig erledigt werden, dann seien die Rechnungen dafür Teil der Betriebskosten.

















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Das klingt logisch, die Beseitigungskosten trägt m. E. tatsächlich der Eigentümer.
Aber wie sieht es aus, wenn der Eigentümer vorsorglich einen Anti-Graffiti-Lack auftragen lässt, kann er diese Kosten auf den Mieter übertragen?
So ein Lack hält etwa 5 Jahre, also könnte er 5 Jahre die Kosten umlegen,oder es zumindest versuchen?
@bommel65: Da ich kein Anwalt bin, kann ich Dir diese Frage leider nicht beantworten.
@bommel: Der Auftrag von Schutzlack scheint mir vergleichbar mit der Anbringung eines Gartenzauns, um ungewünschte Besucher vom Grundstück zu halten. Da käme auch keiner auf die Idee, die Kosten des Zauns auf die Mieter umzulegen. Das gehört nicht zu den Modernisierungsmaßnahmen, die nach Gesetz eine Mieterhöhung zulassen. Und Betriebskosten (Nebenkosten) sind es auch nicht.
Es handelt sich um eine strafbare Handlung, und auf Rechtswidrigkeit kann kein Recht abgeleitet Werden !
Was hat der Mieter mit dem Außenputz zu tun ?
@ tradaix Also ich sehe in deinem Zitat überhaupt nichts was sich mit der Frage beschäftigt, ob der Mieter oder der Eigentümer/Vermieter die Kosten trägt. Es ist automatisch so, dass grundsätzlich erstmal der Eigentümer die Kosten trägt. Eine ganz andere Frage ist aber, ob er die Kosten dann von jemand anderem wie, z.B. dem Sprayer oder dem Mieter ersetzt bekommt. Hierüber steht in dem Zitat nichts drin.