Hohe Kosten nach Zwangsversteigerung?
Hallo, wir haben im Jahr 2011 ein Haus gekauft, Kaufpreis 340.000 Euro, Finanzierung 327.000 Euro. Einzug war im Januar 2012. Die enthaltene Mietwohnung konnten wir erst im Juni 2012 vermieten, vorher waren einige Umbauten und Renovierungen, auch noch nach Beanstandungen des Mieters, nötig. Kosten dafür ca. 20.000 Euro. Die knapp 700 Euro Kaltmiete sollten nach Plan zwar bereits ab März beginnen, nach Abschluss des Mietvertrages zog der Mieter nun aber erst im Juli 2012 ein, die erste MIete wurde erst nach mehrmaligen Ermahnungen gezahlt, die folgenden ebenfalls mit Verspätung und ab dem dritten Monat kam keine Mietzahlung mehr.
Die Folge dessen war, dass wir in enorme finanzielle Schwierigkeiten gerieten, da die MIeteinnahmen in das Finanzierungskonstrukt eingeplant waren. Im Sep. 2013 kam es zur Zwangsversteigerung. Der erzielte Kaufpreis lag deutlich über der bekanntgewordenen "Schmerzgrenze" der Bank, für 254.000 Euro wurde beim ersten Versteigerungstermin verkauft. Unsere Zahlungen an die Bank beliefen sich auf ca. 17.000 Euro, unseres Wissens nach sollen auch während der Zwangsverwaltungsphase einige zumindest teilweise Mietzahlungen über den Zwangsverwalter an die Bank gelangt sein. Seit der Versteigerung haben wir des Öfteren bei der Bank angerufen, um eine Abrechnung mit der konkreten Restsschuld zu bekommen, gerechnet haben wir mit einer offenen Summe von 60.000 bis 80.000 Euro, inkl. vorsichtig gerechneter Kosten. Heute kam ein Brief von einer Inkasso Firma mit einer Summe von rund 145.000 Euro. Als ich da anrief und wissen wollte wie sich das zusammen setzt und warum mein Vertragspartner mich nicht erstmal persönlich anschreibt konnte mir natürlich keiner was sagen. Das Einzige, was wir vermuten könnten, wäre, dass sich die Forderung durch die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank derart hoch darstellt, in verschiedenen Foren ist schon von einer Unrechtmäßigkeit dieser Entschädigung zu lesen. Ansonsten kann doch aber nicht während einer Zeitspanne von 5 Monaten seit der Versteigerung ein zusätzlicher Betrag von ca. 60.000 Euro zusammenkommen.
Was können wir tun, wie können wir uns gegenüber einer derart hohen Beaufschlagung der Restsumme des Kredites wehren?
7 Antworten
Hallo, das ist kein Einzelfall. Die Bank ist nicht mehr Dein Ansprechpartner. Schließlich hat das Kreditinstitut die Forderung an einen Inkassounternehmer verkauft. Dieser wird auf Verlangen eine Aufstellung der Einzelsummen übersenden und eine Frist zur Begleichung stellen. Kannst Du nicht zahlen wird verwertbares Vermögen gepfändet. Zum Schluss bleibt nur noch die EV sowie ein Insolvenzverfahren. Das ist sehr bedauerlich aber ich erlaube mir anzumerken das bei der vorhandenen geringen Kapitaldecke keine Bank einen Kredit hätte gewähren dürfen. LG, Peter
Es könnte sein, daß die Bank eine Entschädigung für den geplatzten Kredit verlangt, für die entgangenen Zinsen. Sowas ist umso höher, je länger die Laufzeit war. Aber genaueres kann da natürlich nur ein Fachanwalt zu sagen. Ich würde auch mal persönlich zur Bank gehen, oft lassen die mit sich reden (vor allem wenn es deine Existenz bedroht, denn du kannst ja auch insolvent gehen) und ich würde die der Berechnung zugrundeliegenden Unterlagen verlangen. Eure Geschichte ist ja furchtbar. Leider ist das Mietrecht in Deutschland kein Recht (wie überhaupt so einiges nicht), sondern eine Katastrophe und eine schleichende Enteignung. In den Fernsehshows wird das natürlich kaum thematisiert, weil es mehr Mieter als Vermieter gibt. Da wird dann immer nur gehetzt, ich sag nur Schimmel (welcher meistens Verschulden des Mieters ist). Beim Vermieten mußt du extrem konservativ kalkulieren, so daß du mehrere Monate Mietausfall bewältigen kannst und du mußt bereit sein, im Ernstfall auch handfest zu werden, sonst überlebst du nicht. Auf das Gesetz brauchst du nicht zu hoffen (du bist immer der Böse, auch vor Gericht). Aber das ist für euch ja jetzt zu spät. So geht es leider vielen.
...Sie sollten zunächst einmal S O F O R T gegen die Forderung des Inkassounternehmens Widerspruch einlegen. Gebühren von Inkassountermnehmen machen sich fest an der Schuldsumme. Hinzu kommt, das der Gläubiger SELBST zunächst versuchen M U S S die Forderung geltend zu machen, bevor er ein Inkassounternehmen beauftragt. Der Gang zu einem Anwalt sollte wohl erforderlich werden.
Vorfälligkeitsentschädigung wird N I C H T fällig bei einer Versteigerung!!! Wird immer wieder versucht, diese zu erlangen, ist allerdings nicht Zahlungspflichtig. Auch hierzu wäre ein Anwalt wohl nützlich. Bitte berücksichtigen, das man Prozeßkostenhilfe beantragen kann!!! Das sollten Sie "schnellstmöglichst" tun!!! Bei der Anwaltswahl bitte folgendes berücksichtigen!!! Anwälte arbeiten in vielfältiger Form mit Banken zusammen. Es ist demnach "ratsam" einen Anwalt zu nehmen, der zumindest NICHT im zuständigen Amtsgercihtsbezirk wohnt bzw. tätig ist!!! Anwälte die evtl. zru gleichen bank eine Geschäftsbeziehung haben, werden N I CH T so agressiv vorgehen, wie das der Fall sein sollte... Also, Prozesskostenhilfe beim Amtagericht beantragen und dann einen Anwalt aufsuchen.
Bei der Anwaltswahl bitte folgendes berücksichtigen!!! Anwälte arbeiten in vielfältiger Form mit Banken zusammen. Es ist demnach "ratsam" einen Anwalt zu nehmen, der zumindest NICHT im zuständigen Amtsgercihtsbezirk wohnt bzw. tätig ist!!! Anwälte die evtl. zru gleichen bank eine Geschäftsbeziehung haben, werden N I CH T so agressiv vorgehen, wie das der Fall sein sollte..
absolut korrekt. DH.
Hallo Airbus,
bei deiner Berechnung vergisst du den Zinsschaden der bank.
Die von dir veranschlagten 80TEUR decken gerade einmal die Differenz zwischen Finanzierungssumme und Verkaufspreis, sowie Abwicklungsgebühren.
Der Bank gehen allerdings noch weitere Einnahmen in Form von Zinsen verloren für Geld, für welches die Bank weiterhin Zinsen zahlt (Refinanzierung). Diese Kosten wälzt sie nun, logischerweise, auf euch um da ihr den geschlossenen Vertrag nich erfüllt habt.
Dennoch muß euer nächster Schritt zum Anwalt gehen. Schildert ihm den Sachverhalt. Die bank wird nciht auf ihre (berechtigten) Forderungen verzichten. Somit sehe ich kaum Alternativen zur EV.
Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass es auch nur ein einziges Kreditinstitut weltweit gibt, welches bei einer solch hohen ausstehenden Summe seit Septemer 2013 keinerlie Versuchungen anstellt mit den Schuldnern zu kommunizieren und stattdessen erst ein halbes Jahr später ein Inkassountermehen einschaltet. Dies steht aber auf einem anderen Blatt.
Wie auch immer. Ab zum Anwalt. Der wird euch besser helfen und beraten können.
Gruß
haben wir des Öfteren bei der Bank angerufen> Als ich da anrief
nur schriftlich regeln.