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Hund; Beißen

Frage von MrT1234 MrT1234

folgendes:

Wer ist dafür verantwortlich wenn jemand von meinem Hund auf meinem eingezäunten Grundstück gebissen wird: am eingang befindet sich ein großes schild "vorsicht frei laufender Hund"

Ist zum Glück noch nie passiert, und ich würde jetzt denken das der gebissene dann selbst schuld ist, aber ein bekannter von mir meinte dass das ganze nicht so einfach wäre

Vielen dank im voraus MrT1234

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Antworten (13)

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    Antwort von Engelchen46 Engelchen46

    Das Ganze ist keinesfalls leicht. So einen Fall hatten wir vor nicht allzulanger Zeit. Der Hund hat beim Bellen, die Hand einer Besucherin unseres Grundstücks verletzt. Merke: Es war kein Biss, sondern nur so eine Wunde, weil die Besucherin mit der Hand gegen den Zahn des Hundes kam. Der Hund wurde als gefährlich eingestuft, wir zum Wesenstest, den er widerum mit Bravour bestanden hat. Trotz Nachweis das der Hund nicht gefährlich ist, trotz Schild an der Gartentür, hat unsere Haftpflicht den Schaden (Unfall) bezahlt. Aber auch nur, weil wir Zeugen vom Unfallhergang waren. Einige Zeit davor, behauptete eine Nachbarin sie sei von unserem Hund gebissen worden. Sie kam dann aber noch weiter auf unser Grundstück um uns über den Vorfall zu informieren. Sie konnte nicht nachweisen, dass sie tatsächlich gebissen wurde, Staatsanwaltschaft hat eingestellt und Versicherung zahlt auch nicht. Wie man sieht, es kommt immer auf den Fall der Fälle an.

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    Antwort von Majamaus Majamaus

    das Schild ist so unwirksam wie Eltern haften für ihre Kinder oder Das Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf

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    Antwort von Wolli61 Wolli61

    Wenn er ohne Einladung auf dein Grundstück kommt das Opfer.Ansonsten du oder deine Versicherung.

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    Antwort von ibicks ibicks

    du haftest für schäden, die dein hund anrichtet, also besser gut versichern

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Wie soll ein Kind dein Schild lesen können ?

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    Antwort von Herzogin Herzogin

    Das Schild alleine hilft Dir nicht weiter, wenn wirklich was passiert, es kann ja auch der Postbote sein, der zu Dir aufs Grundstück muss.

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Der Hund ist eine Sache, und die können nicht für sich selbst haften, also haftest du oder deine Versicherung!

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    Antwort von ttempelhueter ttempelhueter

    es ist leider sehr ungerecht, aber wahr. du haftest, selbst wenn der hund einen einbrecher beisst.

    Kommentar von MrT1234 MrT1234

    au mann,.... ja das ist deutschland...

    Kommentar von Engelchen46 Engelchen46Engelchen46

    Jepp, du haftest, auch wenn er eingetragener Wachhund ist...weiß garnicht was er bewachen soll in solchen Fällen. Den Einbrecher beim reinkommen, oder erst wenn der dann wieder gehen will..am gehen hindern, oder soll der Hund sich den Namen vom Einbrecher merken, damit die Polizei später den Einbrecher wiederfindet...dubios dieses, unser Deutschland.

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    für Deinen Hund haftest Du; eventuell ist eine Mitschuld des Geschädigten zu prüfen; es kann sein, dass Du dann von der Haftung frei bist; eine generell gültige Aussage kann aber nicht getroffen werden;

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    Antwort von Ludmilla81 Ludmilla81

    Wenn er über 40 cm groß ist hat der Hund Leinenpflicht. Willst Du die nicht mehr, mußt Du eine Verhaltensprüfung machen.Bestehst Du die, aber der Hund beißt danach jemanden, kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden

    Kommentar von Engelchen46 Engelchen46Engelchen46

    Leinenpflicht? Auf dem eigenen Grundstück! Das ist mir nun aber neu.

    Kommentar von cosch87 cosch87cosch87

    Mir auch. ich könnte das "opfer" dann ja auch wegen "landfriedensbruch" oder sowas anzeigen, weil er oder sie unaufgefordert mein grundstück betreten hat

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    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Du als Hundehalter, da es ja Leute gibt die zu Dir wollen oder müssen. Falls Du das nicht willst, musst Du das Tor abschließen.

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    Antwort von cosch87 cosch87

    generell darf dein hund auf deinem grundstück so viel frei rumrennen, wie er will. aber du musst auch beachten ob evtl. eine maulkorbpflicht für den vierbeiner besteht

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    Antwort von leaengel leaengel

    Ich denke, er ist dann selbst schuld. Und im Zweifel hast Du ja eine Hundehaftpflicht!

    Als Besitzer kann man ja nur das Grundstück einzäunen und halt schauen, wenn jemand kommt - unserer schlägt dann aber schon an (bellt). Ich schau dann schon nach ihm, aber ihm dauernd hinterherlaufen kann und will ich auf unserem Grundstück nicht.

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