wie würde ein holocaust leugner in deutschland bestraft??

Je nach dem von Geldstrafe bis mehrere Jahre Knast sind möglich.

Deutschland
In Deutschland ermöglichen folgende Rechtsgrundlagen die Strafverfolgung der Holocaustleugnung als:
Beleidigung (§ 185 in Verbindung mit § 194 Abs. 1 Satz 2 StGB)
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB)
Volksverhetzung (§ 130 StGB Absatz 3)
Billigung von Straftaten (§ 140 StGB).
Auch wenn es zu keiner Anklage und Verurteilung eines Täters kommt, können deutsche Strafgerichte Medien, die den Holocaust leugnen oder dies verbreiten, aufgrund von § 130 Absatz 3 StGB bundesweit beschlagnahmen oder einziehen. Außerdem kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sie in ihre Liste aufnehmen, so dass sie Personen unter 18 Jahren nicht mehr zugänglich gemacht werden dürfen.
Am 13. April 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Leugnen des Holocausts nicht durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Absatz 1 Grundgesetz geschützt ist (Az. 1 BvR 23/94, veröffentlicht in BVerfGE 90, 241). Dabei handele es sich vielmehr um eine Tatsachenbehauptung, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist. Für sich genommen genießt eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit.
Am 7. Mai 2008 verbot Innenminister Wolfgang Schäuble die seit langem als rechtsextrem eingestuften Vereine Collegium Humanum in Vlotho und den Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) und ließ ihre Materialien bei einer bundesweiten Razzia beschlagnahmen. Es seien „Sammelbecken organisierter Holocaustleugner“, deren Tätigkeit aus „antisemitischer Propaganda und der Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ bestehe.[57] Der Staat sei in der Pflicht, dem Rechtsextremismus zu begegnen und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen. Die geistigen Brandstifter, mit denen wir es hier zu tun haben, sind der Nährboden, aus dem letztlich auch rassistisch motivierte Gewalt erwächst. [58]
Vorausgegangen war eine parlamentarische Anfrage und journalistische Recherchen, die ergaben, dass diese Vereine bisher als gemeinnützig anerkannt und daher mit Steuermitteln gefördert wurden.[59]
wikipedia
Smash am 26. Februar 2009 23:10 Ist langweilig hier so lange Texte zu kopieren. Ein Link tut es doch auch. Es sei denn Du willst Dich wichtig tun.

§ 130 StGB
Volksverhetzung
(...) Absatz 3
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Bei allen antworten fehlt ein Hinweis auf Mißachtung der Meinungsfreiheit, die in unserem Grundgesetz eine freie Meiningsäußerung als Grundmenschrecht sarstellt. Zudem nicht in allen Länder der Welt eine Leugung als Starftat gesehen ist - also in den USA, Großbritannien, Italien, Spanien, Kanada, Australien, New Zealand um einige Beispiele zu nennen.
SchwarzeBlume am 4. März 2009 11:26 DH
Heute sicher keins mehr. Vielleicht gäbe es Verachtuung, mehr nicht
sanne172 am 26. Februar 2009 23:04 ich meine, dass es auf jeden Fall eine Straftat ist.
Michabie am 26. Februar 2009 23:06 siehe Horst Mahler heute
Natürlich ist es eine Straftat. Und auch heute noch wird das bestraft - oder gerade heute.
Nudelsternchen am 26. Februar 2009 23:09 man hat nicht nur ein sondern sind sogar 4 straftatbestände mit so einer aussage begangen.
SchwarzeBlume am 27. Februar 2009 00:30 Horst Mahler muss nun ganze 6 Jahre dafür sitzen..

Wirst bestimmt als Rechtsradikaler beschimpft...
heinmueck am 26. Februar 2009 23:06 Nicht als "Rechtsradikaler beschimpft" sondern korrekt als Rechtsextremer bezeichnet.
Ich glaube Haft, bei solchen Dingen ist der Gesetzgeber streng.

Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Malkia am 26. Februar 2009 23:06 Oops, du warst schneller ;-).

Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/GesetzegegenHolocaustleugnung
Da ist doch gerade einer bestraft worden. Ich finde den Artikel aber gerade nicht in der Zeitung.
Außerdem ist wiki mal wieder ein guter Ratgeber: http://de.wikipedia.org/wiki/Holocaustleugnung

Viel interessanter und geradezu irrwitzig paradox finde ich, daß das Leugnen des Holocaust unter Strafe gestellt ist; daß aber gleichzeitig von denselben Leuten die tieferen Ursachen dieses Geschehens und seiner grausamen "Nachbargeschehen" geleugnet werden.
Obwohl die "kollektive Neurose" der zivilisierten Gesellschaft mannigfaltig in der Literatur - z.T. sehr detailliert - beschrieben wurde, habe ich trotz intensiver Nachforschungen seit 1992 keineInitiative ausmachen können, die sich damit befaßt bzw. an der Beseitigung dieser psychosozialen Störung arbeitet. Einschließlich einer Petition an den Deutschen Bundestag, an Roman Herzog, an alle politischen Parteien. Ergbebnis: null. Die "emotionale Pest", wie Wilhelm Reich sie genannt hat, grassiert munter unter uns weiter - und kaum jemand bemerkt es... Wir brauchen, glaube ich, nicht auf den "3. Weltkrieg" zu warten; er brodelt schon unter unseren Füßen - wir haben ihn nur noch nicht als das identifiziert, was er ist.
Mindest oder Höchststrafe ist irrelevant. Die Frage war: welche Strafmaß da fällig werde? Sie behauten: kurz und bündig - VERDIENT. Wenn Sie oder ich das tue, heißt ja nicht unbedingt, dass so was man "verdient". Eine Meinung ist keine Straftat. Sie müssen den § 130 genau lesen. Zwar dort steht auch nicht ob es um X-Leugung geht, aber schon nach bestimmten Punkten der Verschweigung riecht. Wenn Sie werden behaupten, dass Stalin z.B. der Millionen von Menschen glücklich gemacht oder etwas realistischer: Millionen Menschen in Namen des Sozialismus umbringen ließ - dann wird keine besondere Aufregung: Ach was, da waren nur die blöde Russen oder Ukrainer. Selbst wenn Sie weiter behaupten würden, dass auch 3,5 Sowjetbürger die bei der Stalinistischen Säuberungen umgebracht wurden, dann hören wir ganz gelassen: Ach was, das war nur ein Klassenkampf. Alle reden von Holocaustleugnung, aber in keinem der Gesetzte gibt es leiseste Hinweis darauf. So was nennt man „Gummiparagraph“. Ein Paragraph, welche physische oder gedankliche Tätigkeit unter Umständen beliebig anwenden darf. Wegen alle einzelnen Elemente des § 130 gibt es schon meist nicht im StGB, sondern im BGB, sagen wir salopp, irrelevanten Taten, die selten mit dem Freiheitsentzug bestraft werden. Unsere Verfassung spricht in Art. 5 von einer Meinungsfreiheit inkl. „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…“. Ich habe noch nie gehört, dass Prof. Robert Faurisson oder Dr. David Irving, die zu aller größten „Holocaustleugner“ gezählt wurden, auf irgendwelche Weise Volkhetzung verbal betrieben haben. Denn „Leugnen“ aus juristischer Sicht bedeutet: jemand an etwas zweifelt oder sogar nicht glaubt.