Ich verdiene nur 950 bis 1050 netto und muss 117 Euro jeden Monat Unterhalt für meinen Sohn an die Bundeskasse überweisen. Habe ich eigentlich ein Anrecht uf die Hälfte des Kindergeldes? Ich lebe alleine von Ex-Freundin und Kind getrennt.

Nein. Soweit ich weiß, ist Dein hälftiger Kindergeldanspruch schon mit der Unterhaltshöhe verrechnet.
Nein das hast du nicht, Kindergeld bekommt nur derjenige, bei dem das Kind im haushalt lebt!

Nein, das Kindergeld steht dem Kind zu, nicht dem Vater.
kodiaksa am 25. Juni 2009 09:59 Das stimmt nicht. Kindergeld ist eine steuerliche Entlastung für Eltern. Deshalb bekommt sie jeder, auch die Reichen.
heialex am 25. Juni 2009 12:10 Das war ja nicht die Frage. Ich weiß auch, daß alle die Kinder haben Kindergeld bekommen, unabhängig vom Einkommen.

Das Kindergeld wird zur hälfte am Unterhalt angerechnet,,
hirogen am 25. Juni 2009 10:04 zusatz: Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle minus hälftiges Kindergeld

wird mit dem kindesunterhalt verrechnet. theoretisch also ja, praktisch nein

Wenn dann steht Dir Vatergeld zu, aber das gibt es nicht! Und Kindergeld steht dann logischerweise dem Kind zu !

Lernt ihr das eigentlich nie?Das heisst KINDERGELD,weil das Geld dem KIND zusteht.
kindergeld bekommst du mit sicherheit nicht. aber du kannst 0,5 kinder auf deine lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Hier werden sie geholfen :-) http://www.treffpunkteltern.de
Wenn du Fragen hast, welcher Art auch immer, findest du hier sicher eine Antwort. Ansonsten mal einen Anwalt aufsuchen!
Kindergeld wird zur Hälfte auf den Kindesunterhalt angerechnet, wie es schon mehrfach erwähnt wurde. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, jedoch keine Pflichtunterhaltstabelle. Dein zu zahlender Unterhalt kann auch abweichen. Gruß
du kannst dein Kind auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dazu brauchst du eine steuerliche Lebensbescheinigung deines Kindes die du an die Gemeinde in dem dein Kind lebt beantragen musst, zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung. Somit führst du dann die Lohnsteuerkarte 1 0,5. Das halbe Kindergeld ist schon in dem Regelunterhalt eingerechnet - außer du bezahlst nicht den Regelunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Wenn du an die bundeskasse bezahlst, zahlst du nicht den vollen Kindesunterhalt, sondern deine Ex bekommt wahrscheinlich Unterhaltsvorschussleistungen, oder? In diesen ist das Kindergeld nicht mit eingerechnet - nur in dem vollen Regelunterhalt der Düsseldorfer Tabelle.
Kindergeld ist nicht für die Kinder gedacht! Und gehört auch keinem Kind. Es ist vielmehr als steuerliche Entlastung für BEIDE ELTERN gedacht und wird immer dem Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt. Der andere Elternteil kommt dadurch in den Genuß, dass er ein halbes Kind auf die Lohnsteuerkarte eintragen kann (0,5) und die Hälfte vom Kindergeld in den Unterhaltsbedarf eingerechnet wird (in der Düsseldorfer Tabelle schon eingerechnet) So