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Ich als Einzelunternehmer mache Laden dicht und falle auf HartzIV....

gefragt von Leckerbissen am 03.03.2008 um 19:25 Uhr

...was passiert dann mit dem Finanzamt, dem ich die Einkommenssteuer für letztes Jahr noch schuldig bin, bzw. eine Nachzahlung?


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sunpoint
beantwortet von sunpoint am 3. März 2008 19:28
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Die wirst Du auch weiterhin schuldig bleiben.....Dichtmachen heißt nicht alles ist vergeben ! Als Einzelunternehmer bist Du auch voll verantwortlich...notfalls mit Deinem Privatvermögen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 3. März 2008 19:28
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Mach Dir keine Sorgen um das Finanzamt; die kommen schon durch.

Die Steuerschuld bleibt 30 Jahre erhalten (Ausnahme Privatinsolvenz) und von Zeit zu Zeit wird man versuchen, sie zu realisieren.


Marvello
beantwortet von Marvello am 3. März 2008 19:30
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dem Finanzamt passiert nix. Geh da gleich hin und sage denen, was Sache ist. Du kannst mit denen was ausmachen, was deinem finanziellen Rahmen entspricht. Wichtig ist, das Du Dich zuerst meldest. Macht Eindruck. Alles Gute !


anonym
beantwortet von dolabella am 3. März 2008 19:28
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Solange Du die Firma nur auflöst (also lediglich die geschäftliche Tätigkeit einstellst) bleiben die Forderungen bestehen. Im Fall eines Konkurses siht das anders aus. Da Du Einzelunternehmer bist (also keine Trennung zwischen privatem und Firmenvermögen) bedeutet das Privatinsolvenz.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 3. März 2008 20:46

Es gibt keinen Konkurs mehr und das bedeutet auch nicht Privatinsolvenz.
Ein Unternehmen/er geht in die Regelinsolvenz, das erspart ihm den vorgeschalteten außergerichtlichen Einigungsversuch. Er holt sich vom Gericht die Anträge, füllt sie aus und reicht ein. Und das war´s.
Nicht zu vergessen den formlosen Antrag auf Pfändungsschutz sowie den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten und der Restschuldbefreiung

Kommentar von dolabella am 3. März 2008 21:53

Hat sich ja einiges geändert in den letzten 10 Jahren. Danke für die Erleuchtung.


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