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Hund angefahren. Zahlt der Autofahrer oder dessen Haftpflichtversicherung die Tierarztkosten?

gefragt von vitus06 am 25.03.2009 um 11:04 Uhr

Unser kleiner Hund wurde vor unserem Grundstück angefahren. Das Grundstück ist durch einen Zaun gesichert. Wahrscheinlich ist er unter dem Zaun durchgeschlüpt. Auf dieser einspurigen Straße im Außenbereich, wo auch schon mal Rehe etc. die Straße kreuzen, wird grundsätzlich mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit gerast. Als unser Hund die Straße überquerte, fuhr ein PKW in den Hund hinein, da er zu schnell war (vorgeschrieben 50 km/h). Muss der Fahrer oder seine Haftpflicht die Tierarztkosten übernehmen? An dem PKW ist kein Schaden.


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anonym
beantwortet von Krabbenkutter am 25. März 2009 11:06
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Bleibt an Dir hängen.
Vom Gesetz her DARF der Autofahrer wegen eines kleines Hundes gar nicht scharf abbremsen (rückwärtiger Verkehr).
Das er zu schnell war wirst Du nicht nachweisen können, und die Aufsichtspflicht für den Hund liegt bei Dir.

Kommentar von Maya1998 am 25. März 2009 11:08

Richtig un DH

Kommentar von 91ac6d05f2200d9acd4bf81d5ebecd68smallWuhki am 25. März 2009 11:14
Kann mir jetzt vllt mal einer sagen ob der Hund noch lebt?!
Kommentar von 84dabc8454931039cd9c90c7ef5d0a5csmallbellasara am 25. März 2009 11:15

ja das hätte ich auch gerne gewust.Ich finde es nicht normal es ist doch ein lebewesen da ist mir doch egal wer zahlen muss.

Kommentar von Drachentoeter am 25. März 2009 11:18

Das ist für die Beantwortung der Frage unerheblich. Das mag jetzt herzlos klingen, aber so ist es nun mal. Ich habe selber zwei Hunde von denen auch schon einer mal vor ein Auto gelaufen ist, da ist allerdings nicht viel passiert weil der Autofahrer rechtzeitig bremsen konnte.

Kommentar von Krabbenkutter am 25. März 2009 11:21

DH, Drachentoeter!

Kommentar von Maya1998 am 25. März 2009 11:25

@Drachentöter: Eben! Ich habe auch einen Hund durch einen Unfall verloren und hab mich lange wahnsinnig geärgert, dass man den Fahrer nicht ausfindig machen konnte. Aber im Nachhinein war das viell.auch ganz gut so, denn meine Maus war eben kein kleines Schoßhündchen, sondern ein ordentlicher Collie...Der Wagen war sicher nicht unbeschädigt...

Kommentar von 84dabc8454931039cd9c90c7ef5d0a5csmallbellasara am 25. März 2009 11:26

finde ich nicht du hast doch deine Hunde lieb und da wäre mir wichtig wie es ihm geht.Wenn menschen so sind dann weiss ich warum es so herzlos in der welt ist.

Kommentar von Maya1998 am 25. März 2009 11:29

Es ist ihm doch sicher auch wichtig, wie es dem Hund geht, nur ist die Frage der Kostenübernahme bei Tierarztrechnungen im vierstelligen Bereich nicht unerheblich...So gern man das Tier hat, nicht jeder hat einen Goldesel heim im Stall;O))

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 25. März 2009 13:03

Äh, da war die Frage nach dem Tierarzt, nicht nach der Tierkadaverbeseitigung. Vielleicht beantwortet das die Frage.


anonym
beantwortet von Maya1998 am 25. März 2009 11:07
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Nein, muss es nicht. Sei froh, dass der PKW keinen Schaden hat, den müsstest DU nämlich bezahlen...Im Übrigen kann man einen Hund auch mit Tempo 30 totfahren...

Kommentar von 91ac6d05f2200d9acd4bf81d5ebecd68smallWuhki am 25. März 2009 11:07

auch mit 10 kmh...

Kommentar von Maya1998 am 25. März 2009 11:10

Stimmt. Wupp-wupp ;O) Kommt auf die Größe des Hundes an.


anonym
beantwortet von doris11 am 25. März 2009 11:05
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Ich meine das du für deinen Hund veratwortlich bist,...wenn er unter dem Zaun durchschlüpft mußt du schauen das er das nicht kann,der Autofahrer kann das ja nicht wissen,...

der Autofahrer wird warscheinlich,wenn es erwiesen,ist,das er zu schnell ist,ein Strafe bekommen,aber ich meine das er für deine Tierarztkosten nicht aufkommen muß,...weil auch mit 30 hätte er ihn warscheinlich erwischt,....und er ist nicht verpflichtet zu bremsen,...es gibt solche Leute die nicht für Tiere bremsen...

Kommentar von Simple_avatar8smallehlers am 25. März 2009 11:07

er kann aber wissen das nur 50 ist oder?

Kommentar von doris11 am 25. März 2009 11:09

natürlich,...täglich gibt es Geschwindigkeitsüberschreitungen,die wissentlich passieren,..das ist die eine Geschichte,...das hat mit dem Hunderl nichts zu tun.....wenn er gemessen wurde kann er abgestraft werden wegen schnell fahrens....

Kommentar von Drachentoeter am 25. März 2009 11:11

Er muß sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, das hilft dir aber nicht weiter, den er muß so oder so nicht für die Tierartzkosten aufkommen. Es ist schwer nach zu weisen das er schneller als 50 km/h war.

Kommentar von doris11 am 25. März 2009 11:17

genau!

Kommentar von Maya1998 am 25. März 2009 11:20

Ist aber an dieser Stelle sowieso unrelevant.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 25. März 2009 11:09
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Der Autofahrer kann versuchen Strafanzeige gegen Sie stellen, weil es durch die Verletzung Ihrer Sorgfaltspflicht zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gekommen ist. Sichern Sie ihr Grundstück vernünftig und suchen Sie nicht nach der Schuld anderer!

Kommentar von vitus06 am 25. März 2009 11:41

Ein Grundstück von mehreren Hektar für Kleinsthunde 1000 %-ig zu sichern, ist kaum möglich. Diese Hunde machen sich flach wie eine Flunder und drücken auch schon mal einen Zaun hoch, wenn man nicht daneben steht. Bei geringerer Geschwindigkeit wäre das nicht passiert, da der Fahrer angegeben hat, den Hund gesehen zu haben, aber nicht mehr rechtzeitg bremsen konnte. Die Bremsspuren belegen das.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 25. März 2009 15:38

Da reicht schon die billigste Leine um den Hund zu kontrollieren. Das funktioniert sogar auf Flächen in der Größe der Sahara! Der Fahrer kann gegen Sie Strafanzeige erstatten!


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 25. März 2009 11:07
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Nein,du musst sicherstellen,dass der Hund keinen Schaden/Unfall verursachen kann,indem Fall hast du Glück ,wenn du nicht die Unfallkosten tragen musst,Tierarzt ist deine Sache!!!


miniwo
beantwortet von miniwo am 25. März 2009 11:08
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Die Kosten musst Du selbst tragen. Der Fahrer muss und darf für kleine Tiere nicht bremsen. Hat also nichts falsch gemacht, ausser zu schnell was du ihm nicht nachweisen kannst.

Kommentar von vitus06 am 25. März 2009 11:46

Er hat selbst angegeben, dass er den Hund gesehen hat und zu schnell war (Bremsspuren!!!)

Kommentar von 87a73daddebd4175e34986d199114d40smallminiwo am 25. März 2009 11:54

Das gesehen ist egal, wenn dir ein Tier vor die NAse läuft musst drüber um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. Wenn Du viel GEduld und Spucke hast, kannst ja ne Klage versuchen, mit Begründung, das kein Verkehr da war und die GEschwindigkeit überhöht. Das aber rasch, sonst sind die Bremsspuren weg. Nur,.. hast Du Zeugen das er das gesagt hat? Nicht das er dann alles abstreitet. Man wird dich auch fragen, wie der Hund auf die Fahrbahn kam und ob du nicht deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Sei froh das keine Delle am Auto ist, denn dann könnte man dich belagen, weil dein Hund auf der Strasse rumlief. Es ist traurig aber wahr. LAss gut sein, sei froh das nix nachkommt. Und für Dein Hündchen eine gute Besserung.


anonym
beantwortet von alphonso am 25. März 2009 11:10
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Der Hund hat die Straße überquert und du suchst die Schuld beim Fahrer?? oder hatte er vorher den Knopf der Fußgängerampel gedrück?


Wuhki
beantwortet von Wuhki am 25. März 2009 11:05
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Lebt der Hund noch wenn der schneller als 50 war? Oo

Kommentar von alphonso am 25. März 2009 11:08

es war ein stabiler Hund

Kommentar von Maya1998 am 25. März 2009 11:11

"War"?!

Kommentar von vitus06 am 25. März 2009 11:28

Wieso beantwortest du eine Frage, die an mich gerichtet war. Der Hund lebt Gott sei Dank. Aber er ist schwer verletzt.

Kommentar von Maya1998 am 25. März 2009 11:33

Dann toi,toi, toi und alles Gute für den Wau...Da hilft nur, eine Lehre daraus zu ziehen und viell.tatsächlich eine Hundehaftpflicht oder gar eine KV abzuschließen, sollte das ab und zu mal vorkommen, was wir ja nicht hoffen wollen...Tierärzte sind so schweineteuer!


lananel
beantwortet von lananel am 25. März 2009 11:05
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Der Fahrer

Kommentar von Drachentoeter am 25. März 2009 11:08

haftet leider nicht in diesem Fall

Kommentar von Maya1998 am 25. März 2009 11:08

Nein, der Hundebesitzer!

Kommentar von Drachentoeter am 25. März 2009 11:14

So ist es


mugie77
beantwortet von mugie77 am 25. März 2009 11:06
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der arme hund hoffentlich geht alles gut


ehlers
beantwortet von ehlers am 25. März 2009 11:06
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ich glaube das geht über die haftpflicht.er kann es aber auch selber zahlen.hast du dich abgesichert?nicht das er sagt er war es nicht oder ähnliches.sonst bleibt ihr am ende auf den kosten sitzen

Kommentar von Maya1998 am 25. März 2009 11:07

Sowas bezahlt die Haftpflicht nicht.

Kommentar von Drachentoeter am 25. März 2009 11:11

Der Autofahrer hafte in diesem Fall überhaupt nicht.


ohmandy
beantwortet von ohmandy am 25. März 2009 11:08
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so wie sich das anhört,bleibst du auf den kosten sitzen. Frag einen Anwalt,die kennen sich da aus,wenn kommt höchstens eine Teilschuld bei raus

Kommentar von Drachentoeter am 25. März 2009 11:16

Das Geld kann sie sich sparen, hier ist die Rechtslage eindeutig. Der Hundehalter haftet verschuldensunabhängig wenn sein Hund auf die Strasse läuft, deshalb ist auch dringen eine Tierhalterhaftpflich an zu raten.

Kommentar von 9bd8facad58759934a10fc1240f6dfc6smallohmandy am 25. März 2009 11:17

das stimmt

Kommentar von Maya1998 am 25. März 2009 11:27

Genau! Habe ich für meine Kleine auch abgeschlossen und kostet nicht die Welt...


bellasara
beantwortet von bellasara am 25. März 2009 11:08
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wie geht es dem hund???

Kommentar von vitus06 am 25. März 2009 13:38

Danke für deine Nachfrage. Dem Hund geht es einigermaßen und wir hoffen, er wird wieder ganz gesund.


moonrox
beantwortet von moonrox am 25. März 2009 11:09
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es war deine pflichtverletzung. demzufolge musst du auch die kosten tragen. sorry. gute besserung dem kleinen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. März 2009 11:12
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das bleibt an dir hängen...denn du bist für die Sicherheit des Hundes verantwortlich und nicht der Autofahrer und... der ist zu schnell gefahren..kannst du das beweisen...

Kommentar von vitus06 am 25. März 2009 11:48

Der Fahrer hat selbst zugegeben, dass er zu schnell gefahren ist.

Kommentar von Maya1998 am 25. März 2009 12:06

Das ist komplett unrelevant. Sei froh, dass er sich nicht beim Versuch, auszuweichen, um einen Baum gewickelt hat...

Kommentar von Bbc0f08280149dae03b80639e4e4fc61smallbachweide8 am 25. März 2009 15:23

unterschreiben lassen, evtl. Teilschuld


akademikus
beantwortet von akademikus am 25. März 2009 11:43
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du musst dafür sorgen das das tier nicht auf die strasse läuft.... wenn ein schaden am fahrzeug entstanden ist wirst du das auch noch bezahlen müssen


bachweide8
beantwortet von bachweide8 am 25. März 2009 15:19
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Vitus, das ist schlimm für Dich, aber der Hund hat auf der Str. nichts zu suchen. Meine Hündin ist versichert, kostet 55.- im Jahr PN an mich wer sich interessiert.- Ich habe aber den Autofahrer gegen 23 Uhr unterstellt, dass er was getrunken hat. Da war Ruhe. Die Versicherung kommt für Personenschaden u. Sachschaden auf. Alle Tier sind bei mir versichert. geht es schief, zahlt man bis ans Lebensende. Es gibt auch eineTier- OP-Versicherung, ist aber teuer.

Kommentar von Bbc0f08280149dae03b80639e4e4fc61smallbachweide8 am 25. März 2009 15:28

wünsche Deinem Tier alles Gute, sag bei Gelegenheit wie es im geht. Knochenbrüche verheilen wieder


anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 2. Juli 2009 12:07
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Mein Hund haut auch immer unter dem Zaun ab. Ich habe jetzt den kompletten Zaun dicht gemacht. Auch dein Hund wird wieder wissen, wo die Lücke im Zaun ist. Die Tierarztkosten mußt du tragen. Im Zweifel ruf doch einfach deinen Versicherungsvertreter an.


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