Frage von KingLui91 30.12.2012

Hund gebissen. Wie gehe ich versicherungstechnisch vor?

  • Antwort von Beutelkind 30.12.2012
    7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn die Behandlung Deines Hundes abgeschlossen ist, erhälst Du vom Tierarzt eine Rechnung. Diese muß dann die Halterin des anderen Hundes bei ihrer Versicherung einreichen. Ob Du Dich darauf verlassen kannst, dass die Halterin des anderen Hundes die Rechnung tatsächlich bei ihrer Versicherung einreicht, ist eine Frage, die hier keiner wird beantworten können! :) Aber warum sollte sie es nicht tun?! Gute Besserung für Deinen Hund!

  • Antwort von DerHans 30.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Mit der Versicherung hast du ÜBERHAUPT NICHTS zu tun. Deine Ansprechpartnerin ist die Halterin. Das ist völlig unabhängig davon, ob sie eine Versicherung hat. Die schützt nur SIE vor den finanziellen Folgen.

  • Antwort von imba1963 30.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    du bist deinem tierarzt gegenueber erstmal zur zahlung verpflichtet. am ende der behandlung laesst du dir eine ausfuehrliche rechnung geben, die gibst du der "gegnerischen" hundebesitzerin. ob sie dir das geld "aus eigener tasche" wiedergibt oder die rechnung ihrer versicherung einreicht, bleibt ihr ueberlassen. allerdings KOENNTE die gegnerische versicherung bei verletzungen die zwischen zwei unangeleinten hunden entstanden sind, evtl. einen teil der summe nicht erstatten. war dein hund angeleint und der andere nicht, uebernimmt sie die volle rechnung

  • Antwort von Dusty44 30.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Schick der Halterin des anderen Hundes die Quittung. SIE muss in erster Linie bezahlen. Ob sie sich das Geld von ihrer Versicherung wiederholt, das ist erst einmal völlig egal.

  • Antwort von Lumpazi 30.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Hundehalterin ist Dir gegenüber Ersatzpflichtig, d.h. sie muss zahlen. Ob sie das Geld von einer Versicherung wiederbekommt, kann Dir egal sein !

  • Antwort von suzisorglos 30.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du hast Deinen Hund bewusst einer Tiergefahr durch andere Hunde ausgesetzt und damit derartige Folgen billigend in Kauf genommen. Von daher hast Du keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen die andere Tierhalterin. Auf den Tierarztkosten wirst Du sitzen bleiben.

    Alles gute für Deinen Hund!

  • Antwort von gansh 30.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Die Nummer und Adresse der Halterin des anderen Hundes habe ich. Ich weiß nur nicht wie das jetzt abläuft.

    ich würde das vorab nochmal klären,ob sie das der versicherung gemeldet hat oder ob sie privat bezahlt.

  • Antwort von weserpirat 30.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    so wie ich das sehe wird es ein problem geben. du schreibst der andere war angeleint und deiner ist hingelaufen.es wäre also nichts passiert wenn dein hund auch angeleint gewesen bzw er auf rufen zu dir zurück gemommenwäre. ich glaube du wirst die tierarzt kosten selber tragen müssen.

  • Antwort von schnucki65 30.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Sie brauch auf alle Fälle die Rechnungen vom Tierarzt für ihre Versicherung .

    Mach Kopien davon und geb sie ihr .

  • Antwort von rimpalla 30.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Geh einfach zu ihr,oder ruf an und klär das,unter Tierfreunden geht man so vor:sie wird es bar zahlen,würde ich jedenfalls so machen.Bussi fürs Hündchen!!

  • Antwort von Dackelmann888 30.12.2012

    Die Halterin muss es Ihrer Versicherung melden.Dann gibt es eine Fallnummer,und dann schickst du die Quittungen zur Versicherung..Dannbekommst du Ersatz

  • Antwort von Andreas84mk 30.12.2012

    An deiner Stelle würde ich auch noch die Zeit die du aufwenden musstest um den Hund zum Tierarzt zu bringen geltend zu machen... :D Immer alles raus holen!

  • Antwort von Hennessy123 30.12.2012

    Also, ich wuerde ihr die rechnung schiken und zu ihr sagen das sie das ihrer versicherung uebergiebt. Falls sie das nicht mach , dann geh zur poizei mach anzeige . Oder Frag ob sie das nicht einfach barr zahlen wuerde das were doch am besten dann hat keiner mer Problehme

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