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Ich habe in den 80er-Jahren unter Zuhilfenahme von Mitteln der Wohnungsbaukreditanstalt WBK in meiner Mietwohnung selbst Umbauten vorgenommen, zum Beispiel Wände und Fußboden gedämmt, Wände versetzt und Decken abgehängt. Jetzt möchte ich nicht zurückbauen, sondern einen Nachmieter suchen und dem die ebenfalls eingebaute Küche verkaufen. Muss ich den ursprünglichen Zustand wiederherstellen? Wer trägt die Gefahr wegen der vermutlich verwendeten Schadstoffe, da seinerzeit das Dämmmaterial oft asbestbelastet war? Was ist beim Verkauf der Küche zu beachten?
















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Richtig,Jaguar.DH
danke liebe hexe :-)