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Hundehaltung in Eigentumswohnung

gefragt von manu271manu271 am 28.10.2009 um 10:44 Uhr

Besitzen eine relativ große Eigentumswohnung mit Garten. Ist ein drei Parteienhaus mit 2 Eigentümern. wir und unsere schon ältere Nachbarin.

Haben uns jetzt vor 2 Tagen einen kleinen Welpen als Familienzuwachs geholt. Jetzt kam unsere Nachbarin -also die andere Eigentümerin- ziemlich empört bei uns klingeln, daß sie keinen Hund im Haus möchte und wir sie erst um Erlaubnis hätten Fragen müssen ob wir uns einen Hund halten dürfen.

Hab ihr dann gesagt, daß wir sind davon ausgegangen das wir bei Eigentum nicht fragen müssen.

Denke einfach, sie ist was sauer, weil wir den Hund bisher noch nicht vorgestellt hatten, da sie nur aus dem Fenster gesehen hat, daß wir den Welpen haben. Wollten die Kleine aber erst mal an uns und die neue Umgebung gewöhnen bevor wir sie im Haus vorstellen.

Aber meine Frage ist nun? Hat sie recht? Hätten wir erst fragen müssen oder wie ist das bei Eigentum geregelt?

Danke und Gruß


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chrissy2201
beantwortet von chrissy2201 am 28. Oktober 2009 10:46
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kommt drauf an wie das in einer eigentümerversammlung festgelegt wurde. gibt es oft das tierhaltung außer kleintier (Vögel, Hamster) erst mal untersagt sind.

aber süß is er der kleene

Kommentar von 902544a7724d600a6c76beae98de4cb9smallSommerschnee am 28. Oktober 2009 10:47

Richtig ! DH

Kommentar von E40efa9332750e761a79fc8b1a0c68e8smallmanu271 am 28. Oktober 2009 10:47

da es nur 2 eigentümer gibt, gibt es solche Versammlungen nicht. bisher wurde alles so geregelt, also was das haus betrifft etc.

Kommentar von A69e915f111c74a4caedf2775737bf6bsmallchrissy2201 am 28. Oktober 2009 10:51

dann hättet ihr es eben mit der einen nachbarin abstimmen müssen. Ladet sie mal auf nen kaffee ein bevor es irgendwie eskaliert, da habt ihr dann nix davon!

Viel Glück


pippi60
beantwortet von pippi60 am 28. Oktober 2009 10:46
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Ja, ihr hättet vorher fragen müssen. Ich wünsche Euch, dass ihr den kleinen, süßen Kerl behalten dürft.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 28. Oktober 2009 10:47
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Ich weiß zwar nicht was die rechtliche Seite dazu sagt, aber ich denke mal, die Zustimmung braucht Ihr nicht. Wäre vllt. von Vorteil gewesen sie darüber vorher zu informieren, das sollte es dann aber gewesen sein. Sie wird sich schon wieder beruhigen

Kommentar von E40efa9332750e761a79fc8b1a0c68e8smallmanu271 am 28. Oktober 2009 10:52

VORHER INFORMIEREN GING NICHT; WAR NE SPONTANAKTION ;-)


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 28. Oktober 2009 10:46
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Die könnte sowas von am A. leck.....NEIN das kann sie nicht verbieten

Kommentar von 902544a7724d600a6c76beae98de4cb9smallSommerschnee am 28. Oktober 2009 10:47

Stimmt so sicher nicht !!

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 28. Oktober 2009 10:49

das glaube ich aber für Dich mit;-)


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 28. Oktober 2009 10:46
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mugie77
beantwortet von mugie77 am 28. Oktober 2009 10:46
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Wenn im vertrag nicht Ausdrückliches über Tierhaltung steht, hätte man da fragen müssen.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 28. Oktober 2009 10:47

Es handelt sich hier nicht um eine Mietswohnung - sondern um Eigentum

Kommentar von E747ef72226964ada908621d0bf9c053smallmugie77 am 28. Oktober 2009 10:48

ja ich habe es bemerkt aber der hauseigentümer müßte letztlich die zustimmung geben denn ist trotzdem sein haus

Kommentar von Saarland60 am 28. Oktober 2009 10:47

Die Fragestellerin ist Eigentümerin, keine Mieterin. Da gibt es keinen Mietvertrag.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 28. Oktober 2009 10:46
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Ich denke, dass Tierhaltung in der Eigentümerversammlung besprochen und verankert wurde. Aber selbst, wenn das nicht der Fall ist: In unserer Nachbarschaft wurde einem Eigentümer der Hund von Amts wegen weggenommen, weil das Dauergekläffe einfach unzumutbar für die Nachbarn war.


Perle0106
beantwortet von Perle0106 am 28. Oktober 2009 10:47
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ich sehe das so wie du, das ist Eigentum und nicht Miete.

Bei Mietwohungen kann der Vermieter Tiere verbieten, aber das ist doch nicht deine vermieterin....

ich denke da kann sie sich jetzt auch auf den kopf stellen oder in china eine sack reis umschubsen !

Kommentar von E40efa9332750e761a79fc8b1a0c68e8smallmanu271 am 28. Oktober 2009 10:50

ALSO; WIR WOHNEN NICHT ZUR MIETE SONDERN DIE WOHNUNG GEHÖRT UNS! ES GIBT NUR ZWEI EIGENTÜMER IN DIESEM HAUS UND DAHER KEINE EIGENTÜMERVERSAMMLUNGEN DA WIR BISHER ALLES SO GEREGELT HABEN!

Kommentar von 4c9c6c9610b49ce04195711747b28c6csmallPerle0106 am 28. Oktober 2009 11:24

psst.... nicht sooo laut.

Kommentar von 4c9c6c9610b49ce04195711747b28c6csmallPerle0106 am 28. Oktober 2009 11:26

habe gerade alle kommentare gelesen, die idee mit dem kaffee ist gut .... ansonsten viel glück für euch und den kleinen...


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 28. Oktober 2009 10:47
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Die Hundehaltung müsste eigentlich einmal in einer Eigentümerversammlung geklärt worden sein.
Ansonsten viel Spaß mit dem Neubürger, der so auf den ersten Blick aber nicht so klein bleiben wird.


JamieBond
beantwortet von JamieBond am 28. Oktober 2009 10:47
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Kommentar von E40efa9332750e761a79fc8b1a0c68e8smallmanu271 am 28. Oktober 2009 10:54

danke hab ich mal geschaut aber dort ist leider auch immer nur von Eigentümerversammlungen die rede und die gibt es ja wie geschrieben bei uns nicht


anonym
beantwortet von Kellerassel am 28. Oktober 2009 10:47
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Das Recht hat sie nicht. Bei einem Kaffeeklatsch stimmt sie sich sicher positiv ein.


anonym
beantwortet von Nasenbaerli am 28. Oktober 2009 10:48
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Also ich denke nicht, dass man bei einer Eigentumswohnung hätte fragen müssen. Gibts denn bei euch sowas wie ne Hausordung oder irgend ein Schriftstück, in welchem das Thema Hund (Haustiere allgemein) behandelt wird? Und meines Erachtens nach müsst ihr den Hund auch nicht wieder hergeben, denn allein die Tatsache, dass eine Nachbarin keinen Hund im Haus haben will, ist noch lange kein Grund.

Kommentar von E40efa9332750e761a79fc8b1a0c68e8smallmanu271 am 28. Oktober 2009 10:51

NEIN ES GIBT KEINE HAUSORDNUNG!UND BISHER HATTEN WIR IMMER WIEDER MAL DEN HUND DER SCHWIEGERMUTTER ODER ÄHNLICHES ZUR PFLEGE; DA HAT SIE AUCH NIE WAS GESAGT

Kommentar von Saarland60 am 28. Oktober 2009 10:53

Eine Hausordnung wäre ohnehin nicht wesentlich, ihr seid alle keine Mieter. Wesentlich sind erst einmal Beschlüsse der Eigentümerversammlung und die geltende Rechtsprechung.


anonym
beantwortet von wissen78 am 28. Oktober 2009 10:48
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ich denke, wenn er nicht stört(dauerndes bellen)und nicht alles verdreckt, müsste das in hingenommen werden


anonym
beantwortet von Saarland60 am 28. Oktober 2009 10:51
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Wesentlich ist, ob in irgend einer Eigentümerversammlung schon etwas zum Thema Hundehaltung besprochen und fixiert wurde. Die Protokolle der Versammlungen solltest Du haben.

Allerdings kann auch durch Mehrheitsbeschluss einer Eigentümergemeinschaft Hundehaltung nicht generell untersagt werden. Zulässig wäre das nur, wenn durch die Hundehaltung das übliche Maß eines ordnungsgemäßen Gebrauchs der Wohnanlage überschritten und die übrigen Wohnungseigentümer belästigt werden. Das dürfte bei einem Welpen kaum der Fall sein. Insofern würde ich mir hier erst einmal keine Sorgen machen.


majosandra
beantwortet von majosandra am 28. Oktober 2009 10:53
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Wie @chrissy2201 bereits schrieb, wird so etwas in der Eigentümerversammlung festgelegt. Bei zwei Parteien ist dies natürlich schwierig.

Wie wäre es, wenn Ihr Eure Nachbarin ganz nett zu Kaffee und Kuchen einladet, ihr Euren Hund vorstellt und wenn sie ihn dann ins Herz geschlossen hat (wer kann einem Welpen schon wiederstehen? ;-) ) fragen, ob Ihr Euch nicht friedlich über Hundehaltung einigen könnt?!

Vielleicht erklärt Ihr ihr auch, daß dies ein spontaner Entschluß war und Ihr nicht viel darüber nachgedacht habt, daß sie etwas dagegen haben könnte.

Das ist doch der einfachere Weg als sich gleich zu zerstreiten und über Gesetze und Paragraphen nachzudenken. Und auch viel netter, denn einen Nachbarschaftsstreit sollte man möglichst vermeiden, wenn man auch einen anderen Weg gehen kann. Ist meine Meinung.

Kommentar von E40efa9332750e761a79fc8b1a0c68e8smallmanu271 am 28. Oktober 2009 11:00

Ja das mit dem einladen ist so ne Sache. Stehen zwar nicht auf Kriegsfuß mit der Dame haben aber auch kein einfaches Verhältnis zur ihr . Sie findet immer einen Grund um an irgendwas herumzumäkeln. Möchte ja wegen der Kleinen auch keinen -weiteren- Streit aber es ist halt so, daß es unsere Wohnung ist, wofür wir viel Geld bezahlt haben, Sie sich aber aufführt als wäre es ihr Haus. Werden mal sehen wie es weitergeht. denke auch einfach, daß sie sowieso bald wieder einen neuen Grund zum meckern findet ;-)

Kommentar von 38abc2ad34d2338e584b5fa05d637ee0smallmajosandra am 28. Oktober 2009 11:15

@manu: Hmmm... das ist natürlich schwierig. Ich gehe mal davon aus, daß das Verhältnis so aufgeteilt ist, daß sie zwei und Ihr eine Partei des Dreifamilienhauses besitzt. Also würde bei einer Abstimmung eh sie gewinnen, da sie 66 % des Hauses besitzt.

Ich denke es bleibt Euch nichts anderes übrig, als Euch mit ihr friedlich zu einigen oder den Hund wieder abzugeben.

Wenn Du sie nicht gleich zum Kaffeetrinken einladen möchtest, mache ihr auf andere Art eine Freude (bring ihr einen Blumenstrauß oder sowas) und versuche in Ruhe mit ihr über das Thema zu reden.

(Ein so wichtiges Thema zwischen Tür und Angel zu besprechen finde ich es allerdings etwas unglücklich.)

Vielleicht könnt Ihr Euch auch unter Auflagen einigen. Zum Beispiel, daß der Hund nicht frei im Garten herumlaufen darf und auch kein Pipi auf den Rasen macht (das ist Erziehungssache; macht unser Hund auch nicht). Außerdem wird das Treppenhaus sofort gereinigt, falls der Hund es verdreckt.

Du schreibst oben, Ihr hättet schon öfter Hunde zu Gast gehabt. Einen Hund vorübergehend in Pflege zu haben ist etwas anderes als ein Eigener.

Kommentar von E40efa9332750e761a79fc8b1a0c68e8smallmanu271 am 28. Oktober 2009 11:30

Danke für deine Antwort, werden jetzt mal sehen was wir machen und ähm der Garten gehört uns! ist kein Gemeinschaftsgarten so das es ihr da egal sein könnte ob die Kleine da hin macht

Kommentar von 38abc2ad34d2338e584b5fa05d637ee0smallmajosandra am 28. Oktober 2009 11:38

Dann denke ich Eure Nachbarin wird Angst vor ewigem Gekläffe und Dreck im Hausflur haben.

Sprich mit Ihr darüber. Wenn sie es nicht gerade darauf anlegt, Streit mit Euch zu bekommen, wird sie vielleicht ein Einsehen haben. Daß sie nicht grundsätzlich gegen Tiere ist, hat sie ja schon bewiesen, als sie gegen die Pflegehunde nichts gesagt hat.

Sei nett und freundlich, denn ich denke rechtlich kommt Ihr leider nicht weit. Viel Glück!


anonym
beantwortet von BongoBingo am 28. Oktober 2009 10:56
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wenn wie du schon sagst es keine versammlung o.ä. gibt und somit auch nix schriftliches (wie alt is denn das haus? manchmal gibts da noch irgendwie so ein schriftstück vom bauträger wo verschiedene sachen geregelt sind) aber wenn sie keine anzeige macht sche*ß drauf ganz ehrlich und selbst wenn würd ich s drauf ankommen lassen is jetzt meine persönliche meinung der eine hund da und nur 2 eigentümer und in den angegebenen links steht steht ja auch (wenn ich s richtig verstanden hab beim überfliegen) nicht für ein allgemeines verbot is ja schließlich euer eigentum!

Kommentar von E40efa9332750e761a79fc8b1a0c68e8smallmanu271 am 28. Oktober 2009 11:05

Das haus ist schon älter aber schriftlich gibts da glaub ich nix. Was ich mich an ihrer Reaktion stört ist eigentlich nur die Tatsache, daß der Vorbesitzer unserer Wohnung auch einen Hund hatte -einen ziemlich großen sogar- und sie da nie was gesagt hat aber bei uns jetzt so einen "Affentanz" aufführt


anonym
beantwortet von renate30435 am 29. Oktober 2009 11:35
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Also Manu, so wie ich das sehe, sowohl vom persönlichen als auch vom rechtlichen Standpunkt,kannst Du lediglich versuchen, die Zweiteigentümerin mit Kaffee und Kuchen zu becircen und Dein kleiner Hund muss seiner- seits all seinen Charme zusammennehmen, damit sie friedlich bleibt und Dir nichts in den Weg stellt. Allerdngs solltest Du unbedingt mit dem Kleinen in ein Hundeschule gehen, damit er gehorchen lernt und man so ein unnötiges Kläffen durch ein ihm bekanntes Wort beenden kann. Das allein ist sicherlich der Grund, warum die Dame sich erst mal querstellt. Für Sauberkeit im gemeinsamen Hausflur wirst Du schon im Eigeninteresse sorgen, denke ich. Das wäre der zweite Angriffspunkt. Ich wünsche Dir viel Spaß und Erfolg mit dem kleinen Hund und mit der Nachbarin. LG Renate


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