Hund 'beisst' anderen Hund Tierarztrechnung

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Das ist eigentlich kein Grund herumzustreiten.

Wenn dein Hund an der Leine war und der andere frei laufend sich deinem angeleinten Hund dicht genähert hat musst du die Rechnung nicht bezahlen.

Wenn beide Hunde frei laufend waren - also der Beagle und dein Hund auch ist jeder der Hundehalter für die Hälfte der Kosten zuständig.

Jeder von beiden Hundehaltern hat eine Sicherungspflicht für seinen Hund, damit so etwas nicht passiert - Im Fall dass beide Hunde frei waren ist keiner von Beiden der Sicherungspflicht vollständig nachgekommen.

 

Das ist davon abhängig ob dein Hund an der Leine war oder nicht, denn in Deutschland herscht Leinenzwang... Kenn ähnlich Situation, da hat aber der unangeleinte Hund meine Hündin angegriffen hat und ich dann die Leine losgelassen hab... Als die Hunde dan getrennt waren und sie festgestellt hat das ihrer geblutet hat, hat sie nen tierischen Aufstandt gemacht... Ich hab ihr dann meine Handynummer gegeben hab ihr gesagt das sie das gern über meine Versicherung klären kann aber das ich meiner Versicherung dann auch ans Herz legen werde, dass ihr Hund ohne Leine war und die sich doch mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen mögen. Dann hab ich mich umgedreht und bin gegangen, ich hab weder von der Frau noch von meiner Versicherung was gehört.

War so in etwa die gleiche Situtaion nur das der Beagle weder geblutet hatte noch konnte man etwas anderes sehen. Hab der Dame Meine Handynummer und Adresse gegeben sie kam in den folgenden tagen vorbei hat mir die Rechnung geben und da stand die Behandlung eines Blauen Fleckes ..

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Normal nicht.. Sie hat dafür sorgen zu tragen, dass er sich nicht anderen Hunden nähert, gerade wenn diese angeleint sind!! Entweder hat sie ihn anzuleinen, zurück zu rufen oder ein Zaun um den Garten zu machen..

Du schreibst nicht, ob Dein Hund angeleint war, ich setze es aber vorraus, da Du ja von der Beaglehalterin dieses erwünscht hattest.

Wenn dem so ist, zahlt der, dessen Hund unangeleint war. Ein Hund hat sich nicht unaufgefordert, unangeleint einem fremden, angeleinten Hund zu nähern. Das A + O beim Gassi-Gehen, aber hier begreifen das auch leider bestimmt 95 % der Leute im Park nicht.

Wenn beide unangeleint oder beide angeleint waren, sieht es versicherungstechnisch anders aus. Aber versichert bist Du ja sicher, oder? (Bzw. der Hund)

Wenn der Beagle unangeleint auf deren ungezäuntem Grundstück / Garten lief, macht sich die Halterin zusätzlich strafbar, denn das Grundstück ist so zu sichern, daß niemand zu schaden kommt, evtl. durch Hund usw.

Ja, mein Hund war angeleint

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Diese Rechnung brauchst du nicht zu zahlen, das hat der Tierarzt dieser Dame sicher auch gesagt. Wer seinen Hund frei laufen lässt , geht nach dem Gesetz immer das Risiko ein, dass sich Hunde untereinander Verletzen, somit trägt jeder den Schaden am eigenen Hund selber. Nun wegen einer solchen Bagatelle geht man auch nicht zum Tierarzt. Deshalb würde ich noch nicht mal, zum Zeichen des guten Willens die Hälfte der Rechnung übernehmen. Wahrscheinlich hat das Ganze auch noch einen positiven Aspekt, in Zukunft wird die Dame ihren Hund rufen und vielleicht sogar erziehen.