gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Ich ( 1000 netto) getrennt von Freundin und Kind zahle Unterhalt ..bekomme ich 50% vom Kindergeld?

gefragt von stefan0815 am 25.06.2009 um 9:55 Uhr

Ich verdiene nur 950 bis 1050 netto und muss 117 Euro jeden Monat Unterhalt für meinen Sohn an die Bundeskasse überweisen. Habe ich eigentlich ein Anrecht uf die Hälfte des Kindergeldes? Ich lebe alleine von Ex-Freundin und Kind getrennt.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Unterhalt (2020)
Kindergeld (1107)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


kodiaksa
beantwortet von kodiaksa am 25. Juni 2009 09:57
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein. Soweit ich weiß, ist Dein hälftiger Kindergeldanspruch schon mit der Unterhaltshöhe verrechnet.


anonym
beantwortet von Sabrina80 am 25. Juni 2009 09:56
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein das hast du nicht, Kindergeld bekommt nur derjenige, bei dem das Kind im haushalt lebt!


heialex
beantwortet von heialex am 25. Juni 2009 09:57
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, das Kindergeld steht dem Kind zu, nicht dem Vater.

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 25. Juni 2009 09:59

Das stimmt nicht. Kindergeld ist eine steuerliche Entlastung für Eltern. Deshalb bekommt sie jeder, auch die Reichen.

Kommentar von 60a57be037303c0cf760710ffb85b612smallheialex am 25. Juni 2009 12:10

Das war ja nicht die Frage. Ich weiß auch, daß alle die Kinder haben Kindergeld bekommen, unabhängig vom Einkommen.


hirogen
beantwortet von hirogen am 25. Juni 2009 09:57
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Kindergeld wird zur hälfte am Unterhalt angerechnet,,

Kommentar von 744ab6a1d1e4f86fd6df820e444c384dsmallhirogen am 25. Juni 2009 10:04

zusatz: Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle minus hälftiges Kindergeld


e225160
beantwortet von e225160 am 25. Juni 2009 09:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wird mit dem kindesunterhalt verrechnet. theoretisch also ja, praktisch nein


Phunkydata
beantwortet von Phunkydata am 25. Juni 2009 09:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn dann steht Dir Vatergeld zu, aber das gibt es nicht! Und Kindergeld steht dann logischerweise dem Kind zu !


britel
beantwortet von britel am 25. Juni 2009 09:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein,das Kindergeld ist für dein Kind!


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 25. Juni 2009 09:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Lernt ihr das eigentlich nie?Das heisst KINDERGELD,weil das Geld dem KIND zusteht.


anonym
beantwortet von verman27 am 25. Juni 2009 09:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kindergeld bekommst du mit sicherheit nicht. aber du kannst 0,5 kinder auf deine lohnsteuerkarte eintragen lassen.


e225160
beantwortet von e225160 am 25. Juni 2009 10:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier werden sie geholfen :-) http://www.treffpunkteltern.de

Wenn du Fragen hast, welcher Art auch immer, findest du hier sicher eine Antwort. Ansonsten mal einen Anwalt aufsuchen!

Kindergeld wird zur Hälfte auf den Kindesunterhalt angerechnet, wie es schon mehrfach erwähnt wurde. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, jedoch keine Pflichtunterhaltstabelle. Dein zu zahlender Unterhalt kann auch abweichen. Gruß


anonym
beantwortet von RallyMelly am 18. Oktober 2009 12:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du kannst dein Kind auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dazu brauchst du eine steuerliche Lebensbescheinigung deines Kindes die du an die Gemeinde in dem dein Kind lebt beantragen musst, zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung. Somit führst du dann die Lohnsteuerkarte 1 0,5. Das halbe Kindergeld ist schon in dem Regelunterhalt eingerechnet - außer du bezahlst nicht den Regelunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Wenn du an die bundeskasse bezahlst, zahlst du nicht den vollen Kindesunterhalt, sondern deine Ex bekommt wahrscheinlich Unterhaltsvorschussleistungen, oder? In diesen ist das Kindergeld nicht mit eingerechnet - nur in dem vollen Regelunterhalt der Düsseldorfer Tabelle.

Kindergeld ist nicht für die Kinder gedacht! Und gehört auch keinem Kind. Es ist vielmehr als steuerliche Entlastung für BEIDE ELTERN gedacht und wird immer dem Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt. Der andere Elternteil kommt dadurch in den Genuß, dass er ein halbes Kind auf die Lohnsteuerkarte eintragen kann (0,5) und die Hälfte vom Kindergeld in den Unterhaltsbedarf eingerechnet wird (in der Düsseldorfer Tabelle schon eingerechnet) So


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.