Hund gebissen. Wie gehe ich versicherungstechnisch vor?
Gestern wurde mein Hund von einem anderen auf der Hundewiese gebissen. Gab ein kleines Loch und musste zweimal getackert werden. Die Nummer und Adresse der Halterin des anderen Hundes habe ich. Ich weiß nur nicht wie das jetzt abläuft. Es gibt auch noch zwei Nachuntersuchungen. Muss ich jetzt der Halterin die Quittung schicken!? Kann ich mich drauf verlassen dass sie damit zu ihrer Versicherung geht!? Ich bin voll planlos! :-/
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Wenn die Behandlung Deines Hundes abgeschlossen ist, erhälst Du vom Tierarzt eine Rechnung. Diese muß dann die Halterin des anderen Hundes bei ihrer Versicherung einreichen. Ob Du Dich darauf verlassen kannst, dass die Halterin des anderen Hundes die Rechnung tatsächlich bei ihrer Versicherung einreicht, ist eine Frage, die hier keiner wird beantworten können! :) Aber warum sollte sie es nicht tun?! Gute Besserung für Deinen Hund!
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Mit der Versicherung hast du ÜBERHAUPT NICHTS zu tun. Deine Ansprechpartnerin ist die Halterin. Das ist völlig unabhängig davon, ob sie eine Versicherung hat. Die schützt nur SIE vor den finanziellen Folgen.
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du bist deinem tierarzt gegenueber erstmal zur zahlung verpflichtet. am ende der behandlung laesst du dir eine ausfuehrliche rechnung geben, die gibst du der "gegnerischen" hundebesitzerin. ob sie dir das geld "aus eigener tasche" wiedergibt oder die rechnung ihrer versicherung einreicht, bleibt ihr ueberlassen. allerdings KOENNTE die gegnerische versicherung bei verletzungen die zwischen zwei unangeleinten hunden entstanden sind, evtl. einen teil der summe nicht erstatten. war dein hund angeleint und der andere nicht, uebernimmt sie die volle rechnung
Kommentar von KingLui91 30.12.2012Oha! Da es ja eine Hundewiese ist auf der es gestattet ist Hunde ohne Leine laufen zu lassen hatte meiner auch keine dran. Der andere Hund war angeleint. Scheinbar wusste Frauchen schon wie ihr Schützling drauf ist!
Kommentar von imba1963imba1963 30.12.2012der ANDERE war angeleint und deiner ist hingerannt und wurde gebissen? ohne als "buhfrau" dastehen zu wollen - wenn sich deine "gegnerin" stur/quer stellt koennte es damit (rechtliche) probleme mit der uebernahme der rechnungssumme geben.
Kommentar von DerHansDerHans 30.12.2012Genau das ist ja der Sinn der Halterhaftpflicht. Diese klärt die Rechtslage, weist unerechtigte Ansprüche zurück und befriedigt die berechtigten Ansprüche.
Beim Halterrisiko kommt es im übrigen nicht auf die "Schuld" an. Hier greift die "Gefährdungshaftung"
Kommentar von KingLui91 30.12.2012@ DerHans, könntest du das ein wenig anschaulicher erklären!? Ich bin mit keiner Schuld bewusst. Allein da es sich auf einer Hundefreilauffläche zugetragen hat auf der in diesem Moment mindestens 15 Hunde ohne Leine spielten. Von denen hätte es ja jeden treffen können.
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Schick der Halterin des anderen Hundes die Quittung. SIE muss in erster Linie bezahlen. Ob sie sich das Geld von ihrer Versicherung wiederholt, das ist erst einmal völlig egal.
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Die Hundehalterin ist Dir gegenüber Ersatzpflichtig, d.h. sie muss zahlen. Ob sie das Geld von einer Versicherung wiederbekommt, kann Dir egal sein !
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Du hast Deinen Hund bewusst einer Tiergefahr durch andere Hunde ausgesetzt und damit derartige Folgen billigend in Kauf genommen. Von daher hast Du keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen die andere Tierhalterin. Auf den Tierarztkosten wirst Du sitzen bleiben.
Alles gute für Deinen Hund!
Kommentar von DerHansDerHans 30.12.2012Genau das ist ja der Sinn der Halterhaftpflicht. Diese klärt die Rechtslage, weist unerechtigte Ansprüche zurück und befriedigt die berechtigten Ansprüche.
Beim Halterrisiko kommt es im übrigen nicht auf die "Schuld" an. Hier greift die "Gefährdungshaftung"
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Die Nummer und Adresse der Halterin des anderen Hundes habe ich. Ich weiß nur nicht wie das jetzt abläuft.
ich würde das vorab nochmal klären,ob sie das der versicherung gemeldet hat oder ob sie privat bezahlt.
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so wie ich das sehe wird es ein problem geben. du schreibst der andere war angeleint und deiner ist hingelaufen.es wäre also nichts passiert wenn dein hund auch angeleint gewesen bzw er auf rufen zu dir zurück gemommenwäre. ich glaube du wirst die tierarzt kosten selber tragen müssen.
Kommentar von BeutelkindBeutelkind 30.12.2012Wo liest Du, dass ein Hund angeleint war under ander nicht??
Kommentar von weserpiratweserpirat 30.12.2012beutelkind, du mußt schon alles lesen und dann erst schreiben!
Oha! Da es ja eine Hundewiese ist auf der es gestattet ist Hunde ohne Leine laufen zu lassen hatte meiner auch keine dran. Der andere Hund war angeleint. Scheinbar wusste Frauchen schon wie ihr Schützling drauf ist!
Kommentar von BeutelkindBeutelkind 30.12.2012Hallo wesepirat! Keine Sorge: Ich lese eigentlich immer alles, bevor ich schreibe! :) Was ich allerdings unterlassen habe war, die Seite zu aktualisieren, daher ist mir der besagte Kommenta entgangen! Ich gelobe Besserung! :) Herzlichen Dank für Deinen Hinweis und freundliche Grüße vom Beutelkind!
Kommentar von KingLui91 30.12.2012Wie ich ebenfalls erwähnte war es eine Hundewiese auf der es erlaubt ist den Hund ohne Leine laufen zu lassen! Der andere Hund kommt nicht aus meiner Stadt. Der war allen Hunden gegenüber aggressiv und der Biss ging so schnell dass ich zum rufen überhaupt keine Gelegenheit hatte!
Kommentar von Jule59Jule59 30.12.2012Dennoch wird sich die Versicherung der Hundehalterin mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf berufen, dass deinen Hund eine Mitschuld trifft. Ich schätze, auf einem Teil deiner Kosten wirst du sitzenbleiben.
Und: Ein Hund hat nicht ungefragt zu einem angeleinten Hund zu rennen, auch nicht auf einer Hundewiese.
Kommentar von DerHansDerHans 30.12.2012Genau das ist ja der Sinn der Halterhaftpflicht. Diese klärt die Rechtslage, weist unerechtigte Ansprüche zurück und befriedigt die berechtigten Ansprüche.
Beim Halterrisiko kommt es im übrigen nicht auf die "Schuld" an. Hier greift die "Gefährdungshaftung"
Kommentar von wendytrendywendytrendy 01.01.2013Ganz genau und wenn man im Hundetraining war oder sich belesen hat(bevor man sich einen Hund kauft)dann weiß man das man Hunde niemals an und unangeleint zusammenkommen lassen sollte
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Sie brauch auf alle Fälle die Rechnungen vom Tierarzt für ihre Versicherung .
Mach Kopien davon und geb sie ihr .
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Antwort von rimpalla 30.12.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Geh einfach zu ihr,oder ruf an und klär das,unter Tierfreunden geht man so vor:sie wird es bar zahlen,würde ich jedenfalls so machen.Bussi fürs Hündchen!!
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Die Halterin muss es Ihrer Versicherung melden.Dann gibt es eine Fallnummer,und dann schickst du die Quittungen zur Versicherung..Dannbekommst du Ersatz
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An deiner Stelle würde ich auch noch die Zeit die du aufwenden musstest um den Hund zum Tierarzt zu bringen geltend zu machen... :D Immer alles raus holen!
Kommentar von rimpalla 30.12.2012mein Gott,wie erbärmlich**********!!******
Kommentar von ganshgansh 30.12.2012neuen hund kaufen,der alte hat ja nen loch!
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Antwort von Hennessy123 30.12.2012
Also, ich wuerde ihr die rechnung schiken und zu ihr sagen das sie das ihrer versicherung uebergiebt. Falls sie das nicht mach , dann geh zur poizei mach anzeige . Oder Frag ob sie das nicht einfach barr zahlen wuerde das were doch am besten dann hat keiner mer Problehme
m al eine Frage für mich;wo ist man denn versichert,wenn man den Hund,so wie ich,nicht speziell mitversichert in der Haftpflicht hat???Gibts da überhaupt eine andere,denn nicht jeder hat seinen Hund versichert!
In manchen Bundesländern ist die Haftpflichtversicherung für Hunde Pflicht. In welchen Ländern das so ist, kannst Du hier nachsehen: http://www.versicherung-check.net/hundehaftpflichtversicherung-pflicht.html
Im Jahr der Anschaffung des Hundes, ist die Tierhalterhaftpflicht bis zur nächsten Hauptfälligkeit zur Mindestdeckungssumme beitragsfrei eingeschlossen. Danach muss eine spezielle Hundehalterhaftpflicht abgeschlossen werden, oder der bestehende PH-Vertrag ergänzt werden.
Wenn du nicht versichert bist, würdest du in diesem beschrieben Fall eben selbst zahlen müssen.
Soll ich denn warten bis wir auch die Rechnungen der Nachuntersuchungen haben und ihr alles gesammelt zukommen lassen oder jetzt gleich die erste Rechnung damit ich was beim nächsten Termin für den Arzt habe mit dem ich nachweise dass die kosten übernommen werden!?
Das wird wohl von Tierarzt zu Tierarzt unterschiedlich sein. Wenn Du in der Praxis bereits bekannt bist und immer pünktlich Deine Rechnungen bezahlt hast, wirst Du sicher ohne Probleme eine Gesamtrechnung bekommen. Warum rufst Du die Halterin des anderen Hundes nicht an und klärst das mit ihr persönlich?!