Das Ganze ist keinesfalls leicht. So einen Fall hatten wir vor nicht allzulanger Zeit. Der Hund hat beim Bellen, die Hand einer Besucherin unseres Grundstücks verletzt. Merke: Es war kein Biss, sondern nur so eine Wunde, weil die Besucherin mit der Hand gegen den Zahn des Hundes kam. Der Hund wurde als gefährlich eingestuft, wir zum Wesenstest, den er widerum mit Bravour bestanden hat. Trotz Nachweis das der Hund nicht gefährlich ist, trotz Schild an der Gartentür, hat unsere Haftpflicht den Schaden (Unfall) bezahlt. Aber auch nur, weil wir Zeugen vom Unfallhergang waren. Einige Zeit davor, behauptete eine Nachbarin sie sei von unserem Hund gebissen worden. Sie kam dann aber noch weiter auf unser Grundstück um uns über den Vorfall zu informieren. Sie konnte nicht nachweisen, dass sie tatsächlich gebissen wurde, Staatsanwaltschaft hat eingestellt und Versicherung zahlt auch nicht. Wie man sieht, es kommt immer auf den Fall der Fälle an.
au mann,.... ja das ist deutschland...
Jepp, du haftest, auch wenn er eingetragener Wachhund ist...weiß garnicht was er bewachen soll in solchen Fällen. Den Einbrecher beim reinkommen, oder erst wenn der dann wieder gehen will..am gehen hindern, oder soll der Hund sich den Namen vom Einbrecher merken, damit die Polizei später den Einbrecher wiederfindet...dubios dieses, unser Deutschland.