Ich habe eben auf einer dicht befahrenen Strasse einen Radfahrer gesehen, der auf der Strase fuhr und einen angeleinten Hund mit sich führte, der also hinter ihm her auf der Strasse lief. Der Hund hat mir etwas leid getan, da die Strasse relativ dicht befahren ist und ich fand das unmöglich.
Wo ist es denn Radfahrern erlaubt Hunde an der Leine mit sich zu führen, ich dachte nur auf Wegen?

§ 28 StVO - Tiere
(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.
http://www.kvw-esslingen.de/html/gesetz.html
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Ich hab meinen Hund ständig am Rad dabei. Es gibt zum einen Vorrichtungen, die am Rad angebracht und mit einem Panikhaken versehen sind, an denen der Hund gut läuft.
Ich hab die Leine um meine Hüfte und mein Hund läuft mit der Schnauze auf der Höhe der Vorderradnabe mit. Kilometerweit und natürlich auch auf der Straße. Von den Abgasen her ist es nicht schlimmer, als es jeder Stadthund kennt, der an der Straße spazieren geführt wird.
Wichtig ist, dass der Hund gut gesichert ist, den Verkehr nicht gefährdet und das der Radfahrer nicht vom Gefährt geholt wird, wenn Fido sich entscheidet, spontan stehen zu bleiben. Daher ist es vollkommen unverantwortlich, den Hund am Lenker zu befestigen.
Ich fahre auch mit zwei Hunden am Rad - auch kein Problem. Mein Hund läuft so gut am Rad und ist so sehr auf mich fixiert (und interessiert sich so gut wie gar nicht für andere Hunde, Hasen, Radfahrer, Jogger, Autos), dass ich sie normalerweise an nicht sonderlich stark befahrenen Straßen ohne Leine laufen lasse. Sie kennt ihre Position, verlässt diese nur, wenn ich sie freigebe und kommt auch sofort und verlässlich wieder ans Rad, wenn ich sie ranrufe.
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"Schrecklich" finde ich Hundehalter, die mit ihrem Hund immer nur eine Runde um den Block gehen und ihn nicht vernünftig auslasten. Das ist unverantwortlich!
Hunde sollten aus Sicherheitsgründen nicht am Fahrrad geführt werden. Ausnahme: Dort, wo schlimmstenfalls nur der Hund selbst oder sein Herrchen gefährdet werden kann. Ein Hund ist ein Tier und Tiere sind unberechenbar, auch wenn ihre Herrchen und Frauchen hierbei anderer Meinung sein sollten.
Tierhalter sind nach dem Gesetz verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sie stets direkten Einfluss auf den Hund haben (z.B. bei Gefahrensituationen). Daraus folgt (als Umkehrschluss), dass z.B. auch zu Fuß im "echten" Straßenverkehr eine Führung des Hundes ohne Leine ausgeschlossen ist. Denn der Hund mag noch so folgsam sein, man kann nicht ausschließen, dass er nicht gehorcht.
Weil beim Fahrrad der Führer (entgegen der ausdrücklichen Rechtslage) mit dem Radfahren eigentlich genug ausgelastet ist (ich spreche vom "echten Straßenverkehr") sollte auf das Führen am Fahrrad im eigenen Interesse verzichtet werden.
Ich selbst bin mal hinter einem Radler mit Hund hergefahren. Um ein Haar wäre ich in den Unfall verwickelt worden, die die beiden verursacht haben. Die Leine war vermutlich fest in der Hand oder am Lenker. Der Hund zog, der Radler stürzte. Mit ein bißchen Pech hätte er sich dabei den Hals brechen können, ging aber glimpflich aus.
Wenn überhaupt, dann nur mit speziellen Hundebügeln, die an der Hinterachse befestigt werden und über die Feder die volle Zugkraft des Hundes nur vermindet weitergeben. Alles andere ist unverantwortlich! Der Straßenverkehr ist keine Spielwiese.

Hunde könne neben dem Fahrrad herlaufen,allerdings auf der rechten Seite vom Rad, Das Fahrrad schütz in diesem Moment das Tier vor den vorbeifahrenden Autos. Wenn das auch noch verboten wird, reise ich aus.
Baiana am 19. Februar 2009 08:14 DH und ich komm mit! ;-)
Vielleicht in ein Land, in dem die normaler Fortbewegung aus Bikejöring besteht? :-)

auf einem Radweg mag das ja vielleicht noch zu verantworten sein, aber nicht auf einer viel befahrenen Straße, das stellt ja schon eine Straßenverkehrsgefährdung dar...
Beastman am 19. Februar 2009 08:03 So ist es. :)
Baiana am 19. Februar 2009 08:05 Quatsch. Woher hast Du das?
Joschy0907 am 19. Februar 2009 08:10 das müßte einem eigentlich der normal menschliche Verstand sagen...
Baiana am 19. Februar 2009 08:12 Dann hast Du entweder noch nie einen größeren Hund gehabt oder ihn niemals richtig erzogen.
Kannst Du mir erklären, wo die Gefährdung liegt?
Joschy0907 am 19. Februar 2009 08:23 schade würde dir mal gerne meinen Hund zeigen,ich spreche hier aus Erfahrung mit Tieren und nicht willkürlich bzw. rein gefühlsmäßig.Wir dürfen hier bei allem nicht vergessen das es sich hier um ein Tier handelt und nicht um eine Maschine die auf Knopfdruck reagiert, man kann nicht davon ausgehen das ein Tier 100% funktioniert.Wenn dem so wäre, würde nie jemand gebissen...schau mal hier http://www.vivatier.com/myhome.php und dann unter Joshua, dort ist mein Hund zu sehen, 60 kg Rottweiler...
Baiana am 19. Februar 2009 08:37 Ein 60kg Rottweiler ist definitiv eine andere Sache. Der hat extreme Körperkraft und seine Hemmschwelle einer Katze hinterherzulaufen ist vielleicht eine andere, als bei einem 20kg Briardmischling, der null Jagdtrieb hat.
Mit einem Rotti würde ich auch nicht Rad fahren (glaube ich).
Auf der Straße finde ich das nicht gut da nimmt man den Radweg für.
Ich dacht Hunde an der Leine am Fahrrad sind generell verboten.Es gibt doch extra diese Vorrichtungen fürs Fahrrad.
Danke Baiana! Schade, dass ich nur einen Daumen geben kann.
Weil sich viele nicht um eine vernünftige Erziehung kümmern, oder bei "Hund" das Bild von willenlosen Instinktwesen vor sich haben, die sabbernd hinter allem herhetzen, was sich bewegt. Meine Güte - mir sind schon so viele Kinder vor's Rad gelaufen. Deutlich mehr, als mir einer meiner Radläuferhunde aus dem Befehl heraus ausgebüchst ist. Müssen Kinder deshalb an der Straße ins Geschirr? Nein. Sie dürfen weiter fröhlich auf die Straße hüpfen. ;-)
Hallo Baiana, tolle Antwort, ich steuere auch noch ein DH dazu, LG Muli