Hallo,
Ich möchte mir gerne aus kostengründen einen Holzofen in meine Mietwohnung einbauen lassen. Alle Vorraussetzungen sind gegeben das er innerhalb 12 Std eingebaut werden könnte. Kann ich als Mieter darum bitten das der Vermieter mich aus dem "Heizsystem", der Zentralheizung, raus nimmt und ich keine Nebenkosten mehr zahlen muss. Da ich meine Heizung dadurch selber bezahle, sollte dieses eigentlich möglich sein. Bis jetzt konnte keiner weiterhelfen, da sich nicht viele mit dem Mietrecht bzw. den Pflichten des Vermieters auskennt. Danke im vorraus.

Ich glaube nicht, dass es so viel kostengünstiger für Dich wird. Die Grundkosten der Heizung trägst Du weiterhin, wenn Heißwasser über die Heizungsanlage aufbereitet wird zahlst Du auch da, dann wirst Du wohl den Großteil der Schornsteinreinigung bezahlen dürfen, wenn Du mehr oder weniger der alleinige Nutzer bist, dann kommt der Umbau (Loch in die Kaminwand, feuerfester Boden unter den Holzofen, Wand muss wohl dafür ausgerichtet sein/werden), und beim Auszug musst Du alles wieder rückbauen. Die meisten Vermieter werden diesem Wunsch nicht nachgeben, da dies große Veränderungen an der Wohnung sind. Vielleicht wäre ein Umzug in eine andere Wohnung mit Holzofenheizung und geringeren Nebenkosten auf Dauer die bessere Variante.

Du bist an die Zentralheizung eures Hauses angeschlossen? Vermute mal, dass das technisch schwierig sein könnte; vielleicht aber machbar. Aber es wird Kosten verursachen und dein Vermieter wird die nicht tragen wollen. Wenn du ausziehst, müsste der alte Zustand wieder hergestellt werden, was wieder Kosten verursacht. Rechtlich hast du sicher keine Chance, das durchzusetzen, denn die Heizung gehört zur Mietsache dazu. Außerdem willst du ja sicher auch weiterhin Warmwasser beziehen.
Ist der Schornstein genehmigt worden? :-O Nicht schlecht :-) Es ist davon auszugehen, dass Du natürlich keinen Kosten mehr für den Verbrauch, also da Heizen Deiner Wohnung, zahlen musst. Grundkosten für die Heizung fallen aber dennoch an, da der Vermieter die Heizung ja so dimensioniert hat, dass sie für alle Wohnungen reicht. Nutzt Du sie nicht, müssten die Kosten auf die anderen Mieter umgelegt werden, was die sicher nicht gut finden würden. Außerdem entstehen ja auch weiterhin für Dich Heizkosten in Gemeinschaftsräumen/Treppenhaus u.ä.

Natürlich kann man den Vermieter darum bitten. Dieser Bitte wird aber in der Regel nicht entsprochen. Es wurde eine Wohnung mit einer vorgegebenen Heizungsart angemietet. Es besteht kein Anspruch auf Änderung dieser. Als Vermieter würde ich auch keinerlei Eigendynamik in solchen Belangen der Mieter dulden. Wenn Sie derartiges wünschen, ist dies offensichtlich nicht die richtige Wohnung. MfG