Hallo, mein BriefkastenSchloss in einer 6-Anlage ist defekt. Verm. hat eine Rep. im Mietvertrag eingesetzt; wer achtet bei unterzeichnen schon auf derartiges; die Frage: ist das wohl Rechtens?
soll/muss ich nun tatsächlich die alte Holzkiste auf eigene Rechnung, reparieren ?
das Schloss ist ein Mod. das man aus den UraltSchränken kennt ! mit einem 2-Zackenbart als Schlüssel; mit einfachem Ditrich zu öffnen
die anderen Holzbriefkasten Schlösser sind inzwischen z.T.schon Jahre defekt;
was ist wenn ich die -Gesamtanlage- beschädige ?
wie ist hier wohl die rechtl. Situation?
Ich bin der Meinung dieser § im Mietvertrag ist sittenwidrig