Maultier am 12.11.2008 um 14:40 Uhr
Bin eben über eine Frage zur ICH-AG gestolpert. Wenn ich keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld habe, kann ich dann trotzdem noch die Förderungs-Zuschüsse zur ICH-AG bekommen? Gibt es soetwas bei der ARGE (Rheinland-Pfalz) auch? Kann ich über die ARGE einen Kurs zur Vorbereitung auf die Selbstständigkeit machen? Hat da jemande Erfahrungen? Schonmal DANKE für Antworten. bengelch
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Leider nicht... so etwas geht nur, solange man ALG1 bezieht... lieben Gruss

Gibs leider nicht.Die Förderung gib es nur,wenn ein Arbeitsloser in die Selbstständigkeit geht.
heißt das, dass nur "Arbeitslose", welche Leistungen beziehen, einen Anspruch auf so eine Förderung haben? Denn wenn mein Vertrag ausläuft, habe ich keinerlei Anspruch auf Leistung seitens des Arbeitsamtes.
Maultier am 12. November 2008 15:18 Na super, das ist mal wieder typisch Deutsche Beamtenlogik. Aber trotzdem DANKE