...was passiert dann mit dem Finanzamt, dem ich die Einkommenssteuer für letztes Jahr noch schuldig bin, bzw. eine Nachzahlung?
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Die wirst Du auch weiterhin schuldig bleiben.....Dichtmachen heißt nicht alles ist vergeben ! Als Einzelunternehmer bist Du auch voll verantwortlich...notfalls mit Deinem Privatvermögen.

Mach Dir keine Sorgen um das Finanzamt; die kommen schon durch.
Die Steuerschuld bleibt 30 Jahre erhalten (Ausnahme Privatinsolvenz) und von Zeit zu Zeit wird man versuchen, sie zu realisieren.

dem Finanzamt passiert nix. Geh da gleich hin und sage denen, was Sache ist. Du kannst mit denen was ausmachen, was deinem finanziellen Rahmen entspricht. Wichtig ist, das Du Dich zuerst meldest. Macht Eindruck. Alles Gute !
Solange Du die Firma nur auflöst (also lediglich die geschäftliche Tätigkeit einstellst) bleiben die Forderungen bestehen. Im Fall eines Konkurses siht das anders aus. Da Du Einzelunternehmer bist (also keine Trennung zwischen privatem und Firmenvermögen) bedeutet das Privatinsolvenz.
Wolfi0410 am 3. März 2008 20:46 Es gibt keinen Konkurs mehr und das bedeutet auch nicht Privatinsolvenz.
Ein Unternehmen/er geht in die Regelinsolvenz, das erspart ihm den vorgeschalteten außergerichtlichen Einigungsversuch. Er holt sich vom Gericht die Anträge, füllt sie aus und reicht ein. Und das war´s.
Nicht zu vergessen den formlosen Antrag auf Pfändungsschutz sowie den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten und der Restschuldbefreiung
Hat sich ja einiges geändert in den letzten 10 Jahren. Danke für die Erleuchtung.