hallo an alle also meine freundin und ich wohnen zusammen und haben uns vor einen kleine malteser zu holen. beim vertragsabschluss würde uns mündlich gesagt das ein kleiner hund kein problem wär. auch im mietvertrag steht das hund bis 60cm erlaubt sind (nach absprache)und wenn es keine kampfhunde sind. nun habe ich mein vermieter angerufen um bescheid zu sagen das ich ein kleine hund mir bald anschaffe. da er nicht da war und die sekretärin gesagt das sie keine hunde möchten war ich erst verblufft aber sie meinte schreiben sie ein brief. ich hoffe ihr könnt mir dazu was sagen ...
hier mein §11 im Mietvertrag
§11 Tierhaltung
1.Haltung und Inpflegenahme von Haustieren ist nach Zustimmung des Vermieters für das jeweilige Tier gestattet. Die Zustimmung zur Tierhaltung und Inpflegenahme kann vom Mieter nur verlangt werden, wenn hierdurch keine Lärm- und Geruchsbelästigung und keine Gefahren für die Mitbewohner oder den Vermieter besteht. Nicht zustimmungspflichtig ist eine Tierhaltung und Inpflegenahme, die das Verhältnis Mieter / Vermieter und der Mitbewohner untereinander nicht berührt (z.B. Zierfische).
2.Eine erteilte Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.
3.Die haltung von Kampfhunden und Hunden mit einer schulterhöhe von mehr als 60 cm sowie sonstiger Tiere, von denen Gefahr ausgehen kann, ist nicht gestatte.

Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung: In diesem Fall darf der Mieter übliche Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel halten. Ungewöhnliche Tiere, wie Gift- und Würgeschlangen zählen aber nicht dazu.
Der Mietvertrag verbietet die Tierhaltung: Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch.
Enthält der Mietvertrag aber das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung, ist diese Vereinbarung unwirksam, weil dann auch Wellensittiche oder Goldhamster verboten wären. Bei dieser unwirksamen Klausel, darf der Vermieter eine Hundehaltung nur dann verbieten, wenn er konkrete Störungen durch das Haustier nachweist.
Wenn der Mietvertrag die Zustimmung des Vermieters verlangt: Steht im Mietvertrag: "Für jede Tierhaltung bedarf es der Zustimmung des Vermieters", dann steht es dem Vermieter grundsätzlich frei, ob er die Tierhaltung duldet oder nicht.
Hält der Mieter verbotenerweise Hund oder Katze, dann darf ihm der Vermieter deswegen allein in der Regel nie kündigen. Weigert sich der Mieter, das Tier abzuschaffen, weil er sich im Recht glaubt, dann muss er auf Unterlassung klagen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Tier erheblich stört oder gefährlich ist und der Mieter nichts dagegen tut, obwohl er dazu aufgefordert wurde.
Halten bereits mehrere Familien im Haus einen Hund oder eine Katze und geht der Vermieter willkürlich nur gegen einen von ihnen vor, dann handelt er rechtsmissbräuchlich, d.h., er muss dem Mieter den Hund erlauben (LG Berlin WM 87, 213; LG Hamburg WM 82, 254; usw...).

Ich lese das so:
§ 11 Abs 3.:Besagt nur,dass du KEINE Hunde mit einer Schulterhöhe ÜBER 60 cm halten darfst. Von "erlaubt" ist nicht dir Rede,sondern nur,dass kleiner Hunde nicht ausgeschlossen sind,aber deswegen bedarf es dennoch die Zustimmung des Vermieters.
Meine Meinung: Stimmt dein Vermieter nicht zu,dann darfst du dir den kleinen Malteser nicht holen.

Rufe den Vermieter an, informiere ihn über den Malteser und lasse das explizit genehmnigen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Ja dieses Problem kenne ich.Wir haben auch einen kleinen Dackelmischling.Der Vermieter sagte nie was denn hier waren immer Hunde im Haus.Ja er sagte nichts,bis zu dem Tag an dem er von unserem Anwalt Post bekam er solle sich doch mal zu seiner Betriebskostenabrechnung äußern.Uns selber hat er noch nie gesagt das der Hund weg soll.Er schreibt jetzt an unserem Anwalt das der Hund hier nicht erwünscht ist,vermietete aber gerade zwei Wohnungen unter uns mit großen Hunden.Er ist so armseelig das an einem kleinen Hund auszulassen. Nun meine Frage Kann er verlangen das wir unsere Kleine abschaffen(was wir natürlich nie tun werden)und gleichzeitig zwei Große Hunde ins Haus holen?
danke erstmal an alle
am telefeon würde mir ja dierekt nein gesagt weil sie vor 2 jahren schon mal jemand ein hund erlubt hätten und damit schlechte erfahrung gemacht haben aber nur weil sowas vorgekommen ist kann ich ja nicht dafür !

Unter 3. steht doch ganz klar, dass Hunde erlaubt sind (sofern sie keine sogenannten "Kampfhunde" oder größer als 60 cm sind)!
Ruf noch mal beim Vermieter an, sprich mit ihm persönlich und sag ihm, dass Du jetzt einen solchen Hund halten willst und dann hol Dir Deinen Hund.
Verbieten kann man Dir die Haltung eines solchen Hundes anhand dieser Klauseln jedenfalls nicht!
TwoSteps4Ward am 17. Oktober 2009 09:20 Wo steht was von erlaubt?Hunde über 60 cm Schulterhöhe und Kampfhunde sind nur komplett ausgeschlossen,dass aber kleinere Hunde generell erlaubt sind,ist nicht aufgeführt,was aber nicht heisst,das sie nicht erlaubt wären.Ein Freibrief zum Hunde halten ist das aber nicht,sondern bedarf noch die Zustimmung vom Vermieter!
Melly1878 am 17. Oktober 2009 09:34 Grundsätzlich richtig. Deswegen schrieb ich, dass noch mal mit dem Vermieter persönlich gesprochen werden solle!
Allerdings ist es so, dass anhand der Voraussagen eine Hundehaltung in meinen Augen nicht verboten werden kann, da diese schon im Vorfeld zugesichert wurde.
Zudem ist es so, dass kleine Hunde (und da gehört ein Malteser definitiv dazu) ohnehin nicht ohne weiteres verboten werden können. Da gibt es viele Gerichtsurteile dazu, wo sogar Mieter Recht bekamen, wo Tierhaltung lt Mietvertrag gänzlich verboten wurde!
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/yy/yorkshire.htm
Dieses hier bezieht sich zwar auf einen Yorki- doch ist ein Malteser ja nur unwesentlich größer...
Neufiliebe am 17. Oktober 2009 10:23 1.Haltung und Inpflegenahme von Haustieren ist nach Zustimmung des Vermieters für das jeweilige Tier gestattet
das Gerischtsurtiel bezieht sich auf ein generelles Tierhaltungsverbot, welches hier nicht vorliegt.
kann er mich dann nicht fristlos rauswerfen ??
Neufiliebe am 17. Oktober 2009 09:31 fristlos nicht, er muss dir vorher die chance geben, den hund wieder abzuschaffen.

hol dir deinen malteser
Neufiliebe am 17. Oktober 2009 09:30 um dann aus der wohnung zu fliegen?
moonrox am 17. Oktober 2009 17:40 text lesen. dann nochmal versuchen, sich profilieren zu können.