Höhergruppierung im ÖD - Nachteil?

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Hallo Kinderwerkstatt,

ich weiß nicht ob eine Antwort noch gewünscht wird nach einer Woche ... könnte wohl helfen den Fall aufzuklären, aber dazu müsste man wissen: - welcher Tarifvertrag gilt: TVöD - Bund, TVöD - VkA? Welche Tabelle, evt. die für den Krankenhausbereich? - welches ist die alte, welches die neue Entgeltgruppe? Die neue muss wohl, da Jahressonderzahlung 80%, mindestens EG 9 sein. - wurde bisher außer alter EG Stufe 6 und ggf. Besitzstand Familie/Kinder noch eine aus der Überleitung höhere Stufe gezahlt ("6+")? oder ein Strukturausgleich? Müsste auf dem Gehaltszettel stehen. - In welchem Monat soll die Höhergruppierung stattfinden? (Maßgeblich für den sogenannten Bemessungssatz der Jahressonderzahlung ist der 1. September).

Grds.: aus einer Höhergruppierung kann man/frau durchaus von Stufe 6 nach Stufe 4 zurückfallen. Das man dadurch weniger monatliches Entgelt hat - so verstehe ich die bisherigen Angaben - ist grds. nicht möglich. Der sogenannte Garantiebetrag nach § 17 Abs. TVöD beträgt bei Höhergruppierungen nach E9 oder höher nicht 50 Euro, sondern aktuell 82,80 Euro (bei Vollzeit). Das ist der Betrag, den Du mindestens mehr erhalten musst. Aber man müsste das wie gesagt am konkreten Fall rechnen.

Alles Gute, Martin

Hallo, martinrosenheim :-)

Vielen Dank schon mal für die recht fundierte Antwort. Natürlich ist es noch nicht zu spät für deine Antwort, schließlich geht es ja um eine grundsätzliche Frage.

Ich versuche mal,etwas Licht in meine Angelegenheit zu bringen:

Es gilt der TV-L. Ich bin Angestellte an einer Universität. Ich soll von E6 nach E8 höhergruppeirt werden. Der Personalrat sagte mir, E7 "gibt es nicht mehr, daher wird direkt nach E8 höhergruppiert"

Möglicherweise ist noch wichtig, dass ich einen sog. "alten" Vertrag habe, also eingestellt wurde vor der Änderung von BAT nach TV-L / TVÖD oder was auch immer. Ich arbeite hier seit 1996.

Strukturausgleich steht auf meiner Abrechnung, ja.

Tja, ab wann das was wird, weiß cih auch nicht. Laut Personalrat darf eine Höhergruppeirung für 6 Monate rückwirkend gestellt werden. Der Antrag liegt nun seit 3 Monaten in unserem Dekanat - vermutlich aber, leider ohne weiter bearbeitet worden zu sein (dafür gibt es mehrere Gründe, die mit dem Honorarvertrag meines Chefs zusammenhängen....). Die 6 Monate rückwirkend gelten natürlich nur ab dem Datum, wo sie der Personalabteilung vorliegen....

Und noch was: Ich arbeit derzeit 35 h - habe aber letztlich einen unbefristeten Vertrag mit Anspruch auf Vollzeit (wegen Kindern und Elternzeit etc. nur reduziert).

Bei Vollzeit also 82,50 €? netto oder brutto?

Ergänzung:

Also, derzeit habe ich einen Bruttoverdienst von.2.300 €, 90 % als jahressonderzahlung sind 2.060 €.

Mit der neuen Entgeltgruppe - da ich auch heruntergestuft werde (Also nicht mehr Stufe 6, sondern Stufe 4) verdiene ich nur noch 2220 brutto und bekomme nur noch 80% jahressonderzahlung (1.776,60 €).

der Tarif besagt aber, dass ich durch eine Höhergruppierung nicht weniger verdienen darf als vorher, sondern mindestens 50 € netto mehr heraus kommen müssen. Also diese 600 € pro Jahr. Aber wie sieht das dann mit der Jahressonderzahlung aus?

Ihr seht, so einfach ist das leider nicht für mich zu rechnen.

Machen die 10% "Einbußen" bei der Jahressonderzahlung 600,- Euro im Jahr aus? (Nettomehrverdienst.) Eher nicht, oder?

Die Höhergruppierung ist wichtiger...

Berechne es doch einfach selbst. 50€mehr im Monat= 600€ mehr im Jahr. Wieviel Jahressonderzahlung bekommst du denn?

Meinst du die Jahressonderzahlung ist 90% von deinem Verdienst? 80% wären dann 1120€, 280€ weniger als dein Nettogehalt, immernoch 320€ mehr im Jahr. ^^

90% vom brutto (derzeitiges brutto = 2.300 €)

In der neuen EG - zwei über der jetzigen - beköme ich durhc eine herabstufung von Stufe 6 auf Stufe 4 60 € brutto monatlich weniger und davon nur 80 & Jahressonderzahlung.

Damit hätte ich 350 € weniger Jahressonderzahlung als vorher.

Wenn aber mind 50 € netto mehr raus kommen müssen, weil eine Höhergruppierung keinen finanziellen Nachteil haben darf: Was bekome oich denn dann für eine bruttoentgelt jeden Monat? Steht ja nicht so in den Tabellen, oder?

Das hat, glaube ich, was mit BAT zu tun. Ich habe noch einen alten BAT Vertrag, also eine TV-Ü oder so?

Du stellst hier eine Frage, die Du Dir meiner Meinung nach mit den Mitteln der Dreisatzrechnung selbst beantworten kannst.

Für EUR 600 (=12 * EUR 50) mehr im Jahr musst Du lediglich 10% von EUR 1.400 (= EUR 140) einbüßen.

Na? Macht das Sinn?

Hab ich versucht, mit dem Dreisatz.

Meine Frage ist aber, welches brutto bekomme ich denn, wenn ich z. B. in EG 8 Stufe 4 komme und zuvor EG 6 Stufe 6 war?

m. E. kireg ich ganz klar weniger geld als vorher und selbst wenn die 50 € netto drauf kommen - wie sieht dann das Brutto aus von dem die Jahressonderzahlung (dann also 80%) gerechnet wird?

Selber "Na!" der Ton in diesem Forum ist manchmal echt arrogant und überheblich!

@Kinderwerkstatt

Aus den ursprünglichen Angaben "Mein Chef hat ..." konnte ich den tieferen Sinn Deiner Frage weiß Gott nicht erkennen. Deine Ergänzung lag nicht vor, als ich antwortete.

@sajuelst

Sorry.

Trotzdem war dein Ton etwas angriffslustig. (zwinker) Statt immer davon auszgehen, dass man zu blöd ist, könnte man ja auch unterstellen, dass man auch schon was anderes versucht hat, bevor man die Leute hier mit Frage nervt.

Hier wird explizit auf die möglichen Nachteile hingewiesen. U. a. nicht nur wegen der jahressonderzahlung, sondern auch wegen Wegfall des "Strukturausgleiches".

Außerdem steht sogar drin, dass ich bis in EG 8 soweiso nur 27 € mehr netto zuerwarten hätte und nicht wie angenommen 50 €.

27 € x 12 = 324 € mehr Netto Dafür aber ca. 350 € weniger Jahressonderzahlung. Falls ich mich nicht verrechnet habe...