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Höhe des Übergangsgeld bei einer Umschulungsmaßnahme?

gefragt von Flitzekatze76 am 26.10.2009 um 16:34 Uhr

Im Dezember starte ich eine Umschulung zur Bürokauffrau in Vollzeit. Jetzt habe ich morgen einen Termin bei meiner Rehaberaterin vom Arbeitsamt. Sie sagte mir, das mir Übergangsgeld zusteht und ich morgen den Antrag stellen soll. Nun ist die Lage bei mir so, das ich seit ca. 13 Jahren kein Gehalt mehr hatte. Wie stellt denn das Amt die Höhe des Übergangsgeldes fest? Mit wieviel ca. kann ich rechnen?

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Umschulung x 350 Übergangsgeld x 22

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anonym
beantwortet von laser1611 am 27. Oktober 2009 07:23
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Hallo,

die Höhe des ÜG richtet sich nach deinem letzten Verdinst, auch wenn dieser schon länger als 3 Jahre zurück liegt. Dann wird eine sog. Tarifsvergelichsberechnung gemacht, d.h. es wird geschaut, was du im Monat vor Beginn der Maßnahme Tariflich in deiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit brutto verdient hättest - davon werden 20 % Pauschal für Steuern abgezogen. Von den Restlichen 80% erhälst du dann, je nach dem ob du Kinder hast oder nicht, 68 oder 75 %. Fahrt- und Verpflegungskosten sind davon unberührt. Nachlesen kannst du die ganze Sache im SGB IV.


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anonym
beantwortet von Flitzekatze76 am 26. Oktober 2009 16:49
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einen Umschulungs/praktikumsplatz habe ich schon und Fahrkosten werden mir auch erstattet.Da ich aber vom AA kein Hatz4 oder ähnliches bekomme interessiert mich die Höhe des Übergangsgeldes!


lili2007
beantwortet von lili2007 am 26. Oktober 2009 16:41
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freu dich nicht zu früh, das uhu ist in der regel nicht viel höher bemüh dich wenn du fahrkosten hast schnell darum das es ausgezahlt wird sonst fangst mit miesen an und das ist unnötiger stress. was auch bei der umschulung wichtig ist lernen lernen und bemüh dich schon jetzt um ei´ne praktigumstelle die sind nicht grad wie sand am mehr ...alles gute!!


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