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Hohe Bearbeitungsgebühren des Inkassobüros gerechtfertigt?

gefragt von huetchenspieler am 31.07.2008 um 11:47 Uhr

Ein Bekannter war mehrere Wochen im Ausland und hat vergessen seine Telefonrechnung zu bezahlen. Nach der ersten Mahnung hat er es dann offensichtlich verpasst den Betrag von 15 Euro zu überweisen. Daraufhin hat ihn ein Inkassobüro angeschrieben und von ihm die Zahlung von einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80 Euro zusätzlich zu den 15 Euro verlangt. Für mich steht die Bearbeitungsgebühr in keinem Verhältnis zu den 15 Euro, aber darf man trotzdem so eine hohe Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen?


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 31. Juli 2008 11:49
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Wenn es sich nicht um Mahnungskosten, sondern Mahngebühren handet, dann scheint der Betrag erstmal Höhenunabhängig verbreitet. Wenn man damit nicht einverstanden ist, soll man widersprechen und sich auf einen rechtsstreit einlassen.


dock69
beantwortet von dock69 am 31. Juli 2008 13:25
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Ob die 80 EUR gerechtfertigt sind, kann man auf die Entfernung schwer sagen. Allerdings ist der Aufwand der Gleiche, egal ob man für 1 EUR mahnt oder für 1000 EUR. Insoweit kann der Mahnbetrag durchaus höher sein, als die eigentliche Forderung.

Wenn ich aber schon lese: Er hat "vergessen", dann hat er auch noch "verpasst". Man könnte auch sagen, dass der Umsatz, ´welchen er dem Gläubiger beschert hat in keinem Verhältnis zu dem steht, was man ihm hinterherrennen muss, um an die paar Euros zu kommen. Insoweit können die Gebühren garnicht hoch genug sein.




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