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Hund getreten - Sachbeschädigung?

gefragt von v0lv0xxv0lv0xx am 29.05.2009 um 15:50 Uhr

Letztens kam ein Hund aus unserer Nachbarschaft (schwuler Zwergpudel) in meinen Garten, wo ich gerade arbeitet, kläffte mich an und biss mich ins Bein (nicht feste, kann so ein Zwerg garnicht) woraufhin ich ihn schwungvoll mit einem tritt etwa 20 Meter weit weg beförderte. Nun haben mir die Nachbarn eine Tierarztrechung für eine Bruch - OP über 400 Euro vorgelegt. Muss ich zahlen?


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anonym
beantwortet von Auskunft am 29. Mai 2009 15:51
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Und ob!

Von mir hättest Du noch eine Anzeige wegen Tierquälerei bekommen!


Sphyrnidae
beantwortet von Sphyrnidae am 29. Mai 2009 15:53
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ZAHLE DU SADIST!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


anonym
beantwortet von Vivi29 am 29. Mai 2009 15:52
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Ein schwuler Hund?!

Kommentar von 19f9601a863e35b13cfc657b19745cbcsmalllucifa am 29. Mai 2009 15:53

soll vorkommen^^


jannette1983
beantwortet von jannette1983 am 29. Mai 2009 15:52
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wenn er scho so klein ist wie du sagst dann hättest ihn auch am nacken packen können. und nicht gleich tretten. ich bin der meinung das du zahlen musst. ich persönlich wenn es mein hund gewesen wär hätte auch noch einen anzeige gemacht


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 29. Mai 2009 16:05
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dich sollte man in deinen schw...A.treten!!!



anonym
beantwortet von user33 am 29. Mai 2009 15:51
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Ist sicher nur ne Scherzfrage, locker bleiben :) Kinder haben einfach zu viel Zeit...

Kommentar von Dc409e8e6b0fadfcd9413aa01dfb7061smallv0lv0xx am 29. Mai 2009 15:57

nope, ist es nicht, nur sagten mir diverse freunde, das wäre, weil auf meinem grund, zulässig und selbst wenn nur leichte sachbeschädigung, also 80euro ordnungsstrafe


anonym
beantwortet von Timo95 am 29. Mai 2009 15:52
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find ich lol hätt ich aber auch macht wenns stimmt


anonym
beantwortet von laleluleila am 29. Mai 2009 15:52
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Hättest ihn auch in die Wade zurückgeBISSEN, dann wäre es vielleicht gleichauf gewesen... Ehrlich gestanden, finde ich es weitaus fieser, einen hysterischen Hund mit einem Fußtritt zu verletzen, als dass ein Hund dich ins Wadl zwickt. Sorry, aber in meinen Augen hast du die Verhältnismäßigkeit verletzt.


anonym
beantwortet von sehrgutefrage1 am 29. Mai 2009 15:53
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sachbeschädigung?eher "körperverletzung" .


Klein57
beantwortet von Klein57 am 29. Mai 2009 16:52
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Zum Anwalt gehen, das muß man sich nicht bieten lassen. Hast Du eine Rechtschutzversicherung?


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 28. Juli 2009 18:40
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Ich bin zwar Tierfreund und habe selber zwei Hunde, aber ich bin der Meinung das du zwar etwas überreagiert hast, aber der Hundebsitzer schon dafür sorgen muss das sein Hund keine beißt. Ich sehe hier keine Grund warum dir hier alleine der Schwarze Peter zugeschoben wird.


anonym
beantwortet von Knuddel229 am 6. August 2009 23:19
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Hallo ich muss selber sagen das du eine Anzeige verdient hättest.Mein Hund hat niemanden gebissen,nur angebellt und ist getreten wurden.Er ist 12 jahre alt und blind.Seitdem frißt er nicht richtig und hat angst pipi machen zu gehen. Bin auch beim TA.Kosten trägt die Frau. Bin auch der Meinung wer Tiere quält macht auch vor Kindern etc keinen halt


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