Kann ein Anbieter, auf dessen Homepage sich die Verknüpfung zu der Website eines anderen Anbieters befindet, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn diese Website des anderen Anbieters wettbewerbswidrige Werbung enthält?
Die Haftung für Diensteanbieter im Internet richtet sich nach §§ 8 bis 11 Teledienstegesetz (TDG). Schau da mal genauer rein.