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hundebiss..wie lang kann ich anzeigen oder zum anwalt...

gefragt von nisi12178 am 29.05.2009 um 11:17 Uhr

hallo.. mein sohn acht wurde vor ca. eineinhalb monaten von einem hund in die nase gebissen... dort besteht jetzt eine narbe die er warscheinlich behalten wird.... da der hund aus der familie meines mannes stammt wollte er nicht das ich es anzeige... ich war da anderer meinung.... meine frage wie lange kann man sowas anzeigen oder damit zum rechtsanwalt gehen..... weil es halt schon sechs wochen her ist.... und ich irgendwo nicht einsehe das die halter so davon kommen zumal der hund die eigenen kinder auch schon oft gebissen hat und da gesagt wird selber schuld.......... und mein kleiner hat ihn nur überden kopf gestreichelt..... die wollten noch nich mal das wir zum krankenhaus fahren..... und boten uns jod an... ich meinte nur das sie doch nen dachschaden haben...... vielleicht kann mir da einer helfen... denn wenn es noch geht werd ich es machen..... der kleine wird sein lebenlang eine narbe im gesicht haben... gruss denise...

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recht x 35.316 hundebiss x 30

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 29. Mai 2009 11:22
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Was soll dabei herauskommen als ein tiefer Riss innerhalb der Familie? Bring Deinem Kind bei, Hunde nicht an den Kopf zu fassen! Das wäre wesentlich klüger gewesen. Anwälte hüben wie drüben können daraus einen kostspieligen Fall kontruieren, bei dem auch die Verletzung der mütterlichen Ausichtpflicht eine Rolle spielen wird. Immerhin wustest Du um die Gefährlichkeit des Hundes!

Kommentar von nisi12178 am 29. Mai 2009 11:35

also bitte... klüger gewesen.... haben sie kinder... ich hatte schon so oft gesagt das sie von dem hund wegbleiben sollen... das sind halt kinder... und ausserdem wenn ich halter eines hundes bin und weiss das der hund beisst lasse ich ihn nicht einfach ungeleint rumlaufen wenn sechs kinder im garten spielen... familie hin oder her..... verletzung der aufsichtspflicht das ich nicht lache darauf hat der hundehalter zu achten wenn der hund beisst,dann ist er an der leine zu halten.... so einfach ist das... sorry aber da werd ich stinkig das jetzt gesagt wird das kind soll nicht an den kopf,mutter hat ihre aufsichtspflicht verletzt... das kann doch nicht sein... aber danke.... wir haben auch einen hund und der läuft nie ungeleint rum... haben wir kinder im garten zum spielen bleibt er drin und umgekehrt auch... man weiss nie wie solche hunde reagieren... fakt ist das ich denke das der halter dafür zu sorgen hat das der hund wenn er bissig ist an der leine gehalten wird.....

Kommentar von 2b8a0a65cef5191289e29ebd7a0af18asmallSphyrnidae am 29. Mai 2009 11:39

also ich weiss nicht. wenn ich weiss das dieser hund beisst, dann lass ich mein kind nicht in die nähe dieses Tieres. und wenn ich mein kind anbinden muss oder das haus verlasse, egal... ich finde FIRSTGUARDIAN hat vollkommen recht DH

Kommentar von nisi12178 am 29. Mai 2009 11:43

ich soll mein kind auf gut deutch anbinden weil der hund beisst... das kann doch nicht angehen... na ja danke für die antworten...

Kommentar von 2b8a0a65cef5191289e29ebd7a0af18asmallSphyrnidae am 29. Mai 2009 11:46

verstehe das bitte nicht falsch! wenn der hundebesitzer nicht tätig wird, dann MUSST du das tun, denn eine andere wahl hast du ja nicht. das kind geht nunmal vor

Kommentar von nisi12178 am 29. Mai 2009 11:54

ja das stimmt schon.... na ja jeder halter tickt anders... wäre mein hund so das er beissen würde egal wen dann wäre er weg,so leid es mir täte...... aber das geht nicht...


Sphyrnidae
beantwortet von Sphyrnidae am 29. Mai 2009 11:22
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wenn du doch weißt das der hund schon mal gebissen hat, wieso lässt du dann dein kind an den hund. aber gut, das ist jetzt ein anderes thema. wenn das die familie deines mannes ist, dann versuche es im guten zu regeln. wenn es nicht klappt: zum anwalt. der kann dir eine aussage zum thema verjährung geben.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 29. Mai 2009 11:21
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Wenn Du es beweisen kannst, nur zu.


anonym
beantwortet von etmundi am 29. Mai 2009 11:20
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Ich weis jetzt nicht, wann genau es verjährt, dürften aber einige Jahre sein. Also anzeigen.


Narva
beantwortet von Narva am 29. Mai 2009 11:37
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Das hättest Du gleich machen sollen inkl. Besuch beim Arzt der hätte Vielleicht genäht, dann gäbe es jetzt vielleicht gar keine Narbe... aber eben zu viele Vielleichts. Wiso hast Du Dein Kind überhaupt zum Hund gelassen, wenn Du doch wusstest das er beisst da hast Du Deine Aufsichtspflicht verletzt. Klar sollten die Hundebesitzer auch an der Nase gezogen werden! so einen Hund lässt man nicht zu Gästen, Familie hin oder her. Denke das Du Mühe haben wirst das Ganze jetzt noch zu Beweisen, ganz zu schweigen das es einen Familienzwiest geben wird, wenn Du erst jetzt etwas unternimmst....gleich zum Arzt und das Ganze der Hundehalterhaftpflicht melden währe wohl das richtige Vorgehen gewesen, die würde auch die Heilungskosten etc. übernommen haben

Kommentar von nisi12178 am 29. Mai 2009 11:48

wir waren im krankenhaus die das aufgenommen haben... und sie durften nicht nähen oder kleben wegen infektionsgefahr.... und die meinten auch das sich unsere krankenkasse sich bei uns melden würde...


anonym
beantwortet von Fructiv am 29. Mai 2009 11:20
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da reagiert man wenn dann sofort..aber kannst es ja nachträglich noch versuchen


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 29. Mai 2009 11:30
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Da gibt es nichts anzuzeigen.
Der Hundebesitzer soll das seiner Versicherung melden (hätte er schon lange tuen sollen) und dann gibt es ggf. eine Entschädigung nach der Düsseldorfer Tabelle.
Mit einer Anzeige erreichst du für dich gar nichts.
Nur der Hund wird u.U. als Gefahrhund eingestuft und kann sich so ca. 500€ Hundesteuer abdrücken (Herrchen).

Kommentar von Simple_avatar4smallImmotom am 29. Mai 2009 11:35

Die Düsseldorfer Tabelle ??? regelt Unterhaltszahlungen an Ehegatten und Kinder. Wird bestimmt spannend die für Hundebissnarben zu Rate zu ziehen.

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 29. Mai 2009 11:42

Sei nicht so empfindlich! Es ist die Celler Tabelle.


ska007
beantwortet von ska007 am 29. Mai 2009 11:30
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Fuer eine Anzeige brauchst du keinen Anwalt.

Kommentar von nisi12178 am 29. Mai 2009 11:45

hallo... es geht sich nicht um geld.... es geht sich daum das dieser hund nur noch an der leine zu führen ist und einen maulkorb tragen sollte.....


PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 29. Mai 2009 11:23
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Da frage ich mich , warum nicht sofort reagiert. Hast Du wenigsten Fotos gemacht. Guten Morgen.

Kommentar von nisi12178 am 29. Mai 2009 11:40

nein leider keine fotos... denke ich weiss nicht ob mein mann eins gemacht hat ich war so fertig weil mein kleiner sich das gesicht direkt zu hielt und ich dachte das schlimmste...... waren im krankenhus wo es aufgenommen wurde...... wie gesagt mein mann meinte das es ja familie sei usw.... aber der hund ist versichert... und mein sohn wird sein leben lang eine narbe im gesicht haben.....


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