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Hosenproblem bei Ebay Teil 3

gefragt von liomessi am 13.08.2009 um 10:03 Uhr

Hallo, es geht immer noch darum, dass er die Hose, die er gekauft hat, nicht bezahlen will, weil angeblich sein 5 jähriger Sohn gekauft hat.

Folgende Nachricht habe ich eben erhalten:

Hallo kaga0_0,

Hallo, so war es zwar nicht, aber ich denke, jeder kann mal einen Fehler machen, und da ich gestern Geburtstag hatte und der Laptop auf dem Tisch stand, war es nun mal so.

Schade, eigentlich gibt es immer eine Einigung, ich gestehe ja einen Fehler ein, wieso kann man da nicht mal sagen, ok blöd gelaufen, aber ich stelle den Artikel nochmal ein.

Gruß Uli

P.S. ich habe fast 500 positive Bewertungen, ich denke, die bekommt man nicht, wenn viele Fehler gemacht werden

Aber das ist doch nicht mein Problem oder? Er muss zahlen , nicht wahr?

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Ebay x 5.764

SecondAttempt
beantwortet von SecondAttempt am 13. August 2009 10:06
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Kleinlichkeit war noch nie ein guter Ratgeber! Ihr könnt die Transaktion in beiderseitgem Einvernehmen rückgängig machen, du stellst den Artikel nochmals ein und ihr geht beide friedlich eurer Wege.

Kommentar von Simple_avatar2smallJule1973 am 13. August 2009 10:11

sehe ich genauso. Hab ich auch schon gemacht und auch schon bei "Teil 2" geschrieben.

Frag doch den, der das zweithöchste Gebot abgegeben hat, ob er die Hose noch möchte, ansonsten stellst du sie wieder ein. Kulanz sollte auch mal möglich sein, oder?


Kristina23
beantwortet von Kristina23 am 13. August 2009 10:14
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Also man kann aus einer Mücke auch einen Elefanten machen. Einfach dem unterlegen Bieter anbieten oder nochmal reinstellen. Das Verkaufsangebot mit Beschreibung hat ebay doch gespeichert und solange es nicht um eine Hose ging die 500€ gekostet hat ist das ja nun wirklich kein Drama. Außerdem.....Kunden merken sich sowas....wenn mir der Verkäufer in einem Geschäft entgegenkommt merk ich mir das auch und geh bestimmt nochmal hin.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 13. August 2009 10:08
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Meine Güte, dann biet die Buxen doch dem Zweitbietenden an und gut ist oder stell sie nochmal rein. Wieso beharrst Du so auf Deiner Meinung, das stresst ganz schön.

Kommentar von hoffnungsglueck am 13. August 2009 18:59

DAs war doch ein Sofortkauf.


moon73
beantwortet von moon73 am 13. August 2009 10:08
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Ja du kannst auf dein Recht bestehen, denn Gebot ist Gebot und bindend,

aber wie wäre es trotzdem mit Kulanz deinerseits? Ist es so dramatisch die Hose wieder einzutellen, bzw. dem unterlegenen Bieter anzubieten?

Wenn du schon so lange bei Ebay bist, solltest du auch ein Händchen für Kulanz haben und ein Händchen dafür, ob man aus einer Mücke einen Elefanten machen muß.

Ich habe auch bestimmt schon 2x einen Artikel erneut eingestellt, weil der Käufer "sich geirrt" hat. Hat mir nicht geschadet , bekam eine positive Bewertung aus "Dankbarkeit" und alles war wieder gut.

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 13. August 2009 10:13

bei 500 bewertungen ist das eher kritisch. da gibt es schon gerichtsurteile, dass dem händler gewerbliches handeln unterstellte und damit eine rücknahmeverpflichtung.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 13. August 2009 10:16

Kann aber auch sein der Ebayer seine 500 Punkte im laufe mehrerer Jahre erreicht hat.

Kommentar von penthesileia am 13. August 2009 10:31

Das sind die Bewertungen des unwilligen Käufers. kaga0_0 hat nur 39.


Pappelgrund
beantwortet von Pappelgrund am 13. August 2009 10:07
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Lass die Hose doch Hose sein, trete vom Vertrag zurück und ruhe dich doch lieber mit einem guten Gewissen auf deinen positiven Punkten aus. Es ist alles ärgerlich, aber doch noch zu retten.


moluwo
beantwortet von moluwo am 13. August 2009 10:05
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Wenn Du nicht willst, dass das eine unendliche Geschichte wird, geh drauf ein!


uwe8888
beantwortet von uwe8888 am 13. August 2009 10:20
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Ja du hast Recht, weil du im Recht bist. Aber was hindert dich daran, den Artikel nochmal einzustellen! Bin selber E-Bayer und hatte diesen Fall letzte Woche, Konflikt schließen, nochmal einstellen, fertig. Sorry, aber alles andere wäre klienkarierter Kindergartenkram


kaempferdersonne
beantwortet von kaempferdersonne am 16. August 2009 17:09
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bezahlen muss er rein rechtlich, aber was kotet denndie hose und willst du wirklih einen rechtanwalt beauftragen und ein gericht bemühen, das lohnt sich och finanziell gar nicht, schliessse die sache und stell die hose wiede rein, du bekommst die gebühren erstattet und ferig.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 14. August 2009 06:59
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Müssen tät er schon, aber das Recht auf die Bezahlung nützt in diesem Fall wenig...


anonym
beantwortet von hoffnungsglueck am 13. August 2009 19:05
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Ich finde, Du regst Dich viel zu sehr auf. Du hast aus dieser Mücke ja mittlerweile eine Elefantenherde gemacht und wegen so einem, pardon, Pipifax hier bei gutefrage.net ständig ein Frage einzustellen, ist doch albern. Es heißt GUTEfrage.net Was ist denn an diesem Theater gut. Sorry, aber wenn ich hier nochmal ne Frage zu dieser d....chen Hose, sehe, wird sie beanstandet. Biete die Hose noch mal an und Schluss. Ist doch egal, wenn Du im recht bist, aber die ganze Aufregung hast.


anonym
beantwortet von justiziasgolem am 13. August 2009 12:41
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Einfach ein ganz praktischer Hinweis: Der Käufer stellt sich offenbar quer. Du kannst nun zu 150% im Recht sein, das nützt dir nichts. Dir bleibt nichts anderes übrig, als gerichtlich gegen den Käufer vorzugehen - mit ungewissem Ausgang. Wenn du diesen Weg NICHT gehen willst, dann lautet mein Rat: VERGISS es. Wenn du diesen Weg, auch unter Betrücksichtigung des Prozessrisikos, gehen willst, dann mache einen Termin mit einem Rechtsanwalt. Alles andere hat keinen Sinn, und sich wegen einer Hose derart aufzureiben bringt rein garnichts.


anonym
beantwortet von saaandraaahhx3 am 13. August 2009 10:24
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wie teuer wäre das denn für ihn? also ich würde auch sagen einigt euch :)


anonym
beantwortet von penthesileia am 13. August 2009 10:17
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Da wäre ich ganz vorsichtig. Gerichte haben in solchen Fällen schon mehrfach zugunsten des unwilligen Käufers entschieden, weil der Verkäufer der Gegenpartei nicht nachweisen kann, dass sie persönlich am Rechner gesessen hat. Außerdem - ist die Hose aus gewirktem Gold oder warum ist dir das so viel Aufregung und ggf. Aufwand wert?


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 13. August 2009 10:11
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ich würde auch darauf eingehen. wenn der kauf offiziell zurückgenommen wird, bekommst du auch die ebaygebühren wieder gutgeschrieben und kannst die hose erneut reinstellen. mit 500 bewertungen vor gericht zu gehen ist auch riskant, weil die richter dich dann als gewerblichen händler einstufen könnten und dann bist du eh zur rücknahme verpflichtet.


anonym
beantwortet von arokh12 am 13. August 2009 10:10
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er muss sie kaufen so steht es in der agb


misaki
beantwortet von misaki am 13. August 2009 10:09
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Also,

laut Ebay Recht,kann ein Ebayer?! vom Kauf zurück treten,das muss aber ER tun, ansonsten ist ein KAUF bindent!!!


anonym
beantwortet von stratos am 13. August 2009 10:08
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was sollte denn die Hose kosten? ich denke nicht das ein Vermögen für dich raus gesprungen wär, von daher würde ich sagen das du auf das Geld verzichten solltest. Es findet sich bestimmt ein anderer Käufer.

Gruß


Bause2404
beantwortet von Bause2404 am 13. August 2009 10:07
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5000 positive Bewertungen! Scheinst Profi zu sein. Umso unprofessioneller ist es diese Hose nicht nochmal bei E einzustellen. Hast doch wohl genug Erfahrung.

Kommentar von 59fa89a9660bcc3e85e001e71b30f611smallKnabberstange am 13. August 2009 10:18

:-P

Kommentar von hoffnungsglueck am 13. August 2009 19:00

Nein, der Käufer hat 500 Bewertungen. Unsere Verkäuferin hier noch keine 40.

Kommentar von 4eda6e2283f4cb082856c5bb326fb161smallBause2404 am 18. August 2009 18:54

Ist ja gut, 500 positive Bewertungen sind aber doch Erfahrung genug. Oder?


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