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Horrender Preis für Übernahme EBK Voraussetzung für Mietvertrag- wie wehrt man sich?

gefragt von wolfshund am 08.09.2007 um 0:37 Uhr

Schaue mir zur Zeit Wohnungen an und eine gefällt mir supergut. Die Besichtigung fand beim jetzigen Mieter statt und er will einen unsinnigen Betrag für eine alte, vergammelte Einbauküche. Wie kann man sich wehren?


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jaguar4
beantwortet von jaguar4 am 8. September 2007 00:44
7x
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ein vormieter darf seine küche nicht drinlassen, wenn der nachmieter das nicht möchte, weil zb eigene küche. normalerweise sehen die vermieter das geanuso. es sei denn, der vermieter hat die küche übernommen und vermietet sie mit, ansonsten hat der vormieter ncihts zu melden. vielleicht versucht der vormieter auf eigene faust einen nachmieter zu finden, um vorteile zu erhoffen (übernahme der küche, kündigungsfrist nicht einhalten müssen), wende dich doch direkt an den vermieter und verhandel mit ihm.

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 8. September 2007 00:51

Richtig,Jaguar.DH

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 8. September 2007 00:53

danke liebe hexe :-)


bitmap
beantwortet von bitmap am 8. September 2007 01:29
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Hallo? Du machst doch den Mietvertrag nicht mit dem Mieter, sondern mit dem Vermieter. Mit was sollte dich der Mieter denn zwingen können, die Küche zu übernehmen?


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 8. September 2007 00:40
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Sprich mit dem Vermieter, letztlich entscheidet er, ob die Küche drinbleiben muss!


wj2000
beantwortet von wj2000 am 8. September 2007 00:40
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Der Mieter kann doch an den Nachmieter keine Forderungen stellen, nur der Vermieter. Wenn du dich mit dem Vermieter einig bist muss der jetzige Mieter die Küche hinauswerfen.

Kommentar von Roettger am 8. September 2007 00:44

Es kann die Nachmieterregelung sein. D. h., er will eher aus seinem Vertrag heraus und muss einen gleichwertigen Mieter bringen. Dann hat er (vorläufig) das Sagen.

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 8. September 2007 00:46

nö hat er nicht, er kann nur einen nachmieter stellen, den der vermieter evtl nicht ablehen kann oder darfe, aber deshalb kann der vormieter nicht bestimmen oder entscheiden, das der nachmieter die küche übenehmen muß.

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 8. September 2007 00:46

nö hat er nicht, er kann nur einen nachmieter stellen, den der vermieter evtl nicht ablehen kann oder darfe, aber deshalb kann der vormieter nicht bestimmen oder entscheiden, das der nachmieter die küche übenehmen muß.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 8. September 2007 00:52

Bisher konnte ich mich immer durchsetzen, dass das was ich nicht mit übernehmen wollte aus der Wohnung entfernt wurde.

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 8. September 2007 00:53

auweia, wie oft war das denn schon?

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 8. September 2007 01:03

durch meine Tätigkeit musste ich schon fünfmal bedingt umziehen!

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 8. September 2007 01:23

Was bitte ist bedingt umziehen?

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 8. September 2007 02:01

Ständiger Wechsel der Arbeitstelle.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 8. September 2007 09:37
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Wieso wehren, den Vertrag schließt du doch mit dem Vermieter und nicht mit dem Nochmieter ab. Wenn der Vermieter aber der gleichen Meinung ist, dass die Küche zu dem Preis übernommen werden muss, dann vergiss die Wohnung schnellstens.



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