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Homepagegestaltung und Betreuung - Gewerbe anmelden?

gefragt von lalablalab am 31.12.2007 um 0:23 Uhr

Hej ihr,

ich würde gerne neben meinem Studium für einen guten Preis Homepages gestalten und betreuen. Wisst ihr, was ich da anemlden/beantragen muss und woran das festgemacht wird? Stunden, Einkommen, Art der Arbeit? Leider finde ich nicht die richtigen Auskünfte im Netz. Auf euch ist bestimmt Verlass ;-)


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Reply


ruthchen
beantwortet von ruthchen am 31. Dezember 2007 00:33
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Du brauchst eine Steuernummer (und einen Steuerberater) :-)
bis 24.500,- Euro kannst Du gewerbesteuerfrei Einkünfte aus freiberuflicher künstlerischer Tätigkeit erwirtschaften.
Einkommenssteuermäßig kenn ich mich nicht aus.
Möglicherweise interessiert es auch die studentische Krankenversicherung, wie viel Du verdienst? Das könnte mit Zuverdienst teurer werden.
Am besten gehst Du zum Finanzamt und fragst mal nach, entgegen ihrem Ruf sind die sehr hilfsbereit.

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 31. Dezember 2007 00:42

Hahahaha!Ein Gewerbetreibender aus Hessen!

Kommentar von 67fa058c69c259c4c4dcce4859d0fbd4smalllalab am 31. Dezember 2007 00:42

mainz liegt in rheinland-pfalz... aber macht nix... hauptstadt!

Kommentar von E20ef19dd6a93c86a4172eed9df022b7smallruthchen am 31. Dezember 2007 00:47

hallo strick, muß ich Deinen Kommentar verstehen?? :-)


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 31. Dezember 2007 01:14
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Nein, dafür brauchst Du keinen Gewerbeschein, aber eine Steuernummer vom Finanzamt.


anonym
beantwortet von dreamer83 am 31. Dezember 2007 02:28
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Es handelt sich bei dir um eine freiberufliche Tätigkeit § 18 EStG. Eine Gewerbeanmeldung benötigst du nicht. Du musst nur eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.

Da du lt § 2 UstG Unternehmer bist, wirst du die Aufforderung vom Finanzamt bekommen monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. (vorerst für ein Jahr)

Keine Panik einen Steuerberater brauchst du eigentlich nicht-da jeder seine Buchhaltung selber machen darf.

In deinem Fall reicht es deinen Einnahmen und Ausgaben nach §4 Abs. 3 EStG aufzustellen und somit dein Gewinn zu ermitteln.


anonym
beantwortet von Rizzo am 31. Dezember 2007 00:32
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Ganz normalen Gewerbeschein, denke ich. Alles andere musst du dann im Rahmen der Steuererklärung regeln.




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