Meine Freundin war m.ihrem Hund(Yorkshire-Jack Russel-Mix)gassi.Dabei lief d.Hund ohne Leine an einem Feld entlang.Richtung Heimat(wohnen a.d.anderen Seite des Feldes)rannte ihr Hund quer über das Feld,bellte,u.plötzlich stand ein Schäferhund vor ihm,packte ihn sofort und schüttelte ihn.Der Hund ist aus einem geschlossenen Grundstück gekommen(unterm Zaun durch.Als sie hinkam hatte er ihren Hund leblos im Maul.Ihr Hund hat einen Lungenriss, wurde Notoperiert und ist mind.2-3 Tg.i.d.Tierklinik.Wer trägt die Kosten?Ist sie mit Schuld,weil ihr Hund ohne Leine war?Soll man einen Rechtsanwalt einschalten?Es gibt 1 Zeugen,die aber nur den Biß gesehen hat,nicht wo der Hund herkam?
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Grundsätzlich haftet der Halter des Schäferhundes aus Tierhalterhaftung. Eine Mithaftung Deiner Freundin könnte sich dann ergeben, wenn im fraglichen Bereich Leinenzwang bestand. (Ortssatzung) Fraglich ist, ob die gesamten Behandlungskosten geltend gemacht werden können, wenn sie den Wert des Mischlingshundes erheblich überschreiten.
Insoweit kann die Einschaltung eines Rechtsanwaltes sinnvoll sein.
Du schreibst, daß nicht bekannt ist, woher der Hund kam. Heißt das, der Besitzer ist nicht bekannt? Dann wird's schwer. Erst ermitteln; ohne Anspruchsgegner weißt Du doch nicht gegen wen Du die Ansprücher richten sollst.
der halter von dem beißer zahlt die tierarztkosten oder, wenn er hat, seine versicherung.
sollte es probleme geben, dann mit einem anwalt sprechen.
koira1975 am 14. Februar 2008 19:42 Da der geschädigte Hund nicht angeleint war, trägt seine Besitzerin 50% der Kosten. Hatte selber schon so einen Fall und das ist rechtens (mein Vater ist RA).
kommt drauf an, ob anleinen verordnet war, wenn nicht, dann zahlt der beißer.
butz1510 am 14. Februar 2008 19:53 Anleinen ist meiner Meinung nach grundsätzlich verordnet.

der Halter ist in jedem Falle verantwortlich, wenn er keine Hunde-Haftpflicht hat kannst du versuchen mit Hilfe eines Anwaltes die Kosten zivilrechtlich einzuklagen

Es ist manchmal gemein, aber da der Hund nicht angeleint war, trägt Deine Freundin 50% aller Kosten. Der Schäferhund wird eine Tierhalterhaftpflicht haben (das ist bei großen Hunden Pflicht; ich hab selber eine GRoße). Deine Freundin muss sich bei den Besitzern melden und die müssen dann den Schaden der Versicherung melden. Sie muss ihnen dann alle Befunde/Rechnungen in Kopie zur Verfügung stellen. Auch diese werden eingeschickt. Sie bekommt dann von der Versicherung Bescheid und kann auch Stellung beziehen. Sie darf sich auch vorher die Versicherungsdaten geben lassen und direkt an die Versicherung schreiben. Wo der Schäferhund herkam , ist unerheblich. Beide Hunde waren nicht angeleint.
Kabark am 14. Februar 2008 19:41 Die Hundehalterhaftpflicht ist keine Pflicht. Die Aussage von Andreas ist komplett richtig.
hundehaftpflicht-versicherung ist immer noch freiwillig.
ansonsten denke ich, wolfrichter hat es auf den punkt gebracht.
koira1975 am 14. Februar 2008 20:31 in NRW ist das Pflicht.
Wolpertinger am 14. Februar 2008 20:22 @xy ungelöst hier in NRW ist laut Hundeverordnung eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund der größer als 40cm und oder schwerer als 20kg ist pflicht. Die Hundeverordnungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
ah ja, das wußte ich nicht, das in nrw das so anders gehandhabt wird.
Wolpertinger am 14. Februar 2008 20:47 nicht nur in NRW, diese blöden Verordnungen sind wirklich überall anders. Was wirklich nervig ist wen man mit seinen Hund durch Deutschland pilgern möchte. Ist nichts mit mal eben jemanden besuchen fahren, mußt dich vorher an den Rechner setzen und genau recherchieren was wo erlaubt ist. Ob das sinnvoll ist, ist glaube ich eine andere Frage.
der halter des anderen hundes haftet
koira1975 am 14. Februar 2008 19:42 zur Hälfte

Wenn ich mich recht entsinne (mein Hund wurde von einem Pitbull totgebissen, wieder belebt und operiert), ist es unerheblich, ob ihr Hund an der Leine war. Bei uns waren damals beide an der Leine (der sch... Pitbull aber an einer Laufleine). Sie mussten alles zahlen und der Hund bekam Lederleinenpflicht und Maulkorbzwang.

Ich denke auch da deine Freundin den Hund nicht angeleint hatte wird sie für 50% der Kosten selbst aufkommen müßen, denn wäre ihr Hund angeleint gewesen, wäre das evtl. nicht passiert. @ heligirl: das ist wieder was ganz anderes wenn sogar noch beide Hunde an der Leine waren, dem Nach sei dir auch nichts vorzuwerfen gewesen, aber wenn man den Hund nicht an der Leine hat, wird dir wohl jedes Gericht sagen, wäre er an der Leine gewesen, hätte man dieses evtl. Verhindern können und da glaub ich auch schon koira1975
DER HUND MUSSTE EINE WOCHE NACH DER BISSATTACKE EINGESCHLÄFERT WERDEN, DA DIE VERLETZUNGEN ZU STARK WAREN. NACH LÄNGEREM STREIT UND EINEM ÄRZTLICHEN ATTEST (MEINER FREUNDIN GING ES DURCH DAS ERLEBNIS UND DEN VERLUST KÖRPERLICH UND SEELISCH SEHR SCHLECHT)UND MIT HILFE EINES RECHTSANWALTES HAT DIE VERICHERUNG DIE GESAMTEN BEHANDLUNGSKOSTEN PLUS SCHMERZENSGELD AUSBEZAHLT.
Nur so am Rande: Wenn ich Deinen Avatar schon sehe, hast Du von mir schon den Daumen. Noch bevor ich Deine Antwort so richtig gelesen habe. Und fehl ging ich hierbei nie.
Klingt wie ein Kompliment, ist auch eins.
danke!
DH