Arotan am 24.05.2009 um 11:29 Uhr
Ich war gestern auf ner Party die ging bis 6 Uhr oder so is ja auch egal..^^
Ums kurz zu schildern. Ich bin 18 hab mit kumpelz gesoffen und die kleine schwester von Kumpel (15) will irgendwie ne beziehung mit mir oder so keine ahnung sie meinte halt sie findet mich ausgesprochen nett und war ziemlich auf tuchfühlung.
Da wären jetzt 1) Die moralischen bedenken wegen den 3 jahren unterschied
und 2) ist sie irgendwo die kleine Schwester von nem guten Kollegen.
3) Sie hatte schon voll viele Freunde und ich bin nicht der 2 Wochen bezihungstyp also was mach ich da am besten ?
Da steht immer nur "sie will das ", "sie hat dies und das"...da steht nix darüber wie du zu ihr stehst...von daher wird dir hier auch niemand wirklich helfen können :)

Solltest du dich nicht als 1. mal fragen ob du gefühle für sie hast? das klingt grad so nach ausschlussprinzip
Arotan am 24. Mai 2009 11:34 Ja aber bevor ich mir darüber gedanken mache, will ich mir erstmal selber klar machen ob das ding "keine sptitzen kanten hat" wenn du verstehst
Eleana88 am 24. Mai 2009 12:29 Ne, beim besten willen nicht. wenn du keine gefühle hast, hat sich nämlich jegliche überlegung erübrigt.
Mal ganz abgesehen von den moralischen Bedenken ... Du scheinst doch überhaupt nicht verliebt in sie zu sein. Und dann stellt sich doch überhaupt nicht die Frage, ob Du eine Beziehung mit ihr eingehen solltest.

Die is 15, die darfst du ja noch gar nicht anfassen!
Totale Quatsch-Antwort wird mit DH belohnt = typisch GF.net!!!
Stell DIR doch einfach die Frage, was DU willst!! Anschließend handele danach.
Was heißt denn die Schwester vom Kumpel macht dir moralische Probleme?? Wenn es seine Freundin wäre...

wie wärs wenn du erstmal überlegst ob du sie magst...das ist doch grundlage für ne beziehung...wenn du sie sehr magst kannst du es versuchen da is das alter egal...wenn nich dann mach ihr kla das du keine interesse hast....
ihr einfach sagen das du nicht sie nicht dein typ ist. oder sag ihr das sie nen besseren verdient hat(jetzt nichts gegen dich :)) oder denk dir eine imaginäre freundin aus(das hat bei mir mal geholfen!)

3 jahre sind jetzt nicht gerade viel
wenn sie dir gefällt wieso nicht
du kannst es ihr genauso sagen, wie du es hier beschrieben hast. viel glück

Verführung von Minderjährigen! Sagt Dir das was? Ist nicht gerade straffrei.
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
WOLF1961 am 24. Mai 2009 11:39 Danke für DH.

Du hast geschrieben, dass sie was von Dir will und was willst Du???

Das beantwortest du dir doch schon selbst.!Das ganze wäre unmoralisch,schon deinem Kumpel gegenüber,ich glaube nicht,das er dann noch dein Kumpel bleiben würde!
Wie findest Du sie denn?! Diese Frage solltest Du Dir selbst beantworten. Wenn Du sie interessant und sympathisch findest, dann steht doch einem näheren Kennenlernen nichts entgegen. 1) 3 Jahre Unterschied sind nicht viel, wenn man zusammen passt. 2) Nur weil es die Schwester Deines Kumpels ist, heißt das doch nicht, sie ist tabu. 3) Wenn Du Interesse hast, einfach langsam angehen lassen und schauen, was und wie sichs entwickelt. Ansonsten sagst Du ihr, dass mehr als eine Bekanntschaft nicht für Dich drin ist.
erklär ihr einfach das es nicht geht weil du auf ne andere stehst

Hmm ja aber ein anderer guter kollege meinte halt sie will mal was langes ausprobieren ^^..warscheinlich spricht gerade einfach nur der rest alkohol aus mir aber mir wurde irgendwas gesagt mit sie wurde so enttäuscht bla blub ..
dh