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HolzBriefkasten,ca.45 J. alt in GesamtAnlage defekt

gefragt von GlueckAuf am 23.05.2008 um 18:59 Uhr

Hallo, mein BriefkastenSchloss in einer 6-Anlage ist defekt. Verm. hat eine Rep. im Mietvertrag eingesetzt; wer achtet bei unterzeichnen schon auf derartiges; die Frage: ist das wohl Rechtens?

soll/muss ich nun tatsächlich die alte Holzkiste auf eigene Rechnung, reparieren ?

das Schloss ist ein Mod. das man aus den UraltSchränken kennt ! mit einem 2-Zackenbart als Schlüssel; mit einfachem Ditrich zu öffnen

die anderen Holzbriefkasten Schlösser sind inzwischen z.T.schon Jahre defekt;

was ist wenn ich die -Gesamtanlage- beschädige ?

wie ist hier wohl die rechtl. Situation?

Ich bin der Meinung dieser § im Mietvertrag ist sittenwidrig


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Mietrecht (909)
fett (310)
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schildi
beantwortet von schildi am 23. Mai 2008 19:02
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Vertrag ist Vertrag immer das Kleingedruckte lesen




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