Unser kleiner Hund wurde vor unserem Grundstück angefahren. Das Grundstück ist durch einen Zaun gesichert. Wahrscheinlich ist er unter dem Zaun durchgeschlüpt. Auf dieser einspurigen Straße im Außenbereich, wo auch schon mal Rehe etc. die Straße kreuzen, wird grundsätzlich mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit gerast. Als unser Hund die Straße überquerte, fuhr ein PKW in den Hund hinein, da er zu schnell war (vorgeschrieben 50 km/h). Muss der Fahrer oder seine Haftpflicht die Tierarztkosten übernehmen? An dem PKW ist kein Schaden.
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Bleibt an Dir hängen.
Vom Gesetz her DARF der Autofahrer wegen eines kleines Hundes gar nicht scharf abbremsen (rückwärtiger Verkehr).
Das er zu schnell war wirst Du nicht nachweisen können, und die Aufsichtspflicht für den Hund liegt bei Dir.
Nein, muss es nicht. Sei froh, dass der PKW keinen Schaden hat, den müsstest DU nämlich bezahlen...Im Übrigen kann man einen Hund auch mit Tempo 30 totfahren...
Ich meine das du für deinen Hund veratwortlich bist,...wenn er unter dem Zaun durchschlüpft mußt du schauen das er das nicht kann,der Autofahrer kann das ja nicht wissen,...
der Autofahrer wird warscheinlich,wenn es erwiesen,ist,das er zu schnell ist,ein Strafe bekommen,aber ich meine das er für deine Tierarztkosten nicht aufkommen muß,...weil auch mit 30 hätte er ihn warscheinlich erwischt,....und er ist nicht verpflichtet zu bremsen,...es gibt solche Leute die nicht für Tiere bremsen...
er kann aber wissen das nur 50 ist oder?
natürlich,...täglich gibt es Geschwindigkeitsüberschreitungen,die wissentlich passieren,..das ist die eine Geschichte,...das hat mit dem Hunderl nichts zu tun.....wenn er gemessen wurde kann er abgestraft werden wegen schnell fahrens....
Er muß sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, das hilft dir aber nicht weiter, den er muß so oder so nicht für die Tierartzkosten aufkommen. Es ist schwer nach zu weisen das er schneller als 50 km/h war.
genau!
Ist aber an dieser Stelle sowieso unrelevant.

Der Autofahrer kann versuchen Strafanzeige gegen Sie stellen, weil es durch die Verletzung Ihrer Sorgfaltspflicht zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gekommen ist. Sichern Sie ihr Grundstück vernünftig und suchen Sie nicht nach der Schuld anderer!
Ein Grundstück von mehreren Hektar für Kleinsthunde 1000 %-ig zu sichern, ist kaum möglich. Diese Hunde machen sich flach wie eine Flunder und drücken auch schon mal einen Zaun hoch, wenn man nicht daneben steht. Bei geringerer Geschwindigkeit wäre das nicht passiert, da der Fahrer angegeben hat, den Hund gesehen zu haben, aber nicht mehr rechtzeitg bremsen konnte. Die Bremsspuren belegen das.
firstguardian am 25. März 2009 15:38 Da reicht schon die billigste Leine um den Hund zu kontrollieren. Das funktioniert sogar auf Flächen in der Größe der Sahara! Der Fahrer kann gegen Sie Strafanzeige erstatten!

Nein,du musst sicherstellen,dass der Hund keinen Schaden/Unfall verursachen kann,indem Fall hast du Glück ,wenn du nicht die Unfallkosten tragen musst,Tierarzt ist deine Sache!!!

Die Kosten musst Du selbst tragen. Der Fahrer muss und darf für kleine Tiere nicht bremsen. Hat also nichts falsch gemacht, ausser zu schnell was du ihm nicht nachweisen kannst.
Er hat selbst angegeben, dass er den Hund gesehen hat und zu schnell war (Bremsspuren!!!)
miniwo am 25. März 2009 11:54 Das gesehen ist egal, wenn dir ein Tier vor die NAse läuft musst drüber um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. Wenn Du viel GEduld und Spucke hast, kannst ja ne Klage versuchen, mit Begründung, das kein Verkehr da war und die GEschwindigkeit überhöht. Das aber rasch, sonst sind die Bremsspuren weg. Nur,.. hast Du Zeugen das er das gesagt hat? Nicht das er dann alles abstreitet. Man wird dich auch fragen, wie der Hund auf die Fahrbahn kam und ob du nicht deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Sei froh das keine Delle am Auto ist, denn dann könnte man dich belagen, weil dein Hund auf der Strasse rumlief. Es ist traurig aber wahr. LAss gut sein, sei froh das nix nachkommt. Und für Dein Hündchen eine gute Besserung.
Der Hund hat die Straße überquert und du suchst die Schuld beim Fahrer?? oder hatte er vorher den Knopf der Fußgängerampel gedrück?

Lebt der Hund noch wenn der schneller als 50 war? Oo
es war ein stabiler Hund
"War"?!
Wieso beantwortest du eine Frage, die an mich gerichtet war. Der Hund lebt Gott sei Dank. Aber er ist schwer verletzt.
Dann toi,toi, toi und alles Gute für den Wau...Da hilft nur, eine Lehre daraus zu ziehen und viell.tatsächlich eine Hundehaftpflicht oder gar eine KV abzuschließen, sollte das ab und zu mal vorkommen, was wir ja nicht hoffen wollen...Tierärzte sind so schweineteuer!

Der Fahrer
haftet leider nicht in diesem Fall
Nein, der Hundebesitzer!
So ist es
ich glaube das geht über die haftpflicht.er kann es aber auch selber zahlen.hast du dich abgesichert?nicht das er sagt er war es nicht oder ähnliches.sonst bleibt ihr am ende auf den kosten sitzen
Sowas bezahlt die Haftpflicht nicht.
Der Autofahrer hafte in diesem Fall überhaupt nicht.

so wie sich das anhört,bleibst du auf den kosten sitzen. Frag einen Anwalt,die kennen sich da aus,wenn kommt höchstens eine Teilschuld bei raus
Das Geld kann sie sich sparen, hier ist die Rechtslage eindeutig. Der Hundehalter haftet verschuldensunabhängig wenn sein Hund auf die Strasse läuft, deshalb ist auch dringen eine Tierhalterhaftpflich an zu raten.
ohmandy am 25. März 2009 11:17 das stimmt
Genau! Habe ich für meine Kleine auch abgeschlossen und kostet nicht die Welt...

wie geht es dem hund???
Danke für deine Nachfrage. Dem Hund geht es einigermaßen und wir hoffen, er wird wieder ganz gesund.

es war deine pflichtverletzung. demzufolge musst du auch die kosten tragen. sorry. gute besserung dem kleinen.

das bleibt an dir hängen...denn du bist für die Sicherheit des Hundes verantwortlich und nicht der Autofahrer und... der ist zu schnell gefahren..kannst du das beweisen...
Der Fahrer hat selbst zugegeben, dass er zu schnell gefahren ist.
Das ist komplett unrelevant. Sei froh, dass er sich nicht beim Versuch, auszuweichen, um einen Baum gewickelt hat...
bachweide8 am 25. März 2009 15:23 unterschreiben lassen, evtl. Teilschuld

du musst dafür sorgen das das tier nicht auf die strasse läuft.... wenn ein schaden am fahrzeug entstanden ist wirst du das auch noch bezahlen müssen

Vitus, das ist schlimm für Dich, aber der Hund hat auf der Str. nichts zu suchen. Meine Hündin ist versichert, kostet 55.- im Jahr PN an mich wer sich interessiert.- Ich habe aber den Autofahrer gegen 23 Uhr unterstellt, dass er was getrunken hat. Da war Ruhe. Die Versicherung kommt für Personenschaden u. Sachschaden auf. Alle Tier sind bei mir versichert. geht es schief, zahlt man bis ans Lebensende. Es gibt auch eineTier- OP-Versicherung, ist aber teuer.
bachweide8 am 25. März 2009 15:28 wünsche Deinem Tier alles Gute, sag bei Gelegenheit wie es im geht. Knochenbrüche verheilen wieder
Mein Hund haut auch immer unter dem Zaun ab. Ich habe jetzt den kompletten Zaun dicht gemacht. Auch dein Hund wird wieder wissen, wo die Lücke im Zaun ist. Die Tierarztkosten mußt du tragen. Im Zweifel ruf doch einfach deinen Versicherungsvertreter an.
Richtig un DH
Kann mir jetzt vllt mal einer sagen ob der Hund noch lebt?!
ja das hätte ich auch gerne gewust.Ich finde es nicht normal es ist doch ein lebewesen da ist mir doch egal wer zahlen muss.
Das ist für die Beantwortung der Frage unerheblich. Das mag jetzt herzlos klingen, aber so ist es nun mal. Ich habe selber zwei Hunde von denen auch schon einer mal vor ein Auto gelaufen ist, da ist allerdings nicht viel passiert weil der Autofahrer rechtzeitig bremsen konnte.
DH, Drachentoeter!
@Drachentöter: Eben! Ich habe auch einen Hund durch einen Unfall verloren und hab mich lange wahnsinnig geärgert, dass man den Fahrer nicht ausfindig machen konnte. Aber im Nachhinein war das viell.auch ganz gut so, denn meine Maus war eben kein kleines Schoßhündchen, sondern ein ordentlicher Collie...Der Wagen war sicher nicht unbeschädigt...
finde ich nicht du hast doch deine Hunde lieb und da wäre mir wichtig wie es ihm geht.Wenn menschen so sind dann weiss ich warum es so herzlos in der welt ist.
Es ist ihm doch sicher auch wichtig, wie es dem Hund geht, nur ist die Frage der Kostenübernahme bei Tierarztrechnungen im vierstelligen Bereich nicht unerheblich...So gern man das Tier hat, nicht jeder hat einen Goldesel heim im Stall;O))
Äh, da war die Frage nach dem Tierarzt, nicht nach der Tierkadaverbeseitigung. Vielleicht beantwortet das die Frage.