Hundeangriff und -bisse: Zivilrechtliche Ansprüche und Strafrecht

10 Antworten

Notwehr nach § 32 StGB greift nicht, da Angriffe nur von Menschen ausgehen können (oder einen Menschen, der den Hund als Werkzeug benutzt und diesen auf das Opfer hetzt). In diesen Fall greift der Defensivnotstand nach § 228 S. 1 BGB. Die Sachbeschädigung an dem Hund (Tiere sind keine Sache, werden aber wie Sachen behandelt, vgl. § 90a BGB, also keine Körperverletzung an Tieren) ist demnach gerechtfertigt.

Unterlassene Hilfeleistung wird eher nicht gegeben sein, je nach schwere der Bisswunde. Eine erhebliche Gefahr erkenne ich nach der obigen Schilderung nicht zwingend.

In Betracht käme eine gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB i.V.m § 13 StGB. Hunde sind in der Regel gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB (vgl. BGHSt 14, 152). Die Garantenstellung ergeht aus Sachherrschaft über eine Gefahrenquelle. Der Täter müsste mindestens mit Eventualvorsatz diesbezüglich gehandelt haben, was nicht deutlich aus der Schilderung hervorgeht.

Stark in Betracht kommt fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB. Es ist durchaus fahrlässig, wenn der Hund schon früher Anstalten machte, dich anzugreifen, den Hund nicht anzuleinen.

Hallo, also in diesem Fall wird der Hund vermutlich eingeschlaefert , sie sollten als erstes einen Termin bei ihrem Anwalt machen, dass sie das Gespraech aufgezeichnet haben war sehr gut mitgedacht und vermutlich wird es reichen, wenn sie denNamen des Arztes der sie Krank geschrieben hat wissen und der dann aussagen kann was er gesehen hat.

Wie das mit dem Urlaub aussieht kann ich (und die meisten anderen hier) ihnen nicht sagen, wenn sie sich morgen frueh mit Block und Stift hinsetzen und Fluggesellschaft oder Anbieter direkt anrufen und nachfragen und sich die entsprechenden Informationen geben lassen sollte zumindest eine kleine erstattung moeglich sein, falls sie eine Reise Ruecktritts Versicherung abgeschlossen haben.

Der Hund kann am wenigsten dafür! Liegt wohl an der falschen Erziehung! Einschläfern lassen will ich den auf keinen Fall. ISt genauso ein Lebewesen wie eine Schnecke oder ein Mensch. Ich habe sogar ein ärztliches Attest (Gutachten), das gerichtlich verwertbar ist, und zur Not entbinde ich den Arzt von der Schweigepflicht für die Zeugenaussage. Der Zeuge wird auch vor Gericht aussagen. Ich kontaktiere einen Anwalt. Danke auf jeden Fall für die hilfreiche Antwort!

Quatsch, deshalb wird doch kein hund eingeschalefert -aber der halter bekommt auflagen bzgl seines hundes -an die leine und evtl maulkorbpflcht...

Ich bin kein Jurist, aber ich denke nicht dass du dich schuldig gemacht hast, es war ja Notwehr. Hättest du dich totbeißen lassen sollen? Und es ist ja scheinbar schonmal vorgekommen - wenn der Hundehalter doch WEIß dass sein Hund zuschnappt, dann muss er aufpassen! Es wäre was anderes, wärst du jetzt nochmal auf den halbkaputten Hund zu und hättst ihm NOCHMAL eine gegeben - aber so sieht das für mich nur nach Notwehr aus. Ich würde aber dennoch mal nen Anwalt dazu befragen.

Ich würde niemals ein Tier unschuldig verletzen. Ich werde meinen Anwalt fragen, irgendwie ist mir die Definition "*gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden." nicht ganz klar. Kann ein Gegenstand rechtswidrig handeln? Wir werden sehen. Danke für die Antwort

Im Grunde ist das fast ein Selbstläufer. Der Arzt ist verpflichtet, das zu melden. Deine KK wird den guten Mann auch noch anschreiben, die wollen das Geld für die Behandlungen auch wieder haben. (eigene Erfahrung) Das darf der gute Mann bezahlen(oder seine Versicherung). Da Du ja Zeugen und die Aufnahmen hast, wird es ein leichtes sein ihn eine Anzeige zu geben. Du hast nicht die geringste Schuld. Selbst wenn der Hund Dich nicht leiden kann, ist der Halter zu einer Sicherung seines Hundes verpflichtet. Bitte mache eine Anzeige, was geschieht wenn der Hund auch ein Kind nicht leiden kann?

Ja, ich werde das dem Ordnungsamt melden, Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen und dem eine Zivilklage um die Ohren hauen, dass alles zu spät ist. Mein schöner Urlaub! Danke für die Antwort.

@leoll

Auch wenn das fast keiner nachvollziehen kann, mir tut der arme Hund fast einwenig leid. Er wird für die Unfähigkeit seines Besitzers leiden müssen. Kann man nur hoffen das er in hundeerfahrene Hände kommt.

@UlrikeLasserre

Genau das Gleiche denke ich mir auch. Das Tier folgt seinem Instinkt. Der Besitzer hat ihn falsch erzogen. Deshalb will ich ja nicht, dass der Hund eingeschläfert wird, sondern dass er in bessere Hände kommt. Ich kenne viele Hund und deren Besitzer, und jeden Hund mag ich und die meisten Hunde mögen mich auch. Daran liegts wohl nicht. Der Hund vom Besitzer springt auch bei anderen Leuten immer fast über den Zaun.

@UlrikeLasserre

Der Fragesteller ist nach eigenen Angaben 16 Jahre alt.

Wenn das stimmen sollte, dann wende dich an einen Anwalt. Ein Hundehalter darf seinen Hund nicht einfach so frei laufen lassen, wenn er weiß dass dieser mit Menschen SChwierigkeiten hat. Oder bist du ein auffälliger Mensch und der Hund mochte was an dir nicht Bart, Geschlecht etc.? Wenn er eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abgeschlossen hat, dann gehe ich mal von aus seine.

Entschuldige mich bitte vielmals, aber ich kann es mir nicht verkneifen sorry: Ein mittelgroßer Hund ´der wiegt schon was und den magst du so sehr getreten haben, dass er ca. 1 Meter fliegt und sich dabei ein Bein o.ä bricht? Das klingt ein wenig ulkig wenn man das kurzfasst. :-/

Ja, ich weiß auch nicht, wie ich so viel Kraft aufgebracht hab. War wohl die Agression. 1m ist vielleicht übertrieben, eher so 2/3m und meine Zehen (da hab ich aufgetreten) tun jetzt noch leicht weh. Das ist aber nichts gegen den Schmerz der Bisse.

Danke auf jeden Fall für die Antwort, ich werd mal den Anwalt meines Vertrauens kontaktieren, Rechtsschutzversicherung hab ich zum Glück.

@leoll

Na dann alles Gute ;)

Der Fragesteller ist 16 Jahre alt (nach seinen eigenen Angaben)