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Hund (9 Jahre)soll nach 2 Jahren in der Whg abgeschafft werden.

gefragt von Bibby020Bibby020 am 11.07.2009 um 13:59 Uhr

Hallo

Folgende Situation.

Mieter A ist vor 2 jahren in eine DG Whg. gezogen mit einem Schäferhund.Vereinbarung wurde "leider" nur mündlich gegeben.

Die Whg wurde über einen Immobilienmakler vermietet der diese erlaubnis aussprach.

Keine Probleme bis jettz nach 2 Jahren. Mieter A reinigt das treppenhaus und kümmert sich ein wenig um die Instandhaltung des Hauses. Unter ihm sind vor einem jahr neu zugezogen Familie A.S mit ihren Kindern.Sie machen viel lärm,schreien bis nachts um 1 uhr knallen Türen mehrfach hintereinander. Viel dreck und Müll im hausflur.(kekse von den Kindern,papier,aufgeknackte sonnenblumenkerne etc.) es wird nichts von selbst aufgehoben.nein sie sind der meinung kann Mieter A ja machen.

Ganz unten auch neu zu gezogen.Die alten Mieter dort hatten selber 2 Hunde.

Nun der Hund bellt ab und an mal wenn es an der Tür klingelt oder klopft. Und bellt evtl. mal wenn Meter A die Whg. verlässt.Aber nur 1-2 mal. Es gab auch NIE beschwerden. Der Hund bekommt genügend auslauf,mit leine und mit maulkorb.Und verschmutzt das treppenhaus auch nicht.

Nun hat sich wohl jemand beschwert über den Hund das er ab und an mal bellt.

Der Eigentümer rief nun Mieter A an und verlangte das der Hund innerhalb von 10 Tagen aus dem Haus verschwindet.

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kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 11. Juli 2009 14:03
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muß er nicht. Wenn er eine Dauerkläffer wäre, müßte er abgeschafft werden, ist er aber nicht!


anonym
beantwortet von quirlpepe am 22. November 2009 11:59
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Leider gibt es immer wieder solche Fälle. Selbst schon erlebt. Habe mir umgehend eine neue Wohnung gesucht. In der Zeitung Annoncen aufgegeben und den Hund mit angegeben. Allerdings hat es ein viertel Jahr gedauert, bis ich eine Wohnung fand. Auch beim Tierarzt einen Aushang hingehangen und bei Bekannten und Verwanden sowie Freunden nachgefragt, das die mal rumhorchen. Las auf keinen Fall deinen Hund deswegen einschläfern. Im Notfall gib ihn vorübergehend bei Freunden ab. Viel Glück.


jessi2009
beantwortet von jessi2009 am 11. Juli 2009 15:01
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ja da würde ich es auch auf einen rechtstreit ankommen lassen. Den Hund bitte auf keinen fall weggeben, am besten versuchen schnellst möglich eine neue wohnung zu finden. 10 Tage das ist keine frist.. an einen anwalt für mietrecht wenden, aber bloss nicht das arme Tier weggeben oder einschläfern lassen :-(((

Kommentar von Simple_avatar2smallBibby020 am 11. Juli 2009 15:12

schriftlich hat Mieter A bis jetzt nichts vom eigentümer bekommen.Die Frau vom Mieter A hatte per email den eigentümer angeschriebe und die sachlage geschildert.das mit der Familie A.S und das der Hund schon so alt ist und das es die einzige Lösung wäre den Hund einzuschläfern.Da meinte der eigentümer nur.Der sei agressive und nicht haltbar.er wusste nichts von und das Tier muss raus. rechtstreit neue Wohnung alles nicht einfach Mieter A ist nicht mehr der jüngste und gesündeste.Traurig sowas :(

Kommentar von F4548d2188bdc62881df22b7c0b4fba9smalljessi2009 am 11. Juli 2009 15:25

also wenn ich der mieter wäre dann würde ich jetzt erst mal nix machen, ich würde es drauf ankommen lassen, im schlimmsten fall kann er dem mieter kündigen.. und den hund würde ich auch behalten, den kann man nach neun jahren auch nicht weggeben, das würde jedem hund das herz brechen. und falls er dann irgendwann eine kündigung schreibt dann ab zum anwalt


hajottka
beantwortet von hajottka am 11. Juli 2009 14:06
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Auf Rechtsstreit ankommen lassen, eine andere Möglichkeit besteht da leider nicht! Viel Glück!


Inschy
beantwortet von Inschy am 11. Juli 2009 14:06
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Da es keine Schrieftliche vereinbahrung gibt könnte es Problematisch werden.Ich würde aber alles daran setzen,den Hund zu behalten.Und ausserdem 10 Tage ist ein witz,das geht ja wohl kaum.In dieser zeitspanne kann mann kein vernünftigen Platz für ein Tier finden.Der Hund darf laut Gesetz 30 Minuten am Tag bellen

Kommentar von Simple_avatar2smallBibby020 am 11. Juli 2009 14:13

ob 10 Tage oder 4 wochen.einen Platz für dieses tier zu finden wird nicht möglich sein.Dieser Hund ist sein leben lang auf diesen menschen fixiert und wird niemanden anderes an sich ran lassen.deshalb wäre die einzige lösung das einschläfern des Tieres. Nur nach 2 jahren meinte der eigetümer das er bis vor kurzen net mal wusste das dort ein hund lebt.Nur nach der beschwerde.

Kommentar von Tierfan am 11. Juli 2009 14:40

Umziehen ist auch ne Alternative nicht nur einschläfern.


Bibby020
beantwortet von Bibby020 am 11. Juli 2009 14:04
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hier gehts weiter ( passte oben net alles rein)

Da es auch keine erlaubnis von ihm gab. Die hatte Mieter A auch vom Makler müdlich bekommen.

Nun kam der eigentümer den einen Tag vorbei.Als Meter A gerade den Müll weg brachte.Er hatte den Hund an den zaun gebunden.

Der Hund sprang auf und bellte den eigentümer böse an.

Dazu muss man sagen das der Hund früher auf ein grundstück aufpassen musste.Somit hat er nur das Grundstück bewacht.

Der Eigentümer meinte der Hund sei völlig agressive und nicht in einer 2 zimmer whg zu halten. er soll den Hund sofort abgeben.

Der Hund ist 9 Jahre alt und ma kann diesen Hund nicht mehr wo anders unterbringen.Die einzige Möglichkeit wäre diesen Hund einzuschläfern.

Kann der eigentümer dies verlangen? hilfreich wären auch paragrafen,ich find nur keine !


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