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Hotelgutschein gewonnen - Als Geldgewinn einfordern?

gefragt von chillertom am 26.09.2009 um 21:13 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe blöderweise bei "Millionenexpress" mitgemacht (Lotto- und Sachpreisgewinnspielservice). Warum? Weil es geheißen hat, dass wenn ich innerhalb einer Spielperiode (3 Monate) nicht mindestens das doppelte von meinem Spieleinsatz als Geld- oder Sachpreis gewonnen habe, meinen Spieleinsatz zurückbekomme. Jetzt habe ich einen Hotelgutschein im Wert von 500,- Euro gewonnen (in den "Igelstadt-Hotels"). Interessant ist, dass ich so einen Gutschein schon einmal als Begrüßungsgeschenk bei einer anderen "Firma" erhalten habe... Daher stinkt die Sache für mich gewaltig. Zumal der Gutschein 1 Jahr gültig ist, und ich den Termin im Endeffekt vom Hotel vorgeschrieben bekomme. Ist im Prinzip so ein Standard-5-Übernachtungs-Gutschein.

Kann ich diesen Gutschein als Geldgewinn einfordern. Ich kann in den AGBs und vor allem auf dem Gutschein keinen Satz wie "ein Auszahlung in bar ist nicht möglich" entdecken.

Ich würde jetzt halt gern sofort bei "Millionenexpress" kündigen und evtl. meinen Spieleinsatz zurückfordern, da das doch nach arger Täuschung aussieht. Hat jemand einen Tipp wie ich das machen kann/soll und ob das überhaupt rechtlich durchsetzbar ist?

Vielen Dank schon mal.

Gruß, Thomas


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anonym
beantwortet von Sally2809 am 26. September 2009 21:15
1x
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Du kannst keinen Geldwert einfordern. Entweder nimmst Du den Gutschein oder nicht. Eine Gewinngarantie auf den Wunschpreis gibts nicht. Mach den Sch... halt nicht mit.


anonym
beantwortet von Krausei am 26. September 2009 21:14
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ich würd darauf verzichten..


alls23
beantwortet von alls23 am 26. September 2009 21:14
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du kannst die sicher sein dass wenn du nicht anstatt der reise das geld bekommts dass sie dir eine reise anbieten wo du am ende sehr viel kosten auf dich zukommen werde, das sind alles abzock firmen


AlexGay
beantwortet von AlexGay am 26. September 2009 21:14
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Ich bin mir ziemlich sicher, daß eine Barauszahlung nicht möglich ist.

Imho wird da auch nix verschenkt sondern dann über die Nebenkosten in dem Hotel wieder genug verdient. Irgendwie erstaunlich daß immer noch so viele Menschen glauben Firmen würden massenhaft Sachen und Geld verschenken ....


anonym
beantwortet von Reanne am 26. September 2009 21:15
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Es ist üblich, das bei allen Sachpreis-Gewinnen die Ablösung in bar nicht möglich ist.


Kaczerowski
beantwortet von Kaczerowski am 26. September 2009 21:16
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lass die finger davon bzw. sieh zu, dass du das kündigst. gucke hier mal auf gf unter "millionenclub". da sind so viele abgezockt worden .. u.a. auch ich.

Kommentar von D4c0c82c0521148a448c84b5e48bd18bsmallKaczerowski am 26. September 2009 21:29

so heisst die seite richtig:

wer hat schonmal anruf vom millionenclub bekommen


Oubyi
beantwortet von Oubyi am 26. September 2009 21:17
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Ich denke da hast Du keine Chance. Es heißt doch:
"...nicht mindestens das doppelte von meinem Spieleinsatz als Geld- oder Sachpreis..."
Und der Hotelgutschein ist halt ein Sachpreis, auch wenn er mit einem Geldbetrag beziffert ist.


katti1980
beantwortet von katti1980 am 26. September 2009 21:19
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meist steht es sogar im kleingedrucktem das sachgewinne nicht ausbezahlt werden. schau einfach nochmal nach.


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