Ich schreibe gerade ein Referat über den Holocaust aber eine Sache verstehe ich noch nicht ganz. Soweit ich es jetzt mitbekommen habe ist es verboten den Holocaust zu leugnen. Aber ist es nur verboten die Leugnung über Medien zu verbreiten oder auch wenn man sich in einer privaten Runde darüber unterhält? Laut Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes hat jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung. Ich hoffe ihr könnt mir da helfen!
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Bullit230Bullit230
Es ging mir nicht darum mich privat abzusichern ;)
Aber ich möchte gerne in mein referat auch die aktuelle rechtliche Lage einfügen.
Als beispiel: Zwei Leute unterhalten sich in der Bahn über das thema und leugnen den Holocaust.
Es ist zwar öffentlich aber es wird ja nicht verbreitet und da beginnt meine Frage. Was ist da erlaubt und was nicht!
Ich hoffe ich habe meine Frage besser erklärt ;)
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pumi001pumi001
interessante frage. ich wusste nicht das es verboten ist etwas nicht zu sagen ?! klar hat man das recht auf freie meinungsäusserung. aber hat man auch die pflicht dazu ?? oder wie meinst du das ??
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