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Hypothek: Sollte man frühzeitig ein Darlehen tilgen, wenn es finanziell möglich wäre?

gefragt von xandi01 am 15.11.2008 um 18:51 Uhr

Oder sprechen die Vorfälligkeitsentschädigungen dagegen?

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anonym
beantwortet von anjanni am 15. November 2008 18:54
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Ob Du Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mußt oder nicht, hängt von dem vereinbarten und dem jetzt marktüblichen Zinssatz ab. Die Bank kann Dir nur die Differenz in Rechnung stellen. Die dürfte bei enem Kredit zur Zeit nicht so groß sein.

Generell gilt: Für einen vorzeitig abgelösten Kredit sparst Du die Zinsen. So viel bekommst Du meistens nicht, wenn Du das Geld anlegst.

Wenn Du jedoch aus irgendeinem Grund (Vermietung, teilweise berufliche Nuztung) die Zinsen von der Steuer absetzen kannst, kann es unterm Strich günstiger sein, den Kredit zu behalten. Das will gut durchgerechnet sein.

Kommentar von 4a36cbc32a62856ffb80f6205f1d80b1smallZwiebelbrot am 15. November 2008 18:57

Gute Antwort. Mein Reden!

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 15. November 2008 20:12

Deine Aussage "Die [Zinsdifferenz] dürfte bei enem Kredit zur Zeit nicht so groß sein." ist nicht nachvollziehbar, da nicht der Vertragszinssatz uns (Dir sicherlich auch) nicht bekannt ist. Merkwürdigerweise hast Du dies kurze Zeit später (s. Dein Kommentar zu Hochglanz) erkannt.

Ansonsten stimme ich Deinen Aussagen zu.

Kommentar von anjanni am 16. November 2008 15:52

Nun, natürlich kenne ich den vereinbarten Zinssatz nicht, kenne aber die Zinsentwicklung der letzten ca. 15 Jahre...


anonym
beantwortet von hochglanz am 15. November 2008 18:53
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lass es dir von deiner Bank genau ausrechnen, das ist von den zur Verfügung stehenden Daten (Geldsummen) abhängig

Kommentar von anjanni am 15. November 2008 18:55

Das ist auch vom aktuellen Marktzins und dem für den Kredit vereinbarten Zins abhängig.


anonym
beantwortet von peterbonn am 18. November 2008 00:08
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kann mich der letzten Antwort nur anschliessen..............


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 16. November 2008 19:27
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Das ist eine ganz individuelle Berechnung erforderlich. Für den Eigennutz gibt e keine steuerlichen Vorteile und hier ist es immer sinnvoll zu tilgen und keine Zinsen zu bezahlen. Die Vorfälligkeitsentschädigung spricht dagegen. Da hilft nur genau nachrechnen.

Bei einer Immobilie als Kapitalanlage, verringern die gezahlten Zinsen deine Einkommensteuer. Solange du Einkommensteuer zahlst, ist es genau zu prüfen ob du tilgst.


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