gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Home Office in Deutschland mit einem Arbeitsvertrag im Ausland

gefragt von sanna007 am 30.09.2008 um 20:25 Uhr

Hallo ich brauche dringend Hilfe! Mein Freund ist bei einer Firma, mit Hauptsitz USA, angestellt. Diese Firma will Ende des Jahres Ihre Niederlassung von Deutschland nach UK verlegen und Ihre Mitarbeiter sozusagen "mitnehmen" - in Form von Home Office. Das heißt, sie bekommen einen Arbeitsvertrag aus dem Ausland, arbeiten aber in Deutschland von zu Hause aus. Was ist dabei zu beachten? Die Mitarbeiter sollen, laut Aussage, nicht in die Selbstständigkeit gehen. Wie läuft es dann mit den Steuern und der Krankenversicherung? Was muß der Arbeitgeber tun? An welche Stellen kann man sich da wenden? Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank im Voraus.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Finanzen x 23.687 Versicherung x 5.650 Steuerpflicht x 18

katharina84
beantwortet von katharina84 am 30. September 2008 20:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich kann folgendes zur Krankenvers. sagen: da die Fa. in UK ist, tippe ich darauf, dass dein Freund dort sozialversicherungspflichtig sein wird. Der Arbeitgeber muss auf jeden Fall abklären, ob die Arbeitnehmer dort pflichtversichert werden. Wenn dies der Fall ist, dann ist dein Feund wie ein Grenzgänger (z.B. arbeiten in der Schweiz, wohnen in D)zu betrachten, dann kann engl. Krankenkasse/Behörde einen E 106 ausstellen, damit trägt er sich bei einer dt. KK ein und wird quasi "betreut". Das nennt sich Leistungsaushilfe. Dt. KK verrechnet dann mit der englischen.

Wenn er aber unbedingt in D versichert bleiben möchte, kann sein Arbeitgeber eine Sondervereinbarung mit der DVKA (deutsche Verbindungsstelle Ausland) treffen, dass die dt. Rechtsvorschriten weiterhin gelten. Was da genau für Voraussetzungen vorliegen müssen, kann ich leider nicht sagen. Und bei Steuern und anderen SV-Zweigen muss ich leider passen...

Kommentar von sanna007 am 30. September 2008 20:58

Hey, vielen Dank für die Antwort. Das bringt uns schon ein Stückchen weiter. Vielen lieben Dank und herzliche Grüße.

Kommentar von Simple_avatar4smallkatharina84 am 30. September 2008 21:01

gern geschehen! :-)


anonym
beantwortet von lolakatze1 am 17. Dezember 2009 10:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Guten Morgen, dein Fall ist für mich sehr interessant. Habe jetzt ein ähnliches Problem und mich würde vor allem die Steuerproblematik interessieren. Könnt Ihr mir eure Erfahrung weitergeben?

Danke und liebe Grüße,



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.