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Hohe Heizkostenabrechnung?!

gefragt von Majo89 am 20.05.2009 um 16:18 Uhr

Hallo... Wir (2 Personen Haushalt) bekamen vor ca 2 Wochen eine NEbenkostenabrechnung vom VErmieter für das Jahr 2008 und sollen ca 650 EUR nachzahlen, obwohl wir in dem Jahr erst im Juni eingezogen sind. Die Heizkosten beziehen sich nur bei uns auf knappe 1000 EUR obwohl wir nur im NOv und Dez geheizt haben.... Da wir eine Ölheizung haben wird der ganze Verbrauch im Haus (vom ganzen Jahr!) auf alle Parteien berechnet. JEtzt meine Frage...ISt das Rechtens, das durch den Verbrauch vom ganzen Jahr unsere Heizkosten so in die Höhe getrieben werden?????Obwohl wir nur ein halbes JAhr dort gewohnt haben? Wenn die Nachbarn so weiter heizen zahlen wir für 2009 ja knappe 100 EUR nach!

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Heizung x 1.547 Nebenkostenabrechnung x 359 Heizkosten x 314

anonym
beantwortet von peuteneuer am 21. Mai 2009 09:55
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Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die Heizkosten nach Verbrauch und Flächenanteilen abzurechnen sind (wenn es sich nicht nur um ein Haus mit zwei Parteien handelt). Hinsichtlich des Verbrauches wären also Zählerstände beim Einzug festzuhalten gewesen und zum Ende der Abrechnungsperiode wieder, so dass sich diesbezügl. also euer tatsächlicher Verbrauch in der Abrechnung wiederfinden müsste. Bei den Flächenanteilen ist es so, dass diese unterjährig, also wenn man nicht über den gesamten Zeitraum einer Abrechnung in der Mietwohnung wohnte, nach der Gradzahltabelle (siehe objektv.de) aufzuteilen sind. Hierbei wird, um es einfach zu sagen, nach DIN 4713 berücksichtigt, dass man eben im Winter mehr Heizung braucht als im Sommer. Insgesamt erscheint mir die Abrechnung also höchst zweifelhaft.

Kommentar von Majo89 am 21. Mai 2009 18:19

danke für die Antworten! Bei dem Haus handelt es sich inkl. uns um 3 Parteien. Also die heizkosten liegen in ganzen in ganzen jahr bei 5078 Euro. Davon sind 50% verbtaucherkosten also 2539Euro. Diese werden durch die Striche 197 (Einheiten) vom ganzen Jahr geteilt= 12,85... je Einhet. Diese mal unsere (42,5 Striche)Ergibt 546,38 Euro nur Eigenverbrauch.dazu kommen noch die Grundkosten von 383,09 Euro und die kosten der Zwisschenablesung von 82Euro.... Dürfen die wirklich die gesammten Einheiten und die gesammten Heizkosten des Jahres mit unseren verrechnen. Mir scheint das ziehmlich unfair...


anonym
beantwortet von moondiver am 20. Mai 2009 17:08
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Also eure Abrechnung erscheint mir auch etwas hoch... Auf derselbigen sollte auch ein Verteilerschlüssel aufgeführt sein (für die, die eben kein ganzes Jahr da wohnen). Anhand von dem müsstet ihr in etwa ausrechnen können wie hoch euer Anteil am Gesamtverbrauch ist. Evtl ist ein Abrechnungsfehler bei der Ablesefirma entstanden und euch wurde ein ganzes Jahr berechnet. LG


anonym
beantwortet von wolfmarc am 29. Juni 2009 13:49
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normalerweise muss der vormieter in der zeit bezahlen in der er noch darin gewohnt hat, war die wohnung leerstehend muss der vermieter damit klar kommen, ihr müsst normalerweise nur für die anfallenden kosten bezahlen(ANTEILIG)die ihr verbraucht habt.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 22. Mai 2009 20:38
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Peuteneuer hat schon viel bedacht - zusätzlich noch folgendes:

auch wenn die Abrechnung grundsätzlich über 12 Monate geht, muss in dieser der tatsächliche Wohnzeitraum hinterlegt sein.

ob die nachzahlung zu hoch ist kann hierseits nicht beantwortet werden, da die Vorauszahlungen nicht angegeben sind.

bei öl muss der Anfangs- und endbestand berücksichtigt werden.

Es ist meist nicht zustimmend nur wenig geheizt zu haben. Ist es ein Altbau, alte Fenster sonstige heizfresser in Wohnung. Sind verdunster oder elektronische HKV. wie groß ist die wohnung.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 22. Mai 2009 20:37
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Peuteneuer hat schon viel bedacht - zusätzlich noch folgendes:

auch wenn die Abrechnung grundsätzlich über 12 Monate geht, muss in dieser der tatsächliche Wohnzeitraum hinterlegt sein.

ob die nachzahlung zu hoch ist kann hierseits nicht beantwortet werden, da die Vorauszahlungen nicht angegeben sind.

bei öl muss der Anfangs- und endbestand berücksichtigt werden.

Es ist meist nicht zustimmend nur wenig geheizt zu haben. Ist es ein Altbau, alte Fenster sonstige heizfresser in Wohnung. Sind verdunster oder elektronische HKV. wie groß ist die Wohnung.


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