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hund trotz verbot im mietvertrag?

gefragt von giftmischerinxxgiftmischerinxx am 13.01.2009 um 12:31 Uhr

hallo, wir hatten 14 jahre eine hündin, die wir im august einschläfern lassen mussten, wegen krebs. im oktober zogen wir in ein haus, unsere damalige hündin hätte noch bleiberecht gehabt, neue tierhaltung wurde im mietvertrag verboten. eigentlich waren wir uns sicher, nach so langer zeit keinen hund mehr zu wollen, aber wenn man so lange einen hund hatte, fehlt was. wir möchten keinen großen hund, am liebsten einen mini yorkschi eben son handtaschen hund. denke aber egal ob klein oder groß, tier ist tier. wird man dann fristlos gekündigt? unser vermieter ist weit weg, kommt höchstens 2 mal im jahr.....würdet ihr euch trauen? heimlich einen anschaffen? oder forher noch mal an fragen?


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Luzi4
beantwortet von Luzi4 am 13. Januar 2009 12:32
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Heimlich einen anzuschaffen halte ich dem Tier gegenüber für verantwortungslos.


Aristella
beantwortet von Aristella am 13. Januar 2009 12:33
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Ich würds mich nicht trauen. Wenn er es merkt kann er euch wegen Vertragsbruch rauswerfen!


finchen012
beantwortet von finchen012 am 13. Januar 2009 12:33
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lieber noch mal nachfragen,da es ansonsten ärger geben kann!


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 13. Januar 2009 12:33
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Davon mal abgesehen, das es Unverantwortungslos ist, können euch immer noch Leute verpeifen.


anonym
beantwortet von anjanni am 13. Januar 2009 12:33
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Heimlich - bleibt nicht heimlich. Und dann kann der Vermieter Dich auffordern, den Hund sofort wieder wegzugeben (willst Du das einem Tier antun?) oder eben selbst auszuziehen.


Maienblume
beantwortet von Maienblume am 13. Januar 2009 12:34
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Ich würde in jedem Fall mit offenen Karten spielen, und nochmals anfragen. Wenn Euer alter Hund nie negativ aufgefallen ist, habt Ihr da doch schon gute Karten, und die Vermieter lassen oft mit sich reden.

Es ist doch viel schlimmer, wenn man dann sein Tierchen hat, daß es zum Streit kommt, und daß man es dann weggeben müßte...


badewasser
beantwortet von badewasser am 13. Januar 2009 12:35
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würde ich aufpassen. weil auch ein kleiner hund bellt. frag doch einfach mal nach. vieleicht gitb er nach. sag ihm, wie uns auch, das euch das tier fehlt und es ein kleiner hund sein wird.


kara222
beantwortet von kara222 am 13. Januar 2009 12:35
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Also heimlich, ich weiß nicht, ich würde schon fragen. Es hat auch etwas mit Ehrlichkrit und Vetrauen zu tun. Wenn du höflich fragst, erreichst du auf jeden Fall mehr und vielleicht hast du ja Glück. Ich wünsch es dir.

Kommentar von 09b9e0c83101767fecc992e8f7b8acd7smallhorbach am 14. Januar 2009 07:36

Diese Antwort finde ich klasse. Schliesse mich an!

Kommentar von 432ae0310525b1188153445d14f0cf13smallkara222 am 14. Januar 2009 17:10

Danke


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 13. Januar 2009 12:35
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Fragt vorher an. Erzählt es ihm genau so. Dass ihr nicht wolltet ... dass es ein kleiner Yorkshire sein soll, etc.

  1. Braucht ihr die (schriftliche) Genehmigung

  2. Würdet ihr euch an seiner Stelle sicherlich auch übergangen fühlen, wenn euer Mieter sich trotz Verbot einen Hund anschüfe.

Nicht nur der rechtliche Aspekt sondern auch der Anstand gebietet diese Vorgehensweise.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 13. Januar 2009 12:35
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vorher fragen...heimlich?? Das wäre ein Kündigungsgrund!


attaatta
beantwortet von attaatta am 13. Januar 2009 12:36
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wozu gibts verträge? um sie nicht einzuhalten? Versetz dich mal in die umgekehrte lage ,was würdest du mit einem vertragsbrecher machen?


anonym
beantwortet von sasihasi am 13. Januar 2009 12:36
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ich würde mal nachfragen und reden.Stell dir mal vor es bekommt jemand raus und du hast dich den Hund gewöhnt ja sogar ihn lieb gewonnen und du müstest ihn abgeben.Denk auch mal daran.Frag halt noch mal nach und rede mit dem Vermieter.

Kommentar von 09b9e0c83101767fecc992e8f7b8acd7smallhorbach am 14. Januar 2009 07:38

Ja und denk mal an den kleinen Hund. Der dich bereits als Herrchen akzeptiert hat. Was tust du ihm an - wenn du ihn wieder abgeben musst. Möchtest du deswegen umziehen? Wäre dir dein neuer Hund ein Umzug wert???


ambassador
beantwortet von ambassador am 13. Januar 2009 12:38
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In meinem Mietvertrag steht ausdrücklich drin : kleiner Hund. Also kein großer. Wenn drinsteht kein Hund, ist es kein Hund! Wenn du dich erst an ihn gewöhnt hast und er an dich, wäre es furchtbar wenn du ihn weggeben müsstest.

Kommentar von 09b9e0c83101767fecc992e8f7b8acd7smallhorbach am 14. Januar 2009 07:40

Wo ist denn die Grenze zwischen klein und groß? Liegt das nicht im Auge des Betrachters? Oder ist das gesetzlich vorgeschrieben?


anonym
beantwortet von BaludDerBaer am 13. Januar 2009 12:39
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Habt ihr denn beim Verkauf des Hauses alle neue Mietverträge unterschrieben? Eigentlich müsstet ihr doch noch den Alten haben, und was da drin steht ist bindend , oder?

Kommentar von 09b9e0c83101767fecc992e8f7b8acd7smallhorbach am 14. Januar 2009 07:43

Verkauf des Hauses? Ich dachte, der Fragesteller ist im Oktober in die Wohnung eingezogen. Und wenn ausdrücklich steht: keine neue Tierhaltung - ist das nicht bindend? Ich würde eine schriftliche Anfrage stellen und meine Beweggründe wegen einem neuen Hund darlegen. Vielleicht haben sie Glück, ansonsten müssen sie eben auf einen Hund verzichten oder umziehen.Vor der Anschaffung des Hundes natürlich. Das nennt man Anstand. Einen Hund anzuschaffen trotz der Klausel im Mietvertrag finde ich echt hinterfotzig!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 13. Januar 2009 12:40
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Vom Bleiberecht für Hunde habe ich noch nie was gehört! Was aber die Neuanschaffung angeht, entnehme ich der Fragestellung, das die Hundehaltung laut Mietvertrag verboten ist. Dann kann die heimliche Anschaffung eines Hundes als Vertragsverstoß die Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben. Also in jedem Falle erst mal die Zustimmung des Vermieters einholen und dan erst den Hund reinholen!


wrddh
beantwortet von wrddh am 13. Januar 2009 12:50
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Hallo, meine Freundin hat auch so einen Passus im Mietvertrag, sie darf Hunde höchstens 14 Tage auf Besuch haben.Wenn ich sie mit meinem Hund besuche, dauert es höchstens 15 Minuten bis die Vermieterin anruft ( sie wohnt 10 Min. Gehweg entfernt), und 1 Stunde, bis sie vor Ort ist, um zu schimpfen, dass ich meinen Hund zu meiner Freundin mitbringe.Also, ich würde niemals etwas tun, was im Vertrag verboten ist,und in o.g. Fall siehst du ja schon,dass es genug Leute gibt, die sehr mitteilungsbedürftig sind, und die gibt es überall.

Kommentar von 09b9e0c83101767fecc992e8f7b8acd7smallhorbach am 14. Januar 2009 07:44

Hallo, wenn du zu Besuch bist, dann geht das die Vermieterin ja wohl gar nichts an. Hast du das mal klargestellt? Das ist ja echt der Hammer...


anonym
beantwortet von Catfan am 13. Januar 2009 12:50
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Hallo zum einen würde ich es NICHT heimlich machen,das artet ja in Streß aus...

Kleinhunde wie Yorkshire-Terrier und ähnlich kleine Rassen werden mitunter von den Gerichten als "nicht genehmigungsbedürftige Kleintiere" angesehen. Allein die oben erwähnte Rasse wurde bereits in drei Urteilen als genehmigungsfrei bezeichnet.

ein generelles Tierhalteverbot ist auch nicht zulässig.

vg

Kommentar von 09b9e0c83101767fecc992e8f7b8acd7smallhorbach am 14. Januar 2009 07:47

Nun, es gibt Vermieter, die keine Hunde in einer Wohnanlage haben wollen, weil die Hunde Schmutz machen und bellen. Und wenn man einem dies gestattet, dann will der andere das auch haben. Und dann geht das Gebelle und der Radau los...DAS wollen die meisten Vermieter von vornherein verhindern. Und deshalb schreiben sie auch in die neuen Mietverträge: keine Tierhaltung.

Kommentar von Catfan am 14. Januar 2009 10:14

ein Verbot der Tierhaltung ist schon einmal gar nicht rechtens.

Kommentar von 471e07ddd3701e08308e60317005f48esmallgiftmischerinxx am 30. Januar 2009 00:24

wohne in einem haus mit garten, also von dem her...


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