Hundehaltung in Eigentumswohnung
Besitzen eine relativ große Eigentumswohnung mit Garten. Ist ein drei Parteienhaus mit 2 Eigentümern. wir und unsere schon ältere Nachbarin.
Haben uns jetzt vor 2 Tagen einen kleinen Welpen als Familienzuwachs geholt. Jetzt kam unsere Nachbarin -also die andere Eigentümerin- ziemlich empört bei uns klingeln, daß sie keinen Hund im Haus möchte und wir sie erst um Erlaubnis hätten Fragen müssen ob wir uns einen Hund halten dürfen.
Hab ihr dann gesagt, daß wir sind davon ausgegangen das wir bei Eigentum nicht fragen müssen.
Denke einfach, sie ist was sauer, weil wir den Hund bisher noch nicht vorgestellt hatten, da sie nur aus dem Fenster gesehen hat, daß wir den Welpen haben. Wollten die Kleine aber erst mal an uns und die neue Umgebung gewöhnen bevor wir sie im Haus vorstellen.
Aber meine Frage ist nun? Hat sie recht? Hätten wir erst fragen müssen oder wie ist das bei Eigentum geregelt?
Danke und Gruß
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kommt drauf an wie das in einer eigentümerversammlung festgelegt wurde. gibt es oft das tierhaltung außer kleintier (Vögel, Hamster) erst mal untersagt sind.
aber süß is er der kleene
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Ich weiß zwar nicht was die rechtliche Seite dazu sagt, aber ich denke mal, die Zustimmung braucht Ihr nicht. Wäre vllt. von Vorteil gewesen sie darüber vorher zu informieren, das sollte es dann aber gewesen sein. Sie wird sich schon wieder beruhigen
Kommentar von manu271manu271 28.10.2009VORHER INFORMIEREN GING NICHT; WAR NE SPONTANAKTION ;-)
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Ja, ihr hättet vorher fragen müssen. Ich wünsche Euch, dass ihr den kleinen, süßen Kerl behalten dürft.
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Antwort von renate30435 29.10.2009
Also Manu, so wie ich das sehe, sowohl vom persönlichen als auch vom rechtlichen Standpunkt,kannst Du lediglich versuchen, die Zweiteigentümerin mit Kaffee und Kuchen zu becircen und Dein kleiner Hund muss seiner- seits all seinen Charme zusammennehmen, damit sie friedlich bleibt und Dir nichts in den Weg stellt. Allerdngs solltest Du unbedingt mit dem Kleinen in ein Hundeschule gehen, damit er gehorchen lernt und man so ein unnötiges Kläffen durch ein ihm bekanntes Wort beenden kann. Das allein ist sicherlich der Grund, warum die Dame sich erst mal querstellt. Für Sauberkeit im gemeinsamen Hausflur wirst Du schon im Eigeninteresse sorgen, denke ich. Das wäre der zweite Angriffspunkt. Ich wünsche Dir viel Spaß und Erfolg mit dem kleinen Hund und mit der Nachbarin. LG Renate
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wenn wie du schon sagst es keine versammlung o.ä. gibt und somit auch nix schriftliches (wie alt is denn das haus? manchmal gibts da noch irgendwie so ein schriftstück vom bauträger wo verschiedene sachen geregelt sind) aber wenn sie keine anzeige macht sche*ß drauf ganz ehrlich und selbst wenn würd ich s drauf ankommen lassen is jetzt meine persönliche meinung der eine hund da und nur 2 eigentümer und in den angegebenen links steht steht ja auch (wenn ich s richtig verstanden hab beim überfliegen) nicht für ein allgemeines verbot is ja schließlich euer eigentum!
Kommentar von manu271manu271 28.10.2009Das haus ist schon älter aber schriftlich gibts da glaub ich nix. Was ich mich an ihrer Reaktion stört ist eigentlich nur die Tatsache, daß der Vorbesitzer unserer Wohnung auch einen Hund hatte -einen ziemlich großen sogar- und sie da nie was gesagt hat aber bei uns jetzt so einen "Affentanz" aufführt
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Wie @chrissy2201 bereits schrieb, wird so etwas in der Eigentümerversammlung festgelegt. Bei zwei Parteien ist dies natürlich schwierig.
Wie wäre es, wenn Ihr Eure Nachbarin ganz nett zu Kaffee und Kuchen einladet, ihr Euren Hund vorstellt und wenn sie ihn dann ins Herz geschlossen hat (wer kann einem Welpen schon wiederstehen? ;-) ) fragen, ob Ihr Euch nicht friedlich über Hundehaltung einigen könnt?!
Vielleicht erklärt Ihr ihr auch, daß dies ein spontaner Entschluß war und Ihr nicht viel darüber nachgedacht habt, daß sie etwas dagegen haben könnte.
Das ist doch der einfachere Weg als sich gleich zu zerstreiten und über Gesetze und Paragraphen nachzudenken. Und auch viel netter, denn einen Nachbarschaftsstreit sollte man möglichst vermeiden, wenn man auch einen anderen Weg gehen kann. Ist meine Meinung.
Kommentar von manu271manu271 28.10.2009Ja das mit dem einladen ist so ne Sache. Stehen zwar nicht auf Kriegsfuß mit der Dame haben aber auch kein einfaches Verhältnis zur ihr . Sie findet immer einen Grund um an irgendwas herumzumäkeln. Möchte ja wegen der Kleinen auch keinen -weiteren- Streit aber es ist halt so, daß es unsere Wohnung ist, wofür wir viel Geld bezahlt haben, Sie sich aber aufführt als wäre es ihr Haus. Werden mal sehen wie es weitergeht. denke auch einfach, daß sie sowieso bald wieder einen neuen Grund zum meckern findet ;-)
Kommentar von majosandramajosandra 28.10.2009@manu: Hmmm... das ist natürlich schwierig. Ich gehe mal davon aus, daß das Verhältnis so aufgeteilt ist, daß sie zwei und Ihr eine Partei des Dreifamilienhauses besitzt. Also würde bei einer Abstimmung eh sie gewinnen, da sie 66 % des Hauses besitzt.
Ich denke es bleibt Euch nichts anderes übrig, als Euch mit ihr friedlich zu einigen oder den Hund wieder abzugeben.
Wenn Du sie nicht gleich zum Kaffeetrinken einladen möchtest, mache ihr auf andere Art eine Freude (bring ihr einen Blumenstrauß oder sowas) und versuche in Ruhe mit ihr über das Thema zu reden.
(Ein so wichtiges Thema zwischen Tür und Angel zu besprechen finde ich es allerdings etwas unglücklich.)
Vielleicht könnt Ihr Euch auch unter Auflagen einigen. Zum Beispiel, daß der Hund nicht frei im Garten herumlaufen darf und auch kein Pipi auf den Rasen macht (das ist Erziehungssache; macht unser Hund auch nicht). Außerdem wird das Treppenhaus sofort gereinigt, falls der Hund es verdreckt.
Du schreibst oben, Ihr hättet schon öfter Hunde zu Gast gehabt. Einen Hund vorübergehend in Pflege zu haben ist etwas anderes als ein Eigener.
Kommentar von manu271manu271 28.10.2009Danke für deine Antwort, werden jetzt mal sehen was wir machen und ähm der Garten gehört uns! ist kein Gemeinschaftsgarten so das es ihr da egal sein könnte ob die Kleine da hin macht
Kommentar von majosandramajosandra 28.10.2009Dann denke ich Eure Nachbarin wird Angst vor ewigem Gekläffe und Dreck im Hausflur haben.
Sprich mit Ihr darüber. Wenn sie es nicht gerade darauf anlegt, Streit mit Euch zu bekommen, wird sie vielleicht ein Einsehen haben. Daß sie nicht grundsätzlich gegen Tiere ist, hat sie ja schon bewiesen, als sie gegen die Pflegehunde nichts gesagt hat.
Sei nett und freundlich, denn ich denke rechtlich kommt Ihr leider nicht weit. Viel Glück!
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Wesentlich ist, ob in irgend einer Eigentümerversammlung schon etwas zum Thema Hundehaltung besprochen und fixiert wurde. Die Protokolle der Versammlungen solltest Du haben.
Allerdings kann auch durch Mehrheitsbeschluss einer Eigentümergemeinschaft Hundehaltung nicht generell untersagt werden. Zulässig wäre das nur, wenn durch die Hundehaltung das übliche Maß eines ordnungsgemäßen Gebrauchs der Wohnanlage überschritten und die übrigen Wohnungseigentümer belästigt werden. Das dürfte bei einem Welpen kaum der Fall sein. Insofern würde ich mir hier erst einmal keine Sorgen machen.
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ich denke, wenn er nicht stört(dauerndes bellen)und nicht alles verdreckt, müsste das in hingenommen werden
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Also ich denke nicht, dass man bei einer Eigentumswohnung hätte fragen müssen. Gibts denn bei euch sowas wie ne Hausordung oder irgend ein Schriftstück, in welchem das Thema Hund (Haustiere allgemein) behandelt wird? Und meines Erachtens nach müsst ihr den Hund auch nicht wieder hergeben, denn allein die Tatsache, dass eine Nachbarin keinen Hund im Haus haben will, ist noch lange kein Grund.
Kommentar von manu271manu271 28.10.2009NEIN ES GIBT KEINE HAUSORDNUNG!UND BISHER HATTEN WIR IMMER WIEDER MAL DEN HUND DER SCHWIEGERMUTTER ODER ÄHNLICHES ZUR PFLEGE; DA HAT SIE AUCH NIE WAS GESAGT
Kommentar von Saarland60Saarland60 28.10.2009Eine Hausordnung wäre ohnehin nicht wesentlich, ihr seid alle keine Mieter. Wesentlich sind erst einmal Beschlüsse der Eigentümerversammlung und die geltende Rechtsprechung.
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Das Recht hat sie nicht. Bei einem Kaffeeklatsch stimmt sie sich sicher positiv ein.
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Antwort von JamieBond 28.10.2009Kommentar von manu271manu271 28.10.2009
danke hab ich mal geschaut aber dort ist leider auch immer nur von Eigentümerversammlungen die rede und die gibt es ja wie geschrieben bei uns nicht
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Die Hundehaltung müsste eigentlich einmal in einer Eigentümerversammlung geklärt worden sein.
Ansonsten viel Spaß mit dem Neubürger, der so auf den ersten Blick aber nicht so klein bleiben wird. -
ich sehe das so wie du, das ist Eigentum und nicht Miete.
Bei Mietwohungen kann der Vermieter Tiere verbieten, aber das ist doch nicht deine vermieterin....
ich denke da kann sie sich jetzt auch auf den kopf stellen oder in china eine sack reis umschubsen !
Kommentar von manu271manu271 28.10.2009ALSO; WIR WOHNEN NICHT ZUR MIETE SONDERN DIE WOHNUNG GEHÖRT UNS! ES GIBT NUR ZWEI EIGENTÜMER IN DIESEM HAUS UND DAHER KEINE EIGENTÜMERVERSAMMLUNGEN DA WIR BISHER ALLES SO GEREGELT HABEN!
Kommentar von Perle0106Perle0106 28.10.2009psst.... nicht sooo laut.
Kommentar von Perle0106Perle0106 28.10.2009habe gerade alle kommentare gelesen, die idee mit dem kaffee ist gut .... ansonsten viel glück für euch und den kleinen...
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Ich denke, dass Tierhaltung in der Eigentümerversammlung besprochen und verankert wurde. Aber selbst, wenn das nicht der Fall ist: In unserer Nachbarschaft wurde einem Eigentümer der Hund von Amts wegen weggenommen, weil das Dauergekläffe einfach unzumutbar für die Nachbarn war.
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Wenn im vertrag nicht Ausdrückliches über Tierhaltung steht, hätte man da fragen müssen.
Kommentar von PanikgirlPanikgirl 28.10.2009Es handelt sich hier nicht um eine Mietswohnung - sondern um Eigentum
Kommentar von mugie77mugie77 28.10.2009ja ich habe es bemerkt aber der hauseigentümer müßte letztlich die zustimmung geben denn ist trotzdem sein haus
Kommentar von Saarland60Saarland60 28.10.2009Die Fragestellerin ist Eigentümerin, keine Mieterin. Da gibt es keinen Mietvertrag.
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Die könnte sowas von am A. leck.....NEIN das kann sie nicht verbieten
Kommentar von SommerschneeSommerschnee 28.10.2009Stimmt so sicher nicht !!
Kommentar von PanikgirlPanikgirl 28.10.2009das glaube ich aber für Dich mit;-)
Richtig ! DH
da es nur 2 eigentümer gibt, gibt es solche Versammlungen nicht. bisher wurde alles so geregelt, also was das haus betrifft etc.
dann hättet ihr es eben mit der einen nachbarin abstimmen müssen. Ladet sie mal auf nen kaffee ein bevor es irgendwie eskaliert, da habt ihr dann nix davon!
Viel Glück