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Hund rennt mir vors Moped ! Besitzerin hat keine Hundehaftpflichtversicherung,wie kann ich vorgehen

gefragt von JohnS51JohnS51 am 12.07.2008 um 22:39 Uhr

Hallo Ich bin am 10.07.2008 mit meinem Simsonmoped(50ccm) Unterwegs gewesen,bis mir Ein Hund(Husky) bei 60-65 Km/h vors Moped Lief und ich Schwer Fiel,Hund Rannte weck und Halter auch wurde später aber von der polizei geschnappt,meine Frage:der Halter hat keine Hundehaftpflicht mein moped und mein neues Handy sind kapputt.Algemeinem Schadenswert ungefair 1260 Euro.Wie kann ich Vorgehen und wer bezahlt das alles das gutachten und den Anwalt.muss ich das alles erstmal Vorschiessen?Halterin ist nicht arbeitslos sie hat ein eigenden marktstand mit Büchern,ich habe keine rechtsschutzversicherung.ich danke für alle Tips und Vorschläge.ich weis mir echt kein Rat mehr.Gruss john


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Sassassa
beantwortet von Sassassa am 13. Juli 2008 17:42
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Hallo irgendjemand hat hier geschrieben Hunde müssen fast in allen Gemeinden angeleint sein...nein, das stimmt nicht. In manchen Bundesländern gibt es aber die Pflicht seinen Hund Haftpflicht zu versichern (zB in Berlin! Egal welche Grösse oder Rasse). Die Frau haftet auf jeden Fall und ich würde wenigstens einmal versuchen mit ihr ins Gespräch zu kommen um das ganze aussergerichtlich zu klren damit dir nicht soviele Kosten im Vorfeld entstehen. Sie hat die Verantwortung für ihren Hund, dieser verursacht einen Unfall, sie hat dann so etwas wie Fahreflucht begangen da sie sich entfernt hat. Sie würde Gerichts- und Anwaltskosten sparen und wahrscheinlich auch das Schmerzengeld wenn sie einfach den Schaden zahlt. Das der Dame mal freundlichst bewusst machen, fruchtet das nicht einen Anwalt einschalten. Ich bin selbst Hundebesitzer und versteh nicht wieso man sich nicht gegen ebenso etwas absichert. Gruss S.

Kommentar von Drachentoeter am 20. Februar 2009 13:53

DH!


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Qetan
beantwortet von Qetan am 12. Juli 2008 22:42
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Dann haftet die Hundehalterin mit ihrem eigenen Geld.

Kommentar von D5ad28ebe4f90d4fd2fdea2691258726smallRingelkatze am 12. Juli 2008 22:52

So isses. DH

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 12. Juli 2008 23:04

Genauso u. nicht anders.DH


Bloodstar
beantwortet von Bloodstar am 12. Juli 2008 22:40
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Ich denke sie müsste es dann selbst bezahlen. War der Hund angeleint? Wenn nicht, dann auf jeden Fall.


skywalker66
beantwortet von skywalker66 am 12. Juli 2008 22:43
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tja da muss die besitzerin es aus eigener tasche zahlen. was sagt sie selber dazu und wie seid ihr verblieben?


Tonica
beantwortet von Tonica am 12. Juli 2008 22:46
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Die Hundehalterin muß Haften. Aber Vorsicht, wenn Sie kein Geld hat, und ein Bücherstand ist keine Garantie, bleibst Du auf den Anwaltskosten und Deinen eigenen Kosten hängen. Kannst Du einen Prozesskostenhilfeantrag stellen? Oder zahlt evtl. deine KFZ- Versicherung? L.G.



Armindo
beantwortet von Armindo am 12. Juli 2008 22:43
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Ohne Anwalt wird es nicht gehen, denn von alleine wird sie nicht zahlen sonst hätte sie Dir das ja schon gesagt daß sie für alles auf- kommt.lg.


JohnS51
beantwortet von JohnS51 am 12. Juli 2008 22:43
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Hallo Bloodstar

Also Der Hund wahr Definitiv nicht angeleint,Sie behauptete aber bei der polizei das der Hudn Vorher angeleint wahr und sich aus dem Halsband Riss bevor er auf die Strasse Lief.

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 12. Juli 2008 22:45

völlig egal was der hund gemacht hat. sie ist in der haftung, da ihr die sachherrschaft über den hund obliegt! (zumindest meine meinung)

Kommentar von 4e0acaf7f52013e81f4a4a4f091134ffsmallArmindo am 12. Juli 2008 22:46

Du armer hast jetzt nur Ärger ich bin wütend wenn ich höre, daß Tierbesitzer keine Versicherung haben.Drücke Dir ganz fest die Daumen.


zilla002
beantwortet von zilla002 am 12. Juli 2008 22:44
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die finanziellen verhältnisse der frau spielen zunächst keine rolle! strafantrag wegen körperverletzung gestellt? ggf. hilft dir deine haftplichtversicherung fürs moped. und du kannst dir telefonisch ne auskunft beim rechtsanwalt holen. fall schildern und ihn fragen was dich das kostet oder obs möglich ist die kosten für den rechtsanwalt auch bei der frau einzutreiben. ein ra würde ihr die rechnungen zuschicken mit der aufforderung diese zu begleichen. passiert nichts, so bleibt dir (ggf. mit RA) bloß der Gang vors Zivilgericht.

Und beim nächsten mal den Hund so treffen dass der nicht abhauen kann;)

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 12. Juli 2008 22:46

also ehrlich, du kannst doch nicht jeden hund über einen kamm scheren.

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 12. Juli 2008 22:51

wegen meinem letzten zusatz? hast du die ironie nicht verstanden? macht nix ich erklärs dir. war ironie! ;) nicht alles so ernst nehmen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 12. Juli 2008 22:46
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Dann zahlt die Hundehalterin. So etwas ähnliches ist mir selber fast passiert. Mein Hund war an der Leine und springt plötzlich ein Moped an. Der Fahrer macht einen Schlenker und fuhr weiter! Da habe ich mir ausgemalt, was wäre, wenn er gestürzt wäre. Ich habe aber eine Hundehaftpflichtversicherung und fand meine Entscheidung in dem Moment richtig!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 12. Juli 2008 22:48
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hast du nicht auch eine teilschuld?

hast du denn die polizei geholt?

ich würde mich da streiten, wenn es mein hund gewesen wäre, obwohl ich eine gute haftpflciht habe.

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 12. Juli 2008 22:53

Die polizei wurde wohl geholt, und als Halter bist Du für Schäden haftbar, das ist so. Dein Tier kann noch so friedlich sein. L.G.

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 12. Juli 2008 22:55

sorry aber was gibts da zu streiten? hunde haben definitiv überhaut nichts auf der fahrbahn verloren. ganz egal wie sie dahin kommen oder gekommen sind. rein rechtlich ist ein tier ja eine sache und der halter bzw. derjenige der grad gassi geht hat die sachherrschaft...ich bin auch hundebesitzer aber wenn mein hund einen unfall verschuldet, dann ist das eben so. als führer eines kfz kann ich normalerweise nicht damit rechnen, dass ein hund mir vors auto läuft. noch dazu gibts in eigentlich sämtlichen gemeinden in deutschland eine anleinpflicht für alle arten von hunde... gruß zilla

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 12. Juli 2008 22:59

mag alles sein, ein tier versteht das nicht. ein mopedfahrer hat auch so zu fahren, dass er im notfall den unfall vermeiden kann.

daher sollte die polizei es feststellen und zwar an ort und stelle.

zeugen wären auch recht günstig.

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 12. Juli 2008 23:05

wie gesagt, ein tier ist eine sache und wie siehts aus wenn du ihm deinen ball vors moped trittst bzw. wenn er dir beim spielen auf die fahrbahn rollt? ist wohl nix anderes! hast du schon mal einen unfall im straßenverkehr gehabt? dann kennst du bestimmt den moment, indem du das unheil kommen siehst und dich bloß noch auf den "knall" vorbereitest, da du in dem bruchteil einer sekunde erkannt hast: ich kanns nicht mehr verhindern. klar muss man angepasst fahren: §1 ständige Vorsicht + gegenseitige Rücksicht blabla aber die gilt nunmal auch für Fußgänger die ihre "Sachen" mit sich führen

Kommentar von 701d2a7528d09fc16cd61b094eddaebfsmallJohnS51 am 13. Juli 2008 18:54

Ich hatte garkeien Zeit zu reagieren weil es Dunkel wahr udn der Hund zufällig vor einem gebüsch vor sprang und die rechte seite das fahbahnrandes ist Überall voller Bäume und Büsche man kann also dort nicht rein sehen,gruss john

Kommentar von Drachentoeter am 20. Februar 2009 13:48

Schon mal was von Halterhaftung gehört? Der Hundehalter hafte verschuldensunabhängig für den Schaden der durch seine Hund entstanden ist, wenn der mit dem Mopet auf der Straße gefahren ist, kannst du das mit der Teilschuld glatt vergessen.


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 12. Juli 2008 22:53
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Vorstrecken wirst du erst mal alles müssen, außer du kannst dich mit der Halterin außergerichtlich einigen!!

Aber ich weiß jetzt auch nicht wie die Polizei dies gesehen hat ob du auch eine Teilschuld hast!

Aber eins ist sicher, dass die Hundehalterin mit ihrem eigenen Geld dafür haften muss!!!

LG


JohnS51
beantwortet von JohnS51 am 12. Juli 2008 22:55
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WOW Soviele Antworten auf einmal,ich bin echt Erfreut,Also Ich habe Nur ein Moped:Simson s51 50 ccm mit einem Normalem Versicherungsschild Worüber nur die Haftflicht gedeckt ist,Also mit Anwalt Anrufen und fragen ob er die Kosten gleich abtritt an die Halterin ist ein Guter Vorschlag.Meine neues 2 wochen altes handy im Neuwert von 460 Euro ist auch Kaputt:-(.Mein Respekt an die Hundehalter die eine Hundehaftpflicht haben,So ein Tier ist unberechenbar,was da alles Passieren kann.Nochmals Danke für die Ganzen Liebevollen Tipps in so kurzer Zeit.Gruss john


JohnS51
beantwortet von JohnS51 am 12. Juli 2008 23:04
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Also eine Teilschuld habe ich Definitiv nicht da es eine Bundesstrasse wahr die auf 2 Kilometer eine Ampel hat zulässige Geschwindigkeit wahr 60 km/h ich Fuhr Grade Bergab und Lasst es 65 Km/h gewesen sein,Auf jeden fall hat es Ganz schön Geknallt und weh getan,Dank meiner Schutzkleidung Blieb es bei Prellung an Ellenbogen und Hüfte wie Schleudertraumer am Hals.Ich habe mir im Handyladen erstmal fürs handy einen Kostenvoranschlag geholt und fürs Moped worauf die Frau sich Betrogen füht mit der begründung ich nutze dies aus,Dabei habe ich ihr nur die schaden gekommenden teile vorgelegt da wahr nicht mal schmerzengeld oder fachwerkstadt oder anwalt und gutachten drin,ich wollte einfach nru die sachen eretzt haben weil ich so Mitfühlend bin aber anscheinend hilft das nichts und ich muss den anderen weg gehen,nur weiss ich nicht wie.gruss john

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 12. Juli 2008 23:11

hast du nun die polizei geholt oder nicht? ich meine an ort und stelle.

wie willst du nachweisen, das es alles so war, das handy dabei kaputtging ect.

wenn keine zeugen und polizei das bestätigen, zerrupft dir das jeder anwalt in der luft, den die frau sich evtl. nimmt.


JohnS51
beantwortet von JohnS51 am 12. Juli 2008 23:19
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Achso ja ich habe sofort die Polizei geholt sie hat die Tat zugegeben und ich habe mir sofort die ärtzlichen arteste geholt,Zeugen gab es auch.gruss john

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 12. Juli 2008 23:29

dann ist ja gut.

und in zukunft nicht die eigenen fragen beantworten, sondern die kommentarfelder unter den antworten nutzen.

Kommentar von 701d2a7528d09fc16cd61b094eddaebfsmallJohnS51 am 12. Juli 2008 23:34

Alles Klar Danke für den Tip:-)


horbach
beantwortet von horbach am 13. Juli 2008 10:21
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hallo, frage deine mopedversicherung ob sie gutachten und rechtsanwaltkosten übernimmt-wenn du im recht bist, dann kann ich mir das schon vorstellen. was sagt die frau dazu? hast du ihr das schon alles so gesagt? es ist ihr hund und sie weiss sehr gut,dass sie für enstandenen schaden haftbar ist. zeugen? wäre prima. attest vom arzt? brauchst du dann alles.



domchef
beantwortet von domchef am 13. Juli 2008 11:00
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also eine teilschuld mußt du dir aber auch zurechnen lassen, schliesslich bis du 30% zu schnell gefahren! hättest du dich an die gesetzliche geschwindigkeit von 50 km/h gehalten, dann währest du zu dem zeitpunkt als der hund die strasse überquert hast noch gar nicht dort gewesen und der unfall hätte nicht stattgefunden! und das du so schnell gefahren bist kann der gutachter nachweisen

Kommentar von 701d2a7528d09fc16cd61b094eddaebfsmallJohnS51 am 13. Juli 2008 18:06

Hallo @domchef Ich hatte geschrieben das ich auf einer strasse wahr wo es im stvo vorgeschriebene 60 KM/H galten und da ich ein 50ccm Moped habe wo in den papieren erlaubte 60 km/h kmh stehen habe ich mir nichts vor zuwerfen,Ausserdem steht irgentwo geschrieben das Autofahrer nicht erwarten müssen,Das "HUNDE"auf die Fahrbahn kommen.Ich bin mir keienr Schuld bewusst und werde den Tips hier nach gehen.das ich die frau drauf aufmerksam mache das ich ihr lediglich anwalt,gutachter schmerzensgeld fachwerkstadt und klage wegen unter lassener hilfeleistung ersparen will.gruss john

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 13. Juli 2008 20:11

tja, die gesetze in deutschland sind schon schwierig. da steht am strassenverkehrsrand ein schild mit 60 km/h und nu muß jeder mindestens 60 km/h fahren, selbst der tracktor, der vom feld kommt und normalerweise nur 25 km/h fahren darf. nu muß er laut stvo oder stvzo 60 fahren. und macht sich vielleicht sogar strafbar wenn er es nicht macht...
schön, wenn man die gesetze so auslegen könnte
aber die schilder am strassenrand geben die höchstgeschwindigkeit an, und nicht die mindestgeschwindigkeit schön wärs...
hab auch noch nie gelesen, das ein 50 ccm roller 65 rollen darf, aber vielleicht hast du ja eine sonderanfertigung mit entsprechenden sonderpapieren. ich nehm mal an du berufst dich auf die damaligen sonderbestimmungen der ddr, wo man 60 km/h fahren durfte mit einem 50 ccm-roller. der einigungsvertrag ist schon lange abgeschlossen, so daß heute fuer diese fahrzeuge eine höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelten. heute gillt das recht der bundesrepublik deutschland, und da sind max 50 km/h erlaubt. auch wenn du an deine alte ddr hängst, ändert es nichts daran, das bundesdeutsches recht gültigkeit hat.

Kommentar von 701d2a7528d09fc16cd61b094eddaebfsmallJohnS51 am 13. Juli 2008 20:47

wenn "simsons"vom werk her mit einem 50ccm motor schneller sind ist dieses ohne tuning erlaubt vorrausgesetztbis zu einem bestimmten baujahr ich hatte mich sogar schon deswegen erkundigt,aussedem ist die erlaubte höchstgeschwindigeit für heutige mopeds 45 km/h,aber der vergleich mit dem Tracktor ist voll daneben,wenn alle nicht mit der vorgegebenden geschwindigkeit fahren würden währ das fast strafbar wenn sie alle auf einer 60er strecke 20 fahren weil ein hund oder sonstiges auf die fahrbahn treten könnte also blödsin ich fahre auf so einer strecke wie es erlaubt ist und fertig ich habe mir trotzdem nichts vor zuwerfen fertig

Kommentar von Drachentoeter am 20. Februar 2009 13:52

Vergiss die Teilschuld, der Hundehalter haftet verschuldensunabhängig und ist in der Beweispflicht was eine mögliche Teilschuld angeht. So etwas sollte man als Hundehalter aber wissen.


JohnS51
beantwortet von JohnS51 am 17. Oktober 2009 12:19
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Also bei raus gekommen ist!!!!das von der Frau die Private Haftpflicht(keine hundehaftpflicht)gezahlt hat.ich habe den eine Summe von 800 Euro vorgeschlagen weil ich meine Simson reparieren lassen wollte udn mein Neues Handy was 460 euro kostete.sie haben sofort eingewilligt nach etlichen monaten udn werden sich das geld von der frau zurück holen.


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