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höhe "schadenersatz" bei urheberrechtsverletzung (foto)

gefragt von hellmi am 03.04.2007 um 11:04 Uhr

wie berechnet sich der angeblich entstandene schaden? kann der wert fiktiv festgelegt werden oder gibt es da grundlagen? wenn der veräußerste gegenstand für 30€ verkauft wurde, müsste das doch irgendwie die basis für einen streitwert sein, oder? woher kommt dann eine schadensersatzhöhe von 6000€? muss das denn wenigstens nachgewiesen werden, oder kann da jeder ansetzen, wie er gerade meint? natürlich errechnet auch der anwalt seine gebühren hieraus und will dann anteilig ca. 550 €. an wen soll man sich da halten, um sich zu informieren, ohne auch gleich geld dafür ausgeben zu müssen?


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UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 3. April 2007 11:18
9x
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Du kannst detaillierte Informationen über Dein Problem sicher in der NewsGroup de.soc.recht.marken+urheber erhalten, allerdings ohne Rechtsverbindlichkeit (ist ja klar).

In der Regel solltest Du allerdings versuchen, mit dem Forderer zu verhandeln, ob der Schaden für Dich nicht doch weiter begrenzt werden kann.

Auch Ratenzahlung kann schon helfen ...


dock69
beantwortet von dock69 am 3. April 2007 11:50
4x
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Das ist ein schwieriges Thema. Wenn kein berechenbarer Streitwert vorliegt, gehen Gerichte in der Regel von 4000 EUR Streitwert aus bzw. ziehen sie vergleichbare Gerichtsentscheidungen als Grundlage heran. Hier findest Du noch ein paar Informationen: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Streitwert.htmlhtm


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 3. April 2007 13:24
4x
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Es gibt ein Portal das nennt sich www.frag-einen-anwalt.dedDort kann man mit variierenden Einsätzen Anwälte zu verschiedensten Themen befragen.

Wenn Du dort ein wenig herumstöberst: Ich habe schon oft Fragestellungen (und zugehörige Antworten) zu dem Thema dort gelesen - häufig Ebay betreffend.

Vielleicht findest Du ja dort schon Deine Antwort? :-)

Kommentar von hellmi am 3. April 2007 20:02

danke für den tip!


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