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Hund - Hitze - Autoscheibe eingeschlagen

gefragt von volvic am 26.07.2008 um 20:46 Uhr

Ich war heute auf einem Parkdeck, da entdeckte ich in einem Auto einen kleineren Hund. Das linke hintere Fenster war ca. 2 cm geöffnet, ansonsten alles zu. Der kleine Kerl japste und hechelte wie wild. Ich holte noch zwei andere Leute hinzu, um zu fragen was zu tun wäre. Die meinten das ginge sie nix an und weg waren sie. Ich ließ ich den Fahrer ausrufen. Nach 20 Min. war niemand zu sehen. Daraufhin schlug ich mit meinem Radkreuz ein hinteres Fenster ein.Der Hund war völlig erledigt. Bin zum Tier(Not)arzt - Spritze, habe auch bezahlt. Am Wagen hinterließ ich meine Nummer mit Notiz. Bis jetzt hat sich niemand gemeldet. Was tun?


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Reply


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 26. Juli 2008 20:51
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Das war absolut richtig was Du getan hast. Respekt! DH

Kommentar von 64844c0f8ead98000c7f31de5ea1b329smallDieAerzte am 27. Juli 2008 11:57

DH!

Kommentar von 42486d679fc885941f5037979bc99442smallTatjanaaa am 28. Juli 2008 12:13

Absolut richtig gehandelt! Ich habe vor kurzem von einem ganz ähnlichen Fall gelesen: http://alexdogblog.blogspot.com/2008/05/hund-bei-sommerhitze-im-auto-gelassen.html Die Hundebesitzerin die da ihren Hund im Auto gelassen hatte musste 300 Euro Strafe zahlen. Du solltest den / die Hundebesitzer also noch bei der Polizei anzeigen, damit die sowas nicht nochmal mit dem armen Hund machen. An dich Volvic: RESPEKT!!! Super gemacht!!!

Kommentar von B39d7261ce02cb022b556357092446afsmallCoccodrillo am 12. August 2008 14:47

alle achtung! endlich mal einer, der was sinnvolles tut, statt sich interesselos davonzumachen! gut gemacht! solche sollte es viel mehr geben! das nenne ich zivilcourage!

Kommentar von E16fc0ae0ec8538d5a035808d73ea60esmallAndreas Bartmann ..jippieiee.. am 16. August 2008 12:24

respekt...dh


Plumbum
beantwortet von Plumbum am 26. Juli 2008 20:48
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Anzeige Polizei. Solche Typen gehört das Handwerk gelegt. ich hätte pararel die Polizei gleich angerufen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 26. Juli 2008 20:48
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ich denke, das war übereilt gehandelt.

das ist trotzdem sachbeschädigung.

du hättest die polizei rufen müssen.

Kommentar von volvic am 26. Juli 2008 20:50

Ja, ich denke ich hätte die Polizei rufen sollen. Aber der Hund war nach fast einer halben Stunde schon mehr tot als lebendig. Ich war halt sehr aufgeregt. Hinterher sieht man immer alles klarer.

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 26. Juli 2008 20:51

Ich drücke dir echt die Daumen, dass deine Zivilcourage nicht bestraft wird.

Kommentar von B39d7261ce02cb022b556357092446afsmallCoccodrillo am 12. August 2008 14:48

das hast du richtig gemacht! bis die polizei gekommen wäre, konnte der hund tot sein! man könnte es sachbeschädigung nennen. aber in so einem dringenden fall?

Kommentar von Simple_avatar4smallPlumbum am 26. Juli 2008 20:51

Übereilt? Ich habe vor zwei Jahren so ein Kind aus dem Auto geholt. Die Leute saßen drinnen im klimatisierten Raum zum Kaffeetrinken. Ausrufen brachte nichts, weil sie der deutschen und englischen Sprache nicht mächtig waren.

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 26. Juli 2008 20:54

ehm bei aller tierliebe ist ein mensch nicht mit einem hund zu vergleichen!! ein tier war ist und bleibt rein rechtlich eine sache

Kommentar von cherusker18 am 26. Juli 2008 21:01

Das ist so nicht richtig. Bis 1990 hätte ich Dir Recht gegeben. In diesem Jahr wurde der §90a BGB eingefügt. Danach ist ein Tier keine Sache mehr. Sie dürfen nur noch wie Sachen (kaufen, verkaufen usw.)behandelt werden. siehe Wikipedia: Stichwort: Sache - recht

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 26. Juli 2008 21:11

Zilla, cherusker hat Recht, die Rechtslage hat sich geändert. Wenn man eine Güterabwägung macht zwischen kaputter Scheibe und totem Hund, dann ist doch wohl klar, wer mehr "Schuld" hat: nicht der Sachbeschädiger, sondern der Tierquäler. Das wird wohl auch ein Jurist nicht viel anders sehen können, hoffe ich.

Kommentar von 48b2d69af65547faa523b6cf326580f6smallhanna2908 am 24. August 2008 09:07

Und das ist absoluter Mist. Guckt euch die Schweizr an. Die haben es richtig gemacht und Tiere vor dem Gesetz zu Lebewesen ernannt

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 26. Juli 2008 20:55

ein kind ist kein hund. das ist was ganz anderes.

ich sehe das ja auch so, aber wenn der autobesitzer anzeige macht, wegen sachbeschädigung wird das folgen haben.

zumal er sich danach noch vom tatort entfernt hat, ohne die polizei zu rufen.

Kommentar von Simple_avatar4smallPlumbum am 26. Juli 2008 21:06

Da mache ich keinen Unterschied. Tiere dürfen wegen Hitze sterben. Bei Kinder muß man Hilfe holen. Er sollte froh sein wenn es bei der Seitenscheibe bleibt. Genau darum passiert so etwas wegen Ignoranz. Alles stand da rum: Etwas unternehmen dazu hatte keiner die Zeit. Antworten kamen: Meine Mittagspause ist gleich zu Ende oder Der kommt sicher gleich. Das Kind hat es gerade noch überlebt wie der Notarzt sagte. Fazit: Das Kind lebt jetzt in einer Pflegefamilie. Ich hoffe jeder denkt mal darrüber nach.

Kommentar von volvic am 26. Juli 2008 21:08

Uff.. hab gerade bei dem Polzeirevier angerufen, das für diesen Stadtteil zuständig ist. Nach längerem hin und her sagte mir der nette Herr, das ein Autobesitzer heute nachmittag einen Einbruch in sein Fahrzeug angezeigt hat. Es war der Fahrer mit diesem Kennzeichen. Aber kein Sterbenswörtchen wegen dem Hund!! Hab dem Polizisten alles erzählt. Nun muß ich bis Montag warten, bis die Dame vom Infopoint wieder da ist. O Gott - ich fühl mich echt sch....

Kommentar von Simple_avatar4smallPlumbum am 26. Juli 2008 21:11

Keine Angst. Ich würde aber empfehlen mit einem Anwalt zu reden. Außerdem wäre auch hilfreich was der Tierarzt sagt.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 26. Juli 2008 21:15

volvic wird sich fragen lassen müssen, warum er danach nicht die polizei geholt hat, sondern heimging und nur einen zettel hinterließ...

später offenbar auch nicht.

Kommentar von volvic am 26. Juli 2008 21:20

Bin ich schon gefragt worden. Mein einziger Gedanke war der Hund, dem gings echt nicht gut. Der Tierarzt, zu dem ich sofort gefahren bin, wird das bestimmt bestätigen können.

Und ich bin gar kein "er", ich bin eine "sie". Aber macht ja nix.

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 26. Juli 2008 22:31

sehr richtig

Kommentar von Sheik58 am 22. August 2008 18:07

Er war zum Einschlagen verpflichtet.

Kommentar von 42486d679fc885941f5037979bc99442smallTatjanaaa am 28. Juli 2008 12:18

Übereilt??? Bei solchen Tempereaturen wie sie sich im Auto bilden kann ein Hund nach 20 Minuten auch schon tot sein! Und Mensch und Hund kann man insofern schon vergleichen, als dass sie die gleichen Qualen bei einem qualvollen Hitzetot erleiden!

Kommentar von 9f40e825c8c768629635647130baea12smallcharly4ever am 11. August 2008 07:15

sicher! bis die kommt ist der hund vielleicht nicht mehr zu retten. absolut richtig gemacht!


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 26. Juli 2008 20:49
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Du solltest das der Polizei melden. Zum einen hast Du ein Auto beschädigt, zum anderen liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Du solltest Anzeige erstatten. L.G.


Snowwant
beantwortet von Snowwant am 26. Juli 2008 20:49
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das ist der Gipfel der Feigheit....

du hast richtig gehandelt, und der Besitzer hat nun Schiss bekommen.

oder , er hat noch nicht bemerkt, dass sein Hund fehlt..

hast du dir nicht das Kennzeichen aufgeschreiben?





Medard
beantwortet von Medard am 26. Juli 2008 20:51
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Bravooooooo, finde es total toll von Dir das Du so couragiert gehandelt hast. Kann Dir aber auch nur den Tipp mit der Polizei geben. LG Medard


Ameise3
beantwortet von Ameise3 am 26. Juli 2008 20:49
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Wow Super!!! Respekt vor Deinem Einsatz! Du hast genau richtig gehandelt! Nun, wo ist der Hund denn jetzt? Noch beim Tierarzt? Wenn sich der Besitzer nicht meldet, dann gehe zur Polizei. die werden ihn ausfindig machen! Entweder der Tierarzt oder du kannst den Besitzer ja auch anzeigen! Ameise


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Juli 2008 20:48
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wenn du das Kennzeichen hast, dann erstatte Anzeige wegen Tierquälerei.. und den kleinen Wau wirst wohl noch ne weile behalten


Qetan
beantwortet von Qetan am 26. Juli 2008 20:50
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Erst einmal : Herzlichen Glückwunsch für Dein beherztes Handeln. Du hast dem Kerlchen wahrscheinlich das Leben gerettet. Hast Du Dir das Kennzeichen gemerkt? Dann kannst Du den Halter über die Polizei finden.


cyberoma
beantwortet von cyberoma am 26. Juli 2008 20:51
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Wo ist denn der Hund? Noch bei dir? Dann wird sich der Eigentümer schon melden. Vielleicht informiert er sich noch, welche Strafe er zu erwarten hat, bevor er bei dir groß auftritt. Das ist doch mit Sicherheit Tierquälerei und strafbar!!
Ich finde, Du hast dich sehr gut verhalten und bist völlig im Recht! Mach dir keine Sorgen und warte erst mal ab.

Kommentar von volvic am 26. Juli 2008 20:58

Der kleine Rüde liegt an meinen Füßen und schläft. Hab ihm nix zu fressen geben dürfen (Tierarzt). Meine beiden anderen Hunde sind nicht so begeistert wie ich:) Hab ihm nach der Bergung von meiner Apfelschorle trinken lassen, hätt ich nie geglaubt das ein Hund sowas trinkt.

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 26. Juli 2008 21:05

Gerettet - herzlichen Glückwunsch!
Viele hier haben dir geraten, die Polizei zu informieren, vielleicht haben sie recht und du kannst das noch nachholen, um dich abzusichern. Nur, wenn man in Notsituationen erst alles bedenkt und alles richtig machen will, dann ist es leider oft zu spät... Das Ergebnis spricht für dich!


zilla002
beantwortet von zilla002 am 26. Juli 2008 20:51
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wieso hast du nicht das naheliegendste gemacht? die polizei angerufen....auch und gerade für solche notfälle sind sie freund und helfer! jetzt zur polizei, denn bei allem respekt vor dem tier und dem mut von dir und deiner zivilcourage, es ist nicht mehr und nicht weniger als eine sachbeschädigung die du begangen hast. vergehen oder ordnungswidrigkeiten nach dem tierschutzgesetz wird die polizei dann natürlich klären. aber einfach die scheibe einzuschlagen ist auch zivilrechtlich sehr riskant! Im Zweifellsfall nicht genieren und 110 anrufen!

Kommentar von cherusker18 am 26. Juli 2008 21:05

Für gewisse Fälle (früher hieß das mal angreifender und verteidigender Notstand) gibt es Regelungen im BGB. In diesen Bereichen dürfte der Sachverhalt IHMO angesiedelt sein. Und: je nach Standort und Polizeidichte dürfte die Anreise der Beamten Zeit beanspruchen. Ob die immer vorhanden ist oder hier war? In jedem Fall hat volvic hier etwas bewiesen, was heute nicht mehr viele haben: Rückgrat.

Kommentar von StefanKfg am 21. August 2008 15:29

Meinst du wirklich, wenn du deinen "Freund u. Helfer" anrufst und erzählst, das dort ein Hund im Auto vorsichhin schwitzt und dann noch sagst, dass das Fenster 2cm geöffnet ist, das die Polizei mit quietschenden Reifen und Blaulicht loseilt. Und selbst wenn, würden die erstmal versuchen über das Kennzeichen die Halter herauszufinden, bevor Sie etwas unternehmen. Außerdem denke ich, dass in diesem Fall das vereiteln von Tierquälerei höher angesetzt ist, als Sachbeschädigung. Stell dir ma vor ne Scheune brennt, und die Tür is mit ner Kette verschlossen. Dann würde man doch auch versuchen, die Kette aufzubekommen, um die Viecher zu retten oder?!


Erich  Loitzl
beantwortet von Erich Loitzl am 5. August 2008 21:17
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Guten Tag zusammen, Frau Volvic, ich möchte Ihnen meinen grössten Respekt zollen, wie Sie gehandelt haben.Ich denke die rechtlichen Fragen, soll ich, darf ich usw.sind in so einer Situation einfach nicht vordringlich und man trifft eine Entscheidung, ungeachtet dessen, ob sie richtig oder falsch ist, oder ob es ein Nachspiel geben könnte. Lassen Sie die Sache auf sich zukommen und wenn Sie einen Anwalt beiziehen müssen müssen und keinen Rechtschutz haben,so würde ich mich an diesen Unkosten beteiligen. Sollten Sie von gesetzes wegen nicht recht bekommen, so verfügen wir über ein paar Leute die haben so überzeugende Argumente, da können die meisten einfach nicht widerstehn. Kontaktieren Sie mich einfach, wenn Sie Hilfe brauchen. loitzl@bluewin.ch


anonym
beantwortet von orchidee36 am 6. August 2008 22:33
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Zunächst: Hut ab vor Deinem Handeln! Dann finde ich es immer wieder bemerkenswert, wie Menschen Kinder und Tiere auseinanderdividieren! Ein Kind ist ein Kind und ein Tier ein Tier, aber beides haben sie definitiv gemeinsam: es sind Lebewesen! Und egal ob es sich dabei um einen Menschen oder ein Tier handelt, wenn ein Lebewesen in Not oder Lebensgefahr ist, dann besteht Handlungsbedarf! Warum meinen manche Menschen immer noch, wir seien der Nabel der Welt und alles andere was lebt ist weniger wert??? Da bin ich echt froh, dass es noch Menschen gibt, die sich nicht über alles stellen und sich nicht ignorant verhalten, sondern schnell handeln ohne groß nachzudenken! Das Auto und die zerschlagene Scheibe ist eine SACHE, dass ein Hund KEINE Sache ist, auch wenn es von Gesetzeswegen mal so bezeichnet wurde, ist in der heutigen Zeit Gott sei Dank anders! Wir sollten jedem Lebenwesen und der Natur mit Respekt entgegen treten, dann wären wir alle wohl wesentlich besser dran.


anonym
beantwortet von Balou am 26. Juli 2008 20:57
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Super, wie du reagiert hast. Wer weiß, wie lang die Polizei gebraucht hätte...du hast instinktiv richtig gehandelt- meine Meinung.Besondere Lagen rechtfertigen auch besondere Mittel, oder so ähnlich heißt es ja auch.... Schließlich hast ihn/ sie ja auch ausrufen lassen, dafür gibt es Zeugen! An deiner Stelle würde ich in aller Ruhe zur Polizei gehen und die Sache schildern. Falls es Ärger gibt, ab zur Presse!


Sarge
beantwortet von Sarge am 3. August 2008 23:49
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Auch wenn ich für deine Tat vollen Respekt habe. Beweise erstmal, das du nicht versucht hast den Hund zu klauen.

Durch deine Frage in diesem Forum hier hast du den Ball diesen mutmaßlichen Tierquälern in die Hände gespielt. Gelinde gesagt: Es war ziemlich unklug von dir, dein Handeln öffentlich zu diskutieren.

Die Gegenseite wird 100%ig behaupten, dass du etwas aus dem Wagen gestohlen hast, unter anderem den Hund. Evtl. Wird das Argument "Gelegenheit macht Diebe" von der Gegenseite verwendet werden. Mach dich auf unschöne Angelegenheiten gefasst und besorge dir Unbedingt noch ein Gutachten über den Gesundheitszustand des Tieres, Frage diesbezüglich am besten noch mal bei dem Tierarzt nach, der den Hund behandelt hat.

Hoffentlich, haben diese mutmaßlichen Tierquäler bei der Polizei ebenso unkluge Angaben gemacht, wie z.B. "Es wurde nichts aus unserem Auto gestohlen." Das wäre evtl. deine Rettung. Besorge dir schleunigst einen Anwalt.

Kommentar von Ef84664384d3dc07f2959ff5a36c7c26smallGFOLJ am 11. August 2008 16:53

DH Sarge :-))


manu1979
beantwortet von manu1979 am 26. Juli 2008 20:48
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Wende dich an die Polizei. Die dürften den Halter des Fahrzeugs ermitteln können. Miese Tierquäler, das ist echt das Letzte....


heligirl
beantwortet von heligirl am 26. Juli 2008 20:50
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Das ist ja unglaublich! Da kann der Hund ja nur froh sein, dass du vorbei kamst. Hast du dir das Kennzeichen nicht notiert? Wenn nicht würde ich die Polizei anrufen und fragen, was zu tun ist. Vielleicht war der Zettel weg. Nicht, dass du noch Schwierigkeiten bekommst. Sicher dich lieber ab. Hättest vielleicht besser schon da die Polizei gerufen.


mercury
beantwortet von mercury am 26. Juli 2008 20:54
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ganz einfach, zeig die an.. ansonsten kann ich nur sagen: respekt, hast du richtig gemacht!!


Marcus Bender
beantwortet von Marcus Bender am 26. Juli 2008 21:02
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Volic!

Ich kann nur sagen: Aller größten Respekt vor dem was Du getan hast!

An Deiner Stelle würde ich auch die Polizei informieren und den Autohalter und Hundebesitzer anzeigen.

Es ist wohl zu erwarten das Du wegen Sachbeschädigung eine Strafe zahlen musst.


Betzi
beantwortet von Betzi am 26. Juli 2008 21:41
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Super volvic! Hätte ich bestimmt genauso gemacht an deiner Stelle. Aber das mit der Polizei rufen, das hätte sein müssen. Doch das hast du ja später getan. Schade das die beiden anderen Leute dich nicht unterstützt haben, wo sie doch die ganze Misere gesehen hatten. Hoffentlich geht alles gut für dich aus. Und wenn du für den Schaden aufkommen mußt, dann war es hoffentlich kein teurer Luxuswagen - das kann ins Geld gehen. Für das Hündchen wünsche ich, das es nicht zurück zu so einem rücksichtslosen Besitzer muss. Alles Gute!


ikanaria
beantwortet von ikanaria am 5. August 2008 20:55
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omg!!!tausend mal tausend respektpunkte!!!ich bin dir so dankbar!!menschen wie dich gibt es selten! zwar schütteln viele den kopf etc. aber handeln tun nur die wenigsten! hat sich bis jetzt schon jemand gemeldet?? ..man könnte ja fast hoffen, dass nicht. du würdest dem kleinen 100% ein besseres leben bieten! alles liebe, ikanaria


sweetie2910
beantwortet von sweetie2910 am 22. August 2008 15:32
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Erstmal meine größten RESPEKT!!! Diesen Artikel hab ich gerade gefunden. Vielleicht hilft dir das weiter.

Der Besitzer muss aber auch erwarten, daß ihm das Tier abgenommen wird, wenn es zur Anzeige kommt, daß er ein Tier unsachgemäß behandelt hat. Tiere sind keine Sache mehr. Der Gesetzgeber hat den staatlichen Schutzauftrag für Wirbeltiere im Gesetz verdingt. Es ist ein Fall von Tierquälerei die mit Ordnungsgeld bedroht ist.

Hier käme wohl ein rechtfertigender Notstand, welcher die Rechtswidrigkeit des Einbruchsdeliktes "entfallen" lässt (§34 StGB), in Frage. Dazu muss befunden werden, ob das Einschlagen der Scheibe das mildeste Mittel war, aber das würde man in einem solchen Fall wohl annehmen - man hätte aber auch auf die Polizei warten können. Da es sich im Sachverhalt so darstellt, daß es wohl recht dringend war, steht dem Einschlagen der Scheibe als mildestes Mittel nichts im Wege. Was die zivilrechtlichen Ansprüche anbelangt, so käme hier der §228 Satz 1 BGB in Frage, da dieser mit dem §34 StGB identisch ist. Damit würden die Ansprüche auf Schadenersatz wegen der zerstörten Scheibe ebenfalls entfallen. Da es sich um ein Tier handelt trifft die Alternative "anderes Rechtsgut" aus §34 StGB bzw. §228 BGB zu. Somit wäre die Handlung des Täters hinsichtlich des Zerstörens der Scheibe gerechtfertigt und bleibt strafrechtlich Straffrei und zivilrechtlich frei von Schadensersatzpflicht.


anonym
beantwortet von PennyLane66 am 26. Juli 2008 20:50
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Gut gemacht, aber vielleicht hättest du die Polizei rufen müssen.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 26. Juli 2008 21:05
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Ähm das hättest du so nicht tun dürfen. Außer du kommst hinzu und der Hund ist schon fast tot. So daß du sofort handeln mußtest. Aber so wäre es besser gewesen, wenn du die Polizei gerufen hättest... Aber ich persönlich finde gut, wie du gehandelt hast. Und ich kann mir vorstellen, daß sich der Besitzer nicht melden wird, weil er selber keinen Ärger kriegen will.


anonym
beantwortet von majaohnewilli am 26. Juli 2008 22:14
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Tolle Leistung, gibt leider nicht mehr viele wie Dich....

Ich glaube, ich würde mir den Hund behalten wenn sich keiner meldet. Dann weiß ich, daß es ihm gut geht und immerhin verbindet Euch nach dem Erlebnis einiges.


anonym
beantwortet von Schattenwolf am 27. Juli 2008 01:11
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Im Grunde hast du zwei Straftaten begangen. Sachbeschädigung und Diebstahl. Und da wirst du auch nicht drum rumkommen. In so einem Fall immer zuerst die Polizei rufen. Wenn die nicht gleich einen Streifenwagen schicken können darfst du mit deren Erlaubnis die Scheibe einschlagen. Ich hoffe jetzt mal, dass du wenigstens Zeugen benennen kannst, die dabei waren als du die Scheibe eingeschlagen hast. Sonst dreht dir jeder Anwalt einen üblen Strick für dein Handeln.

Kommentar von volvic am 27. Juli 2008 11:09

Ich war heute morgen bei der Polizei. Die haben mir zu einer Selbstanzeige geraten, da ich so eine bessere Vorraussetzung für eine geringere Schuldzuweisung vor evtl. Gericht hätte. Keine Ahnung was genau das bedeutet. Der Fahrzeughalter hat, wie schon gesagt, nichts über den im Fahrzeug eingesperrten Hund ausgesagt. Ihm ging es nur um den Einbruch in sein Auto. Der Beamte war recht zuversichtlich, das es zu keiner Verhandlung käme. Er meinte auch, das es sich gar nicht bestreiten ließe, das "KEIN" Hund im Auto war. Denn man fand eine Hundeleine und Haare waren auf der Sitzbank.

Kommentar von Schattenwolf am 27. Juli 2008 12:16

Hallo Volvic, sollte es wirklich zu einer Verhandlung kommen, dann wird eine Selbstanzeige positiv für dich ausgelegt werden und das Strafmass etwas geringer ausfallen. Du hast in deinem Beitrag geschrieben, dass du den Fahrer hast ausrufen lassen. Hier bitte für alle Fälle eine Bestätigung holen. Ansonsten drücke ich dir die Daumen das du glimpflich aus der Sache rauskommst. Hast du gegen den Halter eigentlich eine Anzeige erstattet? Ungeschoren sollte der nämlich nicht davonkommen, vor allem weil ihm seine kaputte Scheibe wichtiger ist wie sein Hund.

Kommentar von Cd13b1f575961488bb1caf479074d361smallSarge am 3. August 2008 23:54

Rede bitte mit deinem Anwalt bevor du dich selbst anzeigst. Bitte lass dir hier keinen juristischen Rat geben, das wäre höchst leichtsinnig von dir.

Kommentar von Cd13b1f575961488bb1caf479074d361smallSarge am 3. August 2008 23:59

Schattenwolf hat völlig Recht.

Kommentar von 42486d679fc885941f5037979bc99442smallTatjanaaa am 28. Juli 2008 12:22

@ Schattenwolf: Das ist Unsinn! In Köln haben Passanten eine Autotür aufgehebelt um einen Hund aus einem überhitzten Auto zu befreien. ZU RECHT hat das Gericht entschieden: die Hundebesitzerin hat eine Strafe erhalten, nicht die Retter! Das wäre ja auch noch schöner!

Kommentar von Schattenwolf am 28. Juli 2008 13:07

@Tatjanaaa: Es kommt immer auf den einzelnen Fall an. Und bevor du hier mit anderen Fällen argumentierst. War denn in Köln die Sachlage genauso wie bei volvic oder waren zufällig auch Zeugen dabei und wurde die Polizei auch erst so spät verständigt? Der Hundebesitzer wird auch hier seine (geringe, weil nur ein Tier) Strafe bekommen. Aber als Retter ist es in Deutschland nun mal wichtig, sich abzusichern.

Kommentar von 9f40e825c8c768629635647130baea12smallcharly4ever am 11. August 2008 07:20

seh ich genauso! wenn jeder der hilft, egal ob einem menschen oder tier, damit rechnen muß selbst bestraft zu werden, werden künftig noch mehr menschen achselzuckend weitergehen!

Kommentar von Itsche am 31. Juli 2008 17:26

Nimm Dir einen Anwalt. Ist besser, als auf die Meinung eines Beamten (auch wenn er das ja nett meint) zu bauen. Der Richter urteilt - nicht der Beamte. Also, ich rate einfach zur Sicherheit zum Anwalt (wenigstens fragen).

Aber dennoch, Respekt. Du bist ein guter Mensch. Das ist schon mal mein Urteil.

Kommentar von StefanKfg am 21. August 2008 15:35

LOl, Diebstahl?! Wenn ich jemanden, der verletzt ist ins Krankenhaus fahre, bin ich dann auch ein Entführer?!

Kommentar von Sheik58 am 22. August 2008 18:44

Sachbeschädigung greift hier nicht, von rechtswidrigkeit kann nicht gesprochen worden. §§ lesen hilft hier ungemein: ...Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört,...

Diebstahl lässt sich auch nicht nachweisen: (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen,

Die andere Absicht, dem Hund zu helfen, kann ja leicht durch die Tierarztbehandlung nachgewiesen werden.

Um die Kosten für Tierarzt und Pflege erstattet zu bekommen ist es erforderlich den Tierhalter ermitteln zu lassen und zur Zahlung aufzufordern.

Der Tierhalter ist bestimmt froh, so billig davonzukommen. Ein Feuerwehreinsatz zur Hunderettung wäre garantiert ein 4stelliger Betrag geworden.

Du hast in seinem Sinne und vorschriftsmässig gehandelt


anonym
beantwortet von JESSY5 am 1. August 2008 14:34
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Also ich hätte es auch getan..ich hätte aber noch zusätzlich die Polizei geholt, weil der Autobesitzer dich anzeigen könnte, dadurch das du die Fenster eingeschlagen hast. Aber auf der anderen Seite hast du das Tier rechtzeitig das Leben gerettet und sogar deine Adresse interlassen. Ich glaube ich würde mich da nicht melden, du weiss nicht wer der Besitzer ist und wenn das ein unangenehmer Typ ist könntest du dir ärger einhandeln. Aber trotz allem finde ich es sehr gut das du dich so eingesetzt hast..machen nicht viele.


Bibigu
beantwortet von Bibigu am 2. August 2008 21:29
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Tierquäler, dass gibts ja nicht. Anzeige und gib ihm ordenlich eins auf die Nuss mit Worten oder halt bumm!!! Ich will ja nicht gewalttätig sein aber ich LIIIIIEEEEBBBBEEEE Tier über alles. So was gehört ganz enorm bestraft. Ja woll!!!

Kommentar von E64c6acb60a0c9776bf4da44fb0a527esmallErich Loitzl am 8. August 2008 12:30

wenn Sie so temperamentvoll lieben können, wie Sie sich beim schreiben ausdrücken, dann habe ich was verpasst, weil ich sie nicht persönlich kenne. (herzig) Gruss loitzl406


anonym
beantwortet von Bolverk am 4. August 2008 11:18
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Ich weiss nicht wie es in Deutschland ist, aber laut österreichischem Recht musst du die Polizei informieren und darfst die Scheibe nicht einschlagen. Der Arktikel ist zwar vom Juli des letzten Jahres, aber leider Gottes zählt ein Haustier als Sache. Und dadurch darfst du die Scheibe nicht einschlagen.

Traurig, ist aber glaub ich leider immer noch so.


kangoru10
beantwortet von kangoru10 am 5. August 2008 01:08
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das sind idioten die tiere quälen!!! Ich weiß net wie man sowas übers herz bringen kann:( Ich hab selber ne katze und die is sooooo suüß (obwohl sie keinen schwanz hat) und verschmust das man der einfach nix tun könnte!!!

Ya, ich weiß es geht net um meine katze :)


nadjapet
beantwortet von nadjapet am 8. August 2008 08:03
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Du hast alles richtig gemacht! Nie im Leben bekommst Du dafür eine Strafe! Die Hundehalter sollten sich schämen! Hol Dir aber zur Absicherung eine Bescheinigung vom Tierarzt, dass der Hund in extrem schlechter Verfassung war. Dann hast Duetwas zur "Verteidigung" in der Hand. Und wenn Du das Autokennzeichen noch hast, kannst Du ja auch ggf die Polizei benachrichtigen. Hut ab für die tierische Courage!!!


ShihTzu
beantwortet von ShihTzu am 8. August 2008 20:22
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Absolut richtig gehandelt !!!!!! Ich hätte vorher die Polizei gerufen .. wenn niocht sofort einer gekommen wäre hätte ich die Scheibe auch eingeschlagen.

Eine Bescheinigung vom Tierarzt wäre Ratsam , wenn es zum Rechtsstreit kommt , leider sind ja Tiere nur eine Sache vor Gericht ** grrrr **

Menschen können wirklich richtige Schweine sein!!


Abba08
beantwortet von Abba08 am 14. August 2008 01:33
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Suuuper Respekt von meiner Person an Dich!!! Genauso hätte ich auch gehandelt. Leider gibt es immer noch solche Menschen, die einfach wegschauen und weitergehen, sich aber tatenlos darüber aufregen " wie kann man nur, und das arme Tier... Ich hätte Alles genau so getan wie Du. Leider gibt es nur noch viel zu wenige Menschen, die auch handeln, anstatt zu gaffen.Hatte neulich auch so einen Fall von einer Frau, die spät nachts eine fremde Frau u. Hilfe schreien hörte. Ich fragte, was sie denn getan hätte? Antwort: " nix, ich wollte mich ja nicht einmischen, wird ja morgen schon in der Zeitung stehen." Ich musste fast brechen vor Wut! Du hast Zivilcourage, Hut ab und gut gemacht!!! In Verbundenheit... Deine Abba08

Kommentar von 0fd3fb8c3e572d95ebf15e8cb79d018dsmallAbba08 am 19. August 2008 02:33

Habe vergessen ein DH unter meine Nachricht zu setzen,was hiermit geschehen soll! DH Abba08


Muckel2008
beantwortet von Muckel2008 am 15. August 2008 15:03
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Echt super!!! Hut ab !!! was ist jetzt aus dem Hund geworden würde mich wirklich mal interessieren!!!


paulapia
beantwortet von paulapia am 15. August 2008 19:57
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Hut ab -Du bist wirklich Cooooooooooool ! ;)

Kommentar von E16fc0ae0ec8538d5a035808d73ea60esmallAndreas Bartmann ..jippieiee.. am 20. August 2008 22:40

dh


Andreas Bartmann ..jippieiee..
beantwortet von Andreas Bartmann ..jippieiee.. am 16. August 2008 12:29
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hi volvic melde dich mal im forum diesbezueglich wie die sache weiterging,einige interessiert das.

ps:du hast vollkommen richtig gehandelt,naja ich haette wohl die polizei gerufen...aber ich meine hauptsache dem hundi geht es gut..ich bring auch manchmal so aktionen...bleib cool.hauptsache du stehst zu dem was du machst....

hab bei petrus schon ein gutes wort für dich eingelegt...lg andreas bartmann


rain23
beantwortet von rain23 am 16. August 2008 17:42
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Gibt es hierzu schon was neues. Wie ist die SAche nun zu ende gegangen

Kommentar von 0fd3fb8c3e572d95ebf15e8cb79d018dsmallAbba08 am 17. August 2008 03:20

die Frage von rain23 interessiert mich auch! Sei bitte nicht schuldbeladen, sondern lasse Dir alle Aussagen von uns hier ausdrucken und gehe damit zur Polizei, zum Tierschutzverein, zur Verbraucherzentrale, zum Zivilgericht und nehme falls vorhanden Deine private Rechtschutzversicherung in Anspruch. Ganz wichtig ist auch, das Du dich mit dieser Sache an die öffentlichen Medien wendest ( Tageszeitungen, Fernsehen womöglich an die Bildzeitung) Ich helfe Dir gerne dabei! Hast Du fotografiert? / an Volvic) Bitte bei mir melden, helfe gerne lieben Gruß Abba08


anonym
beantwortet von BerlinSchorni am 17. August 2008 12:11
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Hallo, ich würde gar nichts machen, Sie haben schon mit Ihrer Tat Courage gezeigt. Im Namen des Tieres, VIELEN DANK. MfG


Greywind
beantwortet von Greywind am 17. August 2008 13:56
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Mich würd jetzt am meisten intressieren wie die Sache ausgegangen ist! In solch einer Situation kommt man wirklich nich sofort auf die Idee, erst Polizei dann Tier retten. Und wer drauf kommt, ist wohl eher "abgebrühter". Volvic, wie ist es ausgegangen?


anonym
beantwortet von Joey2001 am 18. August 2008 20:28
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Das dürfte dann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung nach sich ziehen.
Hast vielleicht in bestem Willen gehandelt, aber evtl. auch verfrüht.

Kommentar von Sheik58 am 22. August 2008 18:47

Blödsinn, da kommt nichts bei raus


Dummnudel
beantwortet von Dummnudel am 20. August 2008 01:04
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Respekt, Daumen hoch!

Das arme Kerlchen. Verständige die Polizei und sorge irgendwie dafür, das das Hundchen nicht mehr zurück muss.


Razorgirl
beantwortet von Razorgirl am 20. August 2008 20:49
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Meiner Meinung nach völlig richtig hehandelt. Scheiben kann man ersetzen.


anonym
beantwortet von yukii am 20. August 2008 22:07
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ich kann verstehen das du so gehandelt hast, hätte ich sicher auch, doch so was ist nicht die richtige lösung. nächstes mal polizei anrufen! die würden zwar auch die fensterscheibe einschlagen aber könnten gleichzeitig den wagen überprüfen. erstatte anzeige und entweder du hehällst den hund bei dir oder meldest ihn bei einem tierheim. auf jeden fall anzeige erstatten

Kommentar von Sheik58 am 22. August 2008 18:50

Polizei rufen ist verkehrt. Nur wenn man den Hund aus eigener Kraft nicht retten kann, Feuerwehr oder THW, ja, Polizei ist nicht erforderlich. Du handelst im Interesse und im stillschweigenden Auftrag des Hundehalters.


wim50
beantwortet von wim50 am 23. August 2008 12:47
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Was, schon wieder? Den Hund haben wir doch vor vier Wochen schon mal gerettet.....

Kommentar von Simple_avatar8small Tantalo frigatti am 25. August 2008 02:19

stimmt, und damals war ich auch schon nicht dabei


chaot97
beantwortet von chaot97 am 25. August 2008 13:41
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absolut richtig


anonym
beantwortet von volvic am 25. August 2008 19:02
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Ohhjee, soviele Antworten hatte ich gar nicht erwartet. Noch dazu, das es jetzt schon fast einen Monat her ist. Also, der Besitzer hat erst Anzeige erstattet, aber sie wieder zurückgezogen, weil einige Aussagen sehr gegen sein Verhalten (unterlassenes)sprachen. Der Hund mußte erstmal ins Tierheim, wo ihn der Besitzer eigentlich abholen hätte können. Scheinbar bestand kein Interesse, denn nach 4 Tagen wurde ich telefonisch benachrichtigt, das ich den Hund abholen könne. Jetzt lebt er bei meinen Eltern, er ist (glaube ich) ganz glücklich mit der Situation. Ich bekam keine anderen Schwierigkeiten, muss nix bezahlen oder mich für irgendetwas rechtfertigen. Hab die kleine Hunde-Story im Forum gepostet. Wer interesse hat, kann ja mal nachlesen. Und vielen Dank für eure Meinungen und Ratschläge, ihr seid alle ganz toll - jipiiieee!!


Lyn001
beantwortet von Lyn001 am 4. August 2008 13:15
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Du hast absolut Richtig gehandelt! Ich an deiner Stelle hätte es genauso gemacht ( nur das ich es bestimmt nicht geschafft hätte die scheibe einzuschlagen :) ) Ich würde noch 2-3 Wochen warten ob sich vielleicht doch noch jemand meldet, wenn nicht würde ich mal bei der polizei vorbeischauen und da nach rat fragen


Styla95
beantwortet von Styla95 am 8. August 2008 07:32
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ich finde es super was du getan hast! warte bis sich jemand meldet und ich denke das so etwas auch zur tierqualerei gehoert.. wirt schon ;)


shopaholic
beantwortet von shopaholic am 8. August 2008 20:27
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ich finde auch, dass du richtig gehandelt hast ... wenn du noch auf die polizei gewartet hättest dann wäre es vielleicht zu spät gewesen. DH für so viel mut!!!


Sabzzi
beantwortet von Sabzzi am 11. August 2008 00:27
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auf jeden fall musst du keine angst vor einer strafe haben, das war tierquälerei


Annette64
beantwortet von Annette64 am 11. August 2008 22:26
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ich glaub du hast richtig gehandelt... in so einer situation!! und wenn sich bis jetzt noch niemand gemeldet hat... du hast ja eine notiz mit deiner nummer hinterlassen! also ich kann echt nur sagen: respekt! weißt du das kennzeichen noch? dann würde ich die polizei benachrichtigen.


Blumenschnitt
beantwortet von Blumenschnitt am 12. August 2008 09:45
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